Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1958, Seite 127

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958, Seite 127 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, S. 127); Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 17. Juli 1958 127 (3) Die weiteren Mitarbeiter werden von dem Leiter nach Maßgabe des bestätigten Stellenplanes eingestellt und entlassen. § 8 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Staatliche Büro wird im Rechtsverkehr durch den Leiter allein oder durch seinen Stellvertreter vertreten. \ (2) Im Rahmen der ihnen erteilten Vollmachten können auch andere Bevollmächtigte das Staatliche Büro vertreten. Solche Vollmachten sind vom Leiter des Staatlichen Büros schriftlich zu erteilen. (3) Der Abschluß von Verträgen, die Verbindlichkeiten für den Haushalt des Staatlichen Büros begründen, und Verfügungen über dessen Zahlungsmittel bedürfen nach den hierfür geltenden Bestimmungen der Mitzeichnung oder Mitwirkung durch den Haushaltssachbearbeiter des Staatlichen Büros oder seiner Stellvertreter. (4) Jeder Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzuzufügen. Anordnung über das Statut der Deutschen Saatgut-Handelsbetriebe. Vom 16. Juni 1958 Im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen und nach Anhören des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Land und Forst wird folgendes angeordnet: § 1 Das Statut der Deutschen Saatgut-Handelsbetriebe (Anlage) wird für verbindlich erklärt. § 2 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1958 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 18. Januar 1957 über die Statuten von Saatgut-Handelsbetrieben (GBl. II S. 57) außer Kraft. Berlin, den 16. Juni 1958 Der Minister für Land- und Forstwirtschaft R e i c h e 11 Anlage zu vorstehender Anordnung Statut der Deutschen Saatgut-Handelsbetriebe § 1 Rechtliche Stellung (1) Die Deutschen Saatgut-Handelsbetriebe nachstehend Betriebe genannt sind als Betriebe im Sinne des § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225) juristische Personen. (2) Die Betriebe sind der Vereinigung volkseigener Saatzucht- und Handelsbetriebe unterstellt. § 2 Name und Sitz (1) Die Betriebe führen je nach den ihnen gestellten Aufgaben im Rechtsverkehr folgende Bezeichnungen: a) Deutscher Saatgut-Handelsbetrieb (DSG-Handels-betrieb) für landwirtschaftliches Saat- und Pflanzgut (Ort der Verwaltung des Betriebes) b) Deutscher Saatgut-Handelsbetrieb (DSG-Handels-be trieb) für gartenbauliches Saat- und Pflanzgut (Ort der Verwaltung des Betriebes) c) Deutscher Saatgut-Handelsbetrieb (DSG-Handels-betrieb) für Zuckerrübensamen (Ort der Verwaltung des Betriebes) (2) Sitz der Betriebe ist der Ort der Verwaltung des Betriebes. § 3 Aufgaben (1) Die Betriebe haben sich als staatliche sozialistische Betriebe, denen die vorrangige Unterstützung der Saatgutvermejirer im sozialistischen Sektor der Landwirtschaft sowie der Handel mit Saat- und Pflanzgut obliegt, zu sozialistischen Musterbetrieben zu entwickeln und auf der Grundlage der sozialistischen Wirtschaftsprinzipien zu arbeiten. Sie haben auf der Grundlage der ihnen übergebenen Saatguterzeugungspläne durch den Abschluß von Vermehrungs- und Lieferverträgen die ausreichende, termingerechte und bevorzugte Versorgung der volkseigenen Güter sowie der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Produktionsgenossenschaften und die Versorgung der VdgB Bäuerliche Handelsgenossenschaften sowie der sonstigen Verbraucher mit Saat- und Pflanzgut bester Qualität zu gewährleisten und den Handel mit Saat- und Pflanzgut bei ständiger Senkung der Zirkulationskosten zu verbessern. Zur weiteren Beschleunigung der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft haben sie die örtlichen Staatsorgane bei der Bildung neuer und bei der Entwicklung bestehender landwirtschaftlicher und gärtnerischer Produktionsgenossenschaften zu unterstützen. Besondere Unterstützung ist bei der Bildung und der Entwicklung von Saatbaugenossenschaften zu geben. (2) Die Betriebe haben insbesondere folgende Aufgaben : a) Unterstützung der örtlichen Staatsorgane bei der Aufstellung der Erzeugungspläne für landwirtschaftliches und gartenbauliches Saat- und Pflanzgut; b) mehrmalige Kontrolle der im Aufwuchs befindlichen Vermehrungskulturen sowie Beratung und Schulung der Vermehrer; c) Feldanerkennung der Vermehrungskulturen als Voraussetzung für die endgültige Anerkennung des geernteten Saat- und Pflanzgutes durch die Saatenanerkennungsstellen; d) restlose Erfassung des von den Vermehrern geernteten Saat- und Pflanzgutes nach den in den Vermehrungs- und Lieferverträgen festgelegten Terminen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 28 vom 30. Dezember 1958 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1958 (GBl. DDR ⅠⅠ 1958, Nr. 1-28 v. 25.1.-30.12.1958, S. 1-336).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit - Energieoj dnung -. zu gewährleisten. Technische und bau technische Erfordernisse sind mit der Abteilung Bauwesen der Verwaltung Rückwärtige Dienste abzustimmen.

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