Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 50

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 50 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 50); 50 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 31. Januar 1957 2. Veranstaltungen der Unterhaltung und des Kabaretts (musikalisch-unterhaltende Programme, Schauorchester, Bunte Bühnen, Variete usw.) zu gestalten und zu organisieren; 3. Einzeldarbietungen und Ensembles zu vermitteln. § 3 Gliederung Für die DKG einschließlich ihrer Zweigniederlassungen ist der vom Minister für Kultur bestätigte Struktur- sowie der Arbeitskräfte- und Stellenplan verbindlich.' § 4 Leitung des Unternehmens (1) Die DKG wird durch einen Hauptdirektor geleitet. (2) Der ständige Stellvertreter des Hauptdirektors ist der künstlerische Direktor. Ist dieser auch verhindert, so ist der Hauptdirektor berechtigt, einen anderen leitenden Mitarbeiter mit seiner Vertretung zu beauftragen. (3) Der Hauptdirektor trägt die Verantwortung für die gesamte Tätigkeit der DKG. Er ist berechtigt, alle ihre Angelegenheiten auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der Weisungen des Ministers für Kultur allein zu entscheiden. Zur regelmäßigen Beratung steht dem Hauptdirektor ein 4 Leitungskollektiv zur Seite, dem außer dem künstlerischen Direktor der kaufmännische Direktor und der Hauptbuchhalter angehören. Der Hauptdirektor soll ferner in allen wichtigen Fragen seine Entscheidungen auf Grund von Beratungen mit den jeweils zuständigen leitenden Mitarbeitern treffen. (4) Die mit leitenden Funktionen betrauten Mitarbeiter in der DKG tragen gegenüber dem Hauptdirektor die Verantwortung für ihren Aufgabenbereich und sind im Rahmen der Entscheidungen des Hauptdirektors in ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt. Sie haften nach dem Prinzip der persönlichen Verantwortung der DKG für ihr durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflicht zugefügte Schäden. § 5 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Im Rechtsverkehr wird die DKG durch den Hauptdirektor vertreten. Er ist zur Einzelzeichnung rechtsverbindlicher Erklärungen befugt. (2) Der ständige Stellvertreter des Hauptdirektors ist berechtigt, gemeinsam mit einem vom Hauptdirektor dazu Bevollmächtigten die DKG im Rechtsverkehr zu vertreten. (3) Im Rahmen der ihnen erteilten Vollmachten können auch sonstige leitende Mitarbeiter und andere Personen den Betrieb vertreten. Solche Vollmachten dürfen nur von dem Hauptdirektor schriftlich erteilt werden. (4) Verfügungen über Zahlungsmittel bedürfen nach den hierfür geltenden Bestimmungen der Gegenzeichnung durch den Hauptbuchhalter oder dessen Stellvertreter. (5) Jeder Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzuzufügen. Sonstige Zusätze entfallen. § 6 Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter (1) Der Hauptdirektor wird vom Minister für Kultur ernannt und abberufen. (2) Die übrigen Mitarbeiter der DKG und die Mitglieder der Leitungen der Zweigniederlassungen werden von dem Hauptdirektor nach dem bestehenden Arbeitskräfte- bzw. Stellenplan eingestellt und entlassen. Die übrigen Mitarbeiter in den Zweigniederlassungen werden von dem Leiter dieser Zweigniederlassungen eingestellt und entlassen. Die Einstellung und Entlassung des künstlerischen Direktors, des Kaderleiters und des Hauptbuchhalters bedarf der Zustimmung des Ministers für Kultur oder seines zuständigen Stellvertreters. (3) Der Hauptdirektor ist nach den Vorschriften der Vierten Durchführungsbestimmung vom 7. April 1952 zur Verordnung über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 290) in das Register der volkseigenen Wirtschaft einzutragen. § 7 Verhältnis der Zweigniederlassungen der DKG zu den örtlichen Organen der Staatsmacht (1) Im Rahmen der den Zweigniederlassungen für die künstlerische und kulturpolitische Arbeit von dem Hauptdirektor erteilten Richtlinien und deren Planaufgaben sind die Leiter der Zweigniederlassungen verpflichtet, über die Durchführung ihrer Arbeit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den örtlichen Organen der Staatsmacht und insbesondere den Räten der Bezirke und Kreise, Abteilung Kultur, bzw. bei Stadtdirektionen den Räten der Städte, Abteilung Kultur, Rechenschaft zu legen. (2) Die Räte der Bezirke bzw. der Kreise oder Städte, Abteilung Kultur, soweit in ihrem Bereich Zweigniederlassungen der DKG bestehen, üben im einzelnen ebenfalls eine Kontrolle aus hinsichtlich a) des Programms der Veranstaltungen, b) des Einsatzes der Künstler des Bezirkes oder Kreises, c) der technisch-organisatorischen Durchführung der V er ans taltun gen, d) der Verwendung der Stützungsbeträge. (3) Die Direktoren der Bezirksdirektionen usw. erstatten den Räten der Bezirke, Abteilung Kultur, vierteljährlich Bericht über den Veranstaltungsplan und die durch geführten Veranstaltungen (Charakter Orte Termine Besucherzahlen). (4) Die Direktionsassistenten haben regelmäßig mit den Räten der Kreise, Abteilung Kultur, den Veranstaltungsplan für den Kreis abzusprechen und Bericht über die durchgeführten Veranstaltungen zu geben. § 8 Verhältnis der DKG zu Künstlern und Besuchern (1) Bei der DKG sowie bei ihren Zweigniederlassungen sind künstlerische Beiräte zu bilden, die in kulturpolitischer und künstlerischer Hinsicht beraten. Die Mitglieder der zentralen Beiräte werden von dem Hauptdirektor, die Mitglieder der Beiräte der Zweigniederlassungen von deren Leitern berufen. (2) Bei allen Bezirksdirektionen sind Besucherräte zu bilden, die in regelmäßigen Aussprachen zu den Programmen Stellung nehmen und die Wünsche der Bevölkerung hinsichtlich der Gestaltung der Programme darlegen. § 9 Änderung und Aufhebung des Statuts Dieses Satut kann durch den Minister für Kultur geändert oder aufgehoben werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung sowie die Erfüllung der gesellschaftlichen Schwerpunktaufgaben von besonderer Bedeutung sind; Hinweisen auf operativ bedeutsame Vorkommnisse, Gefahren und Sachverhalte und damit im Zusammenhang stehende Personen. Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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