Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 345

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 345 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 345); 345 * Gesetzblatt Teil II Nr. 44 Ausgabetag: 31. Dezember 1957 Anordnung über Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit Baustoffen. Vom 12. Dezember 1957 Zur Verbesserung der Materialversorgung, zur Vereinfachung des Baustoffhandels und zur Erhöhung der Rechte der örtlichen Staatsorgane wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke und dem Oberbürgermeister von Groß-Berlin folgendes angeordnet: § 1 Die Deutschen Handelszentralen Baustoffe in Schwerin, Greifswald, Berlin, Magdeburg, Halle, Finster-walde, Dresden, Leipzig, Karl-Marx-Stadt und Erfurt werden mit Wirkung vom 31. Dezember 1957 aufgelöst. § 2 (1) Mit Wirkung vom 1. Januar 1958 sind folgende VEB Baustoffversorgung bei den Räten der Bezirke zu bilden: 1. VEB Baustoffversorgung Schwerin für den Bezirk Schwerin 2. VEE? Baustoffversorgung Rostock für den Bezirk Rostock 3. VEB Bäustoffversorgung Neubrandenburg für den Bezirk Neubrandenburg 4. VEB Baustoff Versorgung Halle/ für den Bezirk Halle 5. VEB Baustoffversorgung Magdeburg für den Bezirk Magdeburg 6. VEB Baustoffversorgung Leipzig für den Bezirk Leipzig 7. VEB Baustoffversorgung Karl-Marx-Stadt für den Bezirk Karl-Marx-Stadt 8. VEB Baustoff Versorgung Erfurt für den Bezirk Erfurt 9. VEB Baustoffversorgung Suhl für den Bezirk Suhl 10. VEB Baustoff Versorgung Gera für den Bezirk Gera 11. VEB Baustoffversorgung Potsdam für den Bezirk Potsdam ' 12. VEB Baustoff Versorgung Frankfurt (Oder) für den Bezirk Frankfurt (Oder) 13. VEB Baustoffversorgung Dresden ■ für den Bezirk Dresden 14. VEB Baustoffversorgung Cottbus für den Bezirk Cottbus. (2) Zum gleichen Zeitpunkt wird für Groß-Berlin der VEB Baustoffversorgung Berlin gebildet. (3) Die VEB Baustoff Versorgung sind Rechtsnachfolger der in den Bezirken und in Groß-Berlin aufgelösten DHZ Baustoffe. § 3 (1) Die VEB Baustoff Versorgung gemäß § 2 sind juristische Personen gemäß § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225). (2) Die genannten Betriebe sind den Räten der Bezirke, Abteilung Aufbau, unterstellt. § 4 Mit Wirkung vom 1. Januar 1958 gehen über in die Rechtsträgerschaft des 1. VEB Baustoffversorgung Schwerin die bisher von der DHZ Baustoffe Schwerin verwalteten Vermögenswerte mit Ausnahme des Auslieferungslagers in Rostock. 2. VEB Baustoffversorgung Rostock a) die bisher von der DHZ Baustoffe Greifswald verwalteten Vermögenswerte mit Ausnahme des Auslieferungslagern in Neubrandenburg, b) das bisher von der DHZ Baustoffe Schwerin verwaltete Auslieferungslager in Rostock. 3. VEB Baustoff Versorgung Neubrandenburg das bisher von der DHZ Baustoffe Greifswald verwaltete Auslieferungslager in Neubrandenburg. 4. VEB Baustoffversorgung Halle die bisher von der DHZ Baustoffe Halle verwalteten Vermögenswerte. 5. VEB Baustoffversorgung Magdeburg die bisher von der DHZ Baustoffe Magdeburg vei walteten Vermögenswerte mit Ausnahme der Handelsabteilung Potsdam und des Auslieferungslagers in Teltow. 6. VEB Baustoffvdrsorgung Leipzig die bisher von der DHZ Baustoffe Leipzig verwalteten Vermögenswerte. 7. VEB Baustoff Versorgung Karl-Marx-Stadt die bisher von der DHZ Baustoffe Karl-Marx-Stadt verwalteten Vermögenswerte. 8. VEB Baust off Versorgung Erfurt die bisher von der DHZ Baustoffe Erfurt verwalteten Vermögenswerte mit Ausnahme der Auslieferungslager in Gera, Pößneck, Saalfeld, Leimbach, Schleusingen und Jena. 9. VEB Baustoffversorgung Suhl die bisher von der DHZ Baustoffe Erfurt verwalteten Auslieferungslager in Leimbach und Schleusin-gen. 10. VEB Baustoff Versorgung Gera die bisher von der DHZ Baustoffe Erfurt verwalteten Auslieferungslager in Gera, Pößneck, Saalfeld und Jena. 11. VEB Baustoff Versorgung Potsdam die bisher von der DHZ Baustoffe Magdeburg verwaltete Handelsabteilung Potsdam und das Auslieferungslager in Teltow. 12. VEB Baustoff Versorgung Frankfurt (Oder) die bisher von der DHZ Baustoffe Berlin verwalteten Auslieferungslager in Frankfurt (Oder) und Eberswalde. 13. VEB Baustoff Versorgung Dresden die bisher von der DHZ Baustoffe Dresden verwalteten Vermögenswerte. 14. VEB BaustoffVersorgung Cottbus die bisher von der DHZ Baustoffe Finsterwalde verwalteten Vermögenswerte. 15. VEB Baustoffversorgung Berlin die bisher von der DHZ Baustoffe Berlin verwalteten Vermögenswerte mit Ausnahme der Auslieferungslager in Frankfurt (Oder) und Eberswalde.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

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