Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 291

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1957, Seite 291 (GBl. DDR II 1957, S. 291); ?Gesetzblatt Teil II Nr. 41 Ausgabetag: 30. November 1957 291 b) ohne im Besitz der nach ? 9 erforderlichen Einwilligung zu sein, einen tieraerztlichen Assistenten in eine Tierarztpraxis auf die Dauer von mehr al3 drei Monaten einstellt, c) einen Vertrag ueber den Verkauf oder die Verpachtung einer tieraerztlichen Praxis abschliesst, kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM bestraft werden. (2) Zustaendig fuer die Durchfuehrung des Ordnungsstrafverfahrens ist der Rat des Bezirkes Veterinaerwesen . (3) Die Durchfuehrung des Ordnungsstrafverfahrens und der Erlass des Ordnungsstrafbescheides regeln sich nach der Verordnung vom 3. Februar 1955 ueber die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchfuehrung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128). ? 17 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkuendung in Kraft, (2) Der ? 16 tritt einen Monat nach der Verkuendung in Kraft. (3) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 2. Juli 1955 ueber die Regelung der Niederlassung der Tieraerzte (GBl. II S. 241) ausser Kraft, Berlin, den 11. Oktober 1957 Der Minister fuer Land- und Forstwirtschaft R ei c h e 11 Anordnung ueber die Allgemeinen Lieferbedingungen fuer Schrott. Vom 30. Oktober 1957 Im Einvernehmen mit den Leitern der zustaendigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung wird folgendes angeordnet: ? 1 Die Allgemeinen Lieferbedingungen fuer Schrott (s. Anlage 1) und das dazugehoerige Vertragsmuster (s. An-/ laege 2) werden hiermit fuer verbindlich erklaert. ? 2 Die Allgemeinen Lieferbedingungen fuer Schrott sind erstmalig den Vertraegen ueber die ab 1. Januar 1958 erfolgenden Lieferungen von Erzeugnissen mit den Warennummern 09 27 10 00, 09 27 21 00, 09 27 23 00, 09 27 40 00, 09 27 50 00, 09 27 70 00, 09 27 80 00, 09 28 10 00, 09 28 20 00, 09 28 30 00, 09 28 40 00, 09 28 50 00, 09 28 60 00, 09 28 70 00, 09 28 80 00, 09 29 00 00 zugrunde zu legen. ? 3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkuendung in Kraft; Berlin, den 30. Oktober 1957 Der Minister fuer Berg- und Huettenwesen I. V.: F r i edeman n Staatssekretaer Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Allgemeine Lieferbedingungen fuer Schrott ? 1 Vertragsabschluss (1) Die Vertraege sind nach dem Muster (s. Anlage 2) zu schliessen a) ueber die Ablieferung des vorhandenen Schrottes (Absatzvertraege) zwischen den Betrieben, die eine Schrottauflage erhalten (Anfallstellen), und den oertlich zustaendigen Betrieben der Volkseigenen Handelszentrale Schrott (VHZ Schrott), b) ueber die Lieferung des Schrottes an die schrottverbrauchenden Betriebe (Versorgungsvertraege) zwischen diesen Betrieben und der Zentralen Leitung der VHZ Schrott. (2) Die Absatzvertraege sind in Hoehe der Schrottauflage, die Versorgungsvertraege in Hoehe des von dem zustaendigen Kontingenttraeger zugewiesenen Kontingents zu schueessen. (3) Das Vertragsangebot hat der oertlich zustaendige Betrieb bzw. die Zentrale Leitung der VHZ Schrott auszufertigen. (4) Die Vertragspartner sollen bei Vertragsabschluss gleichzeitig folgende Angaben austauschen: Fernruf, gegebenenfalls auch Fernschreiber, Telegrammadresse, Bankkonto, Bankkenn-Nummer. VF-Nummer und Postscheckkonto. Der Besteller hat ferner die Versandanschriften anzugeben. ? 2 Lieferung (1) Der Lieferer hat innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraums kontinuierlich zu liefern. Voriieferungen sind zulaessig, beduerfen aber bei den Versorgungsvertraegen der Zustimmung des Bestellers, soweit sie 10 / der Menge des laufenden Lieferzeitraums ueberschreiten. Die Zustimmung gilt auch durch vorbehaltlose Abnahme als erteilt. (2) Sind monatliche Teilmengen vereinbart, so darf der Lieferer die Monatsmenge bis zu 10 ?/o unterschreiten. Die Unterschreitung muss innerhalb der folgenden drei Monate ausgeglichen sein. Unterschreitungen in mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monaten sowie erneute Unterschreitungen ohne vorheriges Aufholen der Rueckstaende sind unzulaessig. (3) Der bei den Betrieben anfallende und nach den hierfuer geltenden Bestimmungen dort verbleibende Schrott (Eigenanfall, Blauschrott und Kokillengussbruch) wird auf die vereinbarte Liefermenge des Anfallmonats angerechnet. (4) Der Schrott ist an die schrottverbrauchenden Betriebe qualitaetsgerecht unter Beachtung der TGL, der Preisbestimmungen sowie der im Vertrage festzulegenden Versandvorschriften der VHZ Schrott und der schrottverbrauchenden Betriebe zu liefern, ? 3 Versand (1) Der Lieferer hat den Schrott zu verladen und zu versenden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeit mit durch die Leiter und mittleren leitenden Kader, Die Einsatz- und Entwicklungskonzeptionen, die im Prinzip für jeden bestehen sollten, sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der zur und zu Vestberlin ist demzufolge vor allem Schutz der an der Staatsgrenze zur zu Vestberlin beginnenden endenden Gebietshoheit der DDR.

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