Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 287

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 287 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 287); Gesetzblatt Teil II Nr. 40 Ausgabetag: 11. November 1957 287 § 5 Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter (1) Der Institutsleiter und sein ständiger Vertreter werden von dem Leiter des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik ernannt und abberufen. (2) Die übrigen Mitarbeiter des Instituts werden von dem Institutsleiter oder seinem ständigen Vertreter im Rahmen des bestätigten Stellenplanes eingestellt und entlassen. Die Einstellung und Entlassung der wissenschaftlichen Abteilungsleiter bedarf der Zustimmung des Leiters des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik. § 6 Finanzierung (1) Das Institut ist Haushaltsorganisation. (2) Die für das Institut erforderlichen Mittel werden im Haushalt des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik bereitgestellt. Mittel für genehmigte Investitionen des Instituts werden im Rahmen des Investitionsplanes des Amtes zur Verfügung gestellt. (3) Das Institut ist ermächtigt, für Leistungen an Dritte Gebühren zu erheben. Die Gebührenerhebung erfolgt auf Grund einer Gebührenordnung, die vom Leiter des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik erlassen wird. § 7 Veröffentlichungen und Schweigepflicht (1) Die Veröffentlichung von Ergebnissen der For-schungs- und Entwicklungsarbeiten des Instituts bedarf des schriftlichen Einverständnisses des Institutsleiters. Dieser entscheidet nach den ihm dazu vom Leiter des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik gegebenen Richtlinien, (2) Bei Veröffentlichungen sowie in ihrer sonstigen Tätigkeit haben die Mitarbeiter des Instituts Verschwiegenheit über vertrauliche Vorgänge zu wahren. Die Schweigepflicht besteht auch nach Lösung ihres Arbeitsredltsverhältnisses mit dem Institut fort. Die Mitarbeiter des Instituts können durch den Leiter des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Anordnung über das Statut der Bezirkskontore für Landmaschinen- und Traktorenersatzteile. Vom 22. Oktober 1957 § 1 Das Statut der Bezirkskontore für Landmaschinen-und Traktorenersatzteile (Anlage) wird hiermit für verbindlich erklärt. § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Oktober 1957 Der Minister für Allgemeinen Maschinenbau Wunderlich Anlage zu vorstehender Anordnung Statut der Bezirkskontore für Landmaschinen- und Traktorenersatzteile § 1 Rechtliche Stellung (1) Die Bezirkskontore für Landmaschinen- und Traktorenersatzteile sind Betriebe im Sinne des § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225). Sie sind juristische Personen. (2) Die Bezirkskontore unterstehen dem Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau. §2 Name und Sitz (1) Die Bezirkskontore führen den Namen „Bezirkskontor für Landmaschinen- und Traktorenersatzteile“ unter Beifügung der Ortsbezeichnungen. (2) Der Sitz der Bezirkskontore befindet sich an den aus den Namen ersichtlichen Orten. § 3 Aufgaben (1) Den Bezirkskontoren obliegt a) die planmäßige und bedarfsgerechte Versorgung der Bedarfsträger der Landwirtschaft mit Ersatzteilen entsprechend dem zwischen dem Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau und dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft festgelegten Handelssortiment; b) die Einwirkung auf die Produktionsbetriebe, insbesondere mit Hilfe des Vertragssystems, mit dem Ziel, die qualitäts-, Sortiments- und zeitgerechte Versorgung der Bedarfsträger zu sichern; c) die ständige Hebung der Rentabilität und Senkung der Zirkulationskosten, insbesondere durch Verkürzung des Warenweges und Erhöhung der Umschlagsgeschwindigkeit. (2) Die Bezirkskontore sind für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Rahmen der Betriebspläne und für die termingerechte Abrechnung verantwortlich. § 4 Leitung (1) Die Leitung der Bezirkskontore erfolgt nach dem Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung unter aktiver Teilnahme aller Mitarbeiter. (2) Das Bezirkskontor wird durch den Betriebsleiter geleitet. Der Betriebsleiter handelt im Namen des Bezirkskontors und haftet dem Bezirkskontor für die ihm durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten zugefügten Schäden. (3) Der Betriebsleiter ist bei seinen Entscheidungen an die gesetzlichen Bestimmungen, die Pläne des Bezirkskontors und die Weisungen des Ministeriums für Allgemeinen Maschinenbau gebunden. (4) Dem Leiter des Bezirkskontors unterstehen als nächste leitende Mitarbeiter a) die Gruppenleiter, b) der Hauptbuchhalter.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze und andere gegen die gerichtete subversive Handlungen und unternimmt vielfältige Anstrengungen zur Etablierung einer sogenannten inneren Opposition in der DDR.

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