Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 285

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 285 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 285); t 285 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1957 Berlin, den 11. November 1957 Nr. 40 Tag Inhalt Seite 4.10.57 Anordnung über die Rechtsfähigkeit des Allgemeinen Deutschen Blinden-Verbandes sowie des Allgemeinen Deutschen Gehörlosen-Verbandes 285 9. 10.57 Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Verrechnung von Geldforderungen nach Plan. PV-Verfahren 285 22.10.57 Anordnung über die Errichtung des Instituts für Staubforschung und radioaktive Schwebstoffe 286 22.10.57 . Anordnung über das Statut der Bezirkskontore für Landmaschinen- und Traktorenersatzteile 287 Anordnung über die Rechtsfähigkeit des Allgemeinen Deutschen Blinden-Verbandes sowie des Allgemeinen Deutschen Gehörlosen-Verbandes. Vom 4. Oktober 1957 Zur besseren gesellschaftlichen, kulturellen und so-' zialen Betreuung der Blinden bzw. der Gehörlosen ist in der Deutschen Demokratischen Republik der Allgemeine Deutsche Blinden-Verband sowie der Allgemeine Deutsche Gehör losen-Verband gegründet worden. Die staatlichen Organe unterstützen den Allgemeinen Deutschen Blinden-Verband und den Allgemeinen Deutschen Gehörlosen-Verband in der Durchführung seiner im Statut festgelegten Aufgaben und Ziele. Im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Finanzen wird daher folgendes angeordnet: § 1 (1) Der Allgemeine Deutsche Blinden-Verband (ADBV) ist juristische Person. Sein Sitz ist Berlin. (2) Der Allgemeine Deutsche Gehörlosen-Verband (ADGV) ist juristische Person. Sein Sitz ist Berlin. § 2 Die Tätigkeit des Allgemeinen Deutschen Blindenverbandes sowie des Allgemeinen Deutschen Gehörlosen-Verbandes erfolgt nach dem jeweiligen vom Minister für Arbeit und Berufsausbildung bestätigten Statut. § 3 Der Allgemeine Deutsche Blinden-Verband sowie der Allgemeine Deutsche Gehörlosen-Verband sind berechtigt, den zuständigen staatlichen Organen und anderen Institutionen Vorschläge zu unterbreiten und bei der Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen und Richtlinien über spezielle Blinden- bzw. Gehörlosenfragen mitzuwirken. § 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft, Berlin, den 4. Oktober 1957 Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung M a eher Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Verrechnung von Geldforderungen nach Plan. PV-Verfahren Vom 9. Oktober 1957 Zur Änderung der Anordnung vom 28. April 1955 über die Verrechnung von Geldforderungen nach Plan PV-Verfahren (Sonderdruck Nr. 81 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: § 1 Der § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Zur Teilnahme können zugelassen werden: a) Betriebe der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft, b) Haushaltsorganisationen, c) sozialistische Genossenschaften, d) Betriebe mit staatlicher Beteiligung, e) sonstige Genossenschaften und gewerbliche Unternehmen der privaten Wirtschaft, wenn sie Gläubiger oder Schuldner von Teilnehmern zu Buchstaben a bis d sind.“ .§ 2 (1) Der § 3 Abs. 2 letzter Satz wird gestrichen. (2) Der § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Die Verrechnungstermine dürfen nicht länger als fünf Werktage auseinanderliegen. Der Abrechnungszeitraum soll einen Monat nicht überschreiten.“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland. Weitere Möglichkeiten können die Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen zu gewinnen und gezielt zum Einsatz zu bringen, verfassungsfeindliche und andere oppositionelle Personenzusammenschlüsse herbeizuführen und das Zusammenwirken äußerer und innerer Feinde zu forcieren. Zugleich ergeben sich aus den im einzelnen C-, Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der offensiven Friedensoolitik der Parteifsh Hün-n oder politisch- ,r operativer Offensivmsßnahmen,beispielsws - in bezug auf den gesamten Bestand festzulegen, weitere Reserven aufzudecken, noch vorhandene Mängel und Lücken aufzuspüren sowie Entscheidungen für erforderliche qualifizierte Neuwerbungen zu treffen.

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