Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 245

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 245 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 245); 245 Gesetzblatt Teil II Nr. 33 (4) ' Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche erklärt worden sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten ni*ht zugänglich gemacht werden. Konstruktionszeichnungen werden nicht abgegeben. Für die Montage und Wartung der gelieferten Maschinen werden Montage- und Betriebsvorschriften vom Lieferwerk zur Verfügung gestellt. (5) Die Leistungs- und Verbrauchsangaben sind unverbindlich, weil verbindliche Leistungs- und Verbrauchsangaben nur auf Grund eingehender Überprüfungen 'der Mahlbarkeiten und der guten Brennbarkeit des verwendeten Materials gegeben werden können. (6) Es wird auch nur der durchschnittliche Kraftbedarf der Maschinen angegeben. Es ist mithin darauf zu achten, daß die Antriebsmaschinen über einen angemessenen Kraftüberschuß verfügen. Dieser muß bei Einzelantrieb größer als bei Gruppenantrieb sein und ist im übrigen um so reichlicher zu bemessen, je empfindlicher die Amtriebsmaschinen gegen Überschreitungen ihrer Regelleistung sind, also besonders reichlich bei Elektromotoren und hier vor allem bei solchen Motoren, die mit Gas oder flüssigem Brennstoff arbeiten. s (7) Die vom Lieferwerk gelieferten Maschinen werden gemäß den Arbeitsschutzanordnungen mit Schutzvorrichtungen versehen. Falls der Besteller hier Änderungen wünscht, sind diese gesondert vertraglich zu vereinbaren. (8) Gr.undmauerwerks- oder Anordnungszeichnungen sowie gegebenenfalls die Zeichnungen und Berechnungen, die zur Erwirkung der vom Besteller nachzusuchenden baupolizeilichen oder sonstigen behördlichen Genehmigungen erforderlich sind, werden, soweit sie sich auf die vereinbarte Lieferung beziehen, vom Lieferer in der nötigen Anzahl gegen Bezahlung nach der Gebührenordnung für Ingenieure geliefert, ohne daß Gewähr für etwaige von der genehmigenden Dienststelle erfolgende Änderungen oder Vervollständigungen übernommen wird. Die Größe des Grundmauerwerks wird unter Voraussetzung eines guten Baugrundes so bemessen, daß dessen Belastung 2,5 kg pro qcm nicht übersteigt. Dabei ist das Gewicht eines Grundmauerwerkskörpers aus gutem Ziegelmauerwerk angenommen, der bis 200 mm unter das angegebene Tiefenmaß der betreffenden Stelle reicht. Der Besteller hat dafür zu sorgen, daß die zulässige Bodenbelastung nicht überschritten wird. § 4 Preise ' (1) Die Preise gelten für Inlandslieferungen ab Werk, einschließlich Verpackungs- und Verladekosten. Die Preise für die Exportlieferungen gelten ab Werk und schließen Verpackung und Versand nicht ein. Diese Kosten werden gesondert zum genehmigten Prozentsatz in Rechnung gestellt. (2) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der Liefergegenstand Eigentum des Lieferers. Bis dahin ist der Besteller verpflichtet, den Liefergegenstand gegen Feuer , und Wasserschaden zu versichern. 13) Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb 15 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, soweit nicht andere Zahlungsbedingungen ausdrücklich ver- Ausgabetag: 2. August 1957 traglich vereinbart worden sind. Bei Versandschwierigkeiten, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, behält sich der Lieferer die Inrechnungstellung der versandbereiten Ware vor. Der Besteller verpflichtet sich zur Bezahlung dieser Rechnungen. § 5* Versanddispositionen Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer die Versanddispositionen für den Vertragsgegenstand spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zugehen zu lassen, ohne daß es dazu einer besonderen Aufforderung des Lieferers bedarf. § 6 Liefertermine Der im Liefervertrag, festgelegte Liefertermin ist verbindlich. Dem Lieferer steht jedoch das Recht einer vorfristigen Auslieferung zu. Er ist auch berechtigt, auf der Grundlage der auf der Baustelle befindlichen Montageablaufpläne Teillieferungen vorzunehmen. § 7 Montage Für die Durchführung der Montagearbeiter sowie Gestellung von Monteuren gelten besondere Bedingungen, die vertraglich zu vereinbaren sind. * § 8 Haftung für Mängel der Lieferung und für zugesicherte Eigenschaften (1) Sofern der Besteller nicht Änderungen und Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig veranlaßt oder die Aufstellung selbst fehlerhaft vorgenommen hat, haftet der Lieferer für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt; unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt: a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl des Lieferers auszubessern oder ab Werk neu zu liefern, die innerhalb von zwölf Monaten vom Tage der Inbetriebnahme an gerechnet wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit hierdurch erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muß dem Lieferer unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Wenn die Inbetriebsetzung sich ohne Schuld des Lieferers verzögert, so erlischt die Haftung spätestens 24 Monate nach Empfang der Mitteilung der Versandbereitschaft bzw. nach Anlieferung der letzten Teile. Für andere als die hier auf gezählten Mängel, mögen es Sach- oder Rechtsmängel sein, hat der Lieferer nicht einzustehen. b) Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzmaschinen oder Ersatzteilen hat der Besteller dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren; verweigert er diese, so ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. c) Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen; ferner nicht für Schäden infolge, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Verarbeitung nicht vereinbarter ungeeigneter Stoffe, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit Dienst verrichtenden Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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