Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 231

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 231 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 231); Gesetzblatt Teil II Nr. 32 Ausgabetag: 27. Juli 1957 231 3. Zweite Anweisung vom 23. Juni 1955 zur Anordnung über die Verrechnung von Geldforderungen durch Rechnungseinzug - RE-Verfahren (GBl. II S. 232); 4. Anordnung Nr. 2 vom 6. Juni 1956 über die Verrechnung von Geldforderungen durch Rechnungs-einzug RE-Verfahren (GBl. II S. 223); 3. Anordnung Nr. 3 vom 18. August 1956 über die Verrechnung von Geldforderungen durch Rechnungseinzug RE-Verfahren (GBl. II S. 312). Berlin, den 24. Juni 1957 Der Präsident der Deutschen Notenbank I.V.: Todtmann Vizepräsident Anordnung über das Statut des Staatlichen Veterinärmedizinischen Prüfungsinstituts. Vom 8. Juli 1957 § 1 Das Statut des Staatlichen Veterinärmedizinischen Prüfungsinstituts (s. Anlage) wird hiermit für verbindlich erklärt. § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. Juli 1957 Der Minister für Land- und Forstwirtschaft Reichelt Anlage "u vorstehender Anordnung Statut des Staatlichen Veterinärmedizinischen Prüfungsinstituts § 1 Rechtliche Stellung und Sitz (1) Das Staatliche Veterinärmedizinische Prüfungsinstitut nachstehend „Pifungsinstitut“ genannt ist juristische Person. Es ist*dem Ministerium für Land-und Forstwirtschaft unterstellt. Sein Sitz ist Berlin. (2) Das Prüfungsinstitut ist Haushaltsorganisation. Seine Mittel werden im Haushalt der Republik beim Ministerium für Land- und Forstwirtschaft bereitgestellt. § 2 Aufgaben Das Prüfungsinstitut hat die Aufgabe, Untersuchungen und Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Erkennung, Behandlung und Vorbeuge von Tierkrank-heiten sowie spezielle Arbeiten und Kontrollen auf Anordnung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft durchzuführen. Diese Arbeiten erstrecken sich insbesondere auf die a) Prüfung von Impfstoffen und Seren, b) Prüfung von Tierarzneimitteln und Antibioticis, c) Herstellung und Prüfung von Antigenen und diagnostischen Seren für die Diagnose von Tierseuchen, d) Durchführung einer zentralen Salmonelladiagnostik und -auswertung, e) Prüfung von Industrieprodukten auf ihre Eignung zur Verwendung in der Tierhaltung bzw. in der Landwirtschaft, f) zentrale diagnostische Untersuchungen von besonderer Bedeutung, g) Bearbeitung von Schadensfällen in den Tierbeständen auf Anordnung des Ministeriums für Land-und Forstwirtschaft. § 3 Leitung (1) Die Leitung des Prüfungsinstituts erfolgt nach dem Prinzip der persönlichen Verantwortung und nach dem Grundsatz der Einzelleitung bei aktiver Mitwirkung aller im Betrieb Beschäftigten. (2) Das Prüfungsinstitut wird durch einen Direktor geleitet, der durch den Minister für Land- und Forstwirtschaft ernannt und abberufen wird. Der Direktor handelt im Namen des Prüfungsinstituts und haftet für die ihm durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten zugefügten Schäden. Der Direktor ist berechtigt, über alle innerbetrieblichen Angelegenheiten des Prüfungsinstituts allein zu entscheiden. Bei seinen Entscheidungen ist er an die bestätigten Pläne des Prüfungsinstituts und an die Weisungen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft gebunden. (3) Bei Abwesenheit des Direktors wird das Prüfungsinstitut von dem vom Direktor bestimmten Stellvertreter geleitet. (4) Der Direktor und der stellvertretende Direktor des Prüfungsinstituts müssen approbierte Tierärzte sein und eine entsprechende wissenschaftliche Qualifikation besitzen. (5) Alle mit der Leitung eines Fachgebietes benannten Mitarbeiter sind in ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt und persönlich verantwortlich. Sie haften dem Prüfungsinstitut entsprechend ihrer Verantwortung für Schäden, die sie ihm durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten zufügen. § 4 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Prüfungsinstitut wird im Rechtsverkehr durch den Direktor, seinen Stellvertreter oder die hierzu Bevollmächtigten vertreten. (2) Der Direktor vertritt das Prüfungsinstitut allein und ist zur Einzelzeichnung rechtsverbindlicher Erklärungen befugt. (3) Im Falle der Verhinderung des Direktors wird das Prüfungsinstitut durch den nach § 3 Abs. 3 bestimmten Stellvertreter gemeinsam mit einem vom Direktor hierzu Bevollmächtigten vertreten. (4) Im Rahmen der ihnen erteilten Vollmacht können auch andere Mitarbeiter des Prüfungsinstituts sowie sonstige Personen dieses vertreten und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Solche Vollmachten, die sich nur auf einen bestimmten Aufgabenbereich beziehen können, dürfen nur vom Direktor schriftlich in der Weise erteilt werden, daß entweder ein Bevollmächtigter allein oder mehrere Bevollmächtigte gemeinsam vertretungs- und zeichnungsberechtigt sind. (5) Der Verwaltungsleiter oder sein Stellvertreter sind zur Vertretung des Prüfungsinstituts nicht befugt. (6) Verfügungen über Zahlungsmittel des Prüfungsinstituts bedürfen nach Maßgabe der gesetzlichen B-Stimmungen der Gegenzeichnung durch den Verwaltungsleiter oder seines Stellvertreters. (7) Jeder Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzuzufügen. Sonstige Zusätze entfallen. § 5 Struktur und Stellenplan Der Struktur- und Stellenplan des Prüfungsinstituts ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen und zu bestätigen. § 6 Änderung und Aufhebung des Statuts Dieses Statut kann nur vom Minister für Land- und Forstwirtschaft geändert oder aufgehoben werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen von feindlich-negative Handlungen begünstigenden Umständen und Bedingungen sowie zur Durchsetzung anderer schadensverhütender Maßnahmen zu nutzen. Damit ist in den Verantwortungsbereichen wirksam zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten offizielle und inoffizielle Beweise zu erarbeiten und ins Verhältnis zu den gestellten Untersuchungszielen und Versionen zu setzen.

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