Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 219

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 219 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 219); Gesetzblatt Teil II Nr. 30 Ausgabetag: 11. Juli 1957 219 Osten bis zum Kreuzungspunkt H 1, verläuft dem Gestell 1 entlang nach Norden bis zum Kreuzungspunkt der Gestelle 1 V und dem Gestell V nach Westen folgend bis an die Küste der Ostsee; b) das Gesamtgebiet umfaßt etwa 800 ha, davon 725 ha Holzbodenfläche und 75 ha Ödland, und setzt sich zusammen aus den Waldabteilungen 31, 32, 38, 39, 47, 48, 57, 67, 77, 86, 95, 103, 104, 113, 122, 123, 134, 135, 145, 146, 156, 157, 168, 169, 175, 176, 182, 183, 189, 195, 202, 205 und dem angrenzenden Strand; 2. des Naturschutzgebietes Darßer Ort mit Bernsteininsel. a) Im Süden begrenzt das Gestell V und ein Stück des Weges Prerow Leuchtturm das Gebiet. Im Osten verläuft die Grenze von der Kreuzung des Weges mit dem Gestell i diesem entlang in nördlicher Richtung über den Kreuzungspunkt der Gestelle i W hinaus bis an die Küste der Ostsee. Die weitere Umgrenzung im Osten, Norden und Westen bis zum Gestell V bildet der bespülte Küstensaum. Für die dem Darßer Ort vorgelagerte Bernsteininsel bildet der von der Ostsee bespülte Küstensaum die Grenze; b) das Gesamtgebiet umfaßt eine Fläche von etwa 330 ha, davon 195 ha Holzbodenfläche und 130 ha Ödland, und setzt sich zusammen aus den Waldabteilungen 203, 206, 207, 208 und 209, dem angrenzenden Strand und der Bemsteininsel; 3. des Naturschutzgebietes der Sandbank „Der Bock“ und die „Hohe Düne“ bei Pramort. a) Im Norden, an die Insel Zingst bei Kukshüreh anschließend, wird die Sandbank „Der Bock“ durch die Brandung allseitig begrenzt. Sie schließt den bewaldeten östlichen Teil und die begrünten Inseln „Die Kleinen Werder“ und „Großer Werder“ ein. Vom Südwestrand der Insel „Großer Werder“ verläuft die Grenze über die freie See in südwestlicher Richtung, die „Bülten“ umfassend, etwa 400 m südöstlich von Pramort entfernt, auf die Insel Zingst zu. Sie folgt dem Deich nach Nord westen bis zu dem etwa 150 m vor seinem Ende nach Westen abzweigenden Weg und diesen entlang bis zur c Kreuzung mit dem bei „Hohe Düne“ beginnenden und nach Südwesten verlaufenden Norddeich. Dieser bildet die Grenze bis zur Abzweigung des nach Nordosten gerichteten Deiches, dem sie bis zum Strand der Ostsee folgt. Entlang dem bespülten Küstensaum verläuft die nördliche Grenze nach Osten bis Kukshüren; o) das Gesamtgebiet umfaßt einschließlich etwa 1250 ha. überspülter Sandbank eine Fläche von etwa 1832 ha, davon 190 ha Aufforstungsfläche, 130 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und 254 ha Ödland. § 3 (1) Bezüglich der im § 1 Abs. 3 des Naturschutzgesetzes geregelten Schutzbestimmungen werden für die im § 1 aufgeführten Naturschutzgebiete folgende Ausnahmen zugelassen: 1. Das Verlassen der Wege in den Naturschutzgebieten wird gestattet: a) den Angehörigen der Sicherheitsorgane, Forstarbeitern und Angestellten der Forstverwaltung, Mitarbeitern der volkseigenen Wass°rwirt- schaftsbe triebe und des Wasserstraßenamtes Stralsund, den Mitgliedern der Leuchtturmbesatzung sowie den Nutzungsberechtigten, sofern es zur Ausübung ihres Dienstes bzw. ihres Berufes erforderlich ist; b) Personen, denen von der Bezirks-Naturschutzverwaltung Rostock bzw. vom Institut für Landesforschung und Naturschutz Halle, Zweigstelle Greifswald, eine schriftliche Erlaubnis zum Betreten der Naturschutzgebiete erteilt worden ist; c) Teilnehmern an Exkursionen in Begleitung einer Person, die sich durch eine schriftliche Erlaubnis der Bezirks-Naturschutzverwaltung Rostock bzw. des Instituts für Landesforschung und Naturschutz Halle, Zweigstelle Greifswald, ausweisen kann. 2. Das Betreten des Strandes vor den Dünen wird gestattet. 3. Die Entnahme von Strandgräsern für Zwecke der Küstenbefestigung ist mit Zustimmung der Bezirks-Naturschutzverwaltung Rostock den Mitarbeitern der volkseigenen Wasserwirtschaftsbetriebe gestattet, sofern dadurch eine Schädigung anderer Strandpflanzen nicht eintritt. (2) Die forstliche Nutzung und Pflege in' den im § 1 aufgeführten Naturschutzgebieten ist nur aus Gründen des Forstschutzes im Einvernehmen mit der Bezirks-Naturschutzverwaltung Rostock zulässig. (3) Die Bezirks-Naturschutzverwaltung Rostock ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Jagdbehörde des Bezirkes Rostock die Ausübung der Jagd in den genannten Naturschutzgebieten zu gestatten, soweit diese zur Wildschadensverhütung und zur Wildhege erforderlich ist. § 4 Für die im § 1 aufgeführten Naturschutzgebiete gelten außerdem folgende Sonderregelungen: 1. das Befahren aller Wege in den Naturschutzgebieten mit Kraftfahrzeugen, mit Ausnahme der Verbindungsstraßen zwischen Ahrenshoop und Born sowie zwischen Prerow und Leuchtturm wird zum Schutze der Tierwelt vom 1. März bis 15. Oktober eines jeden Jahres untersagt; 2. das Befahren der Rinne zwischen der Bemsteininsel und Darßer Ort wird den Angehörigen der Sicherheitsorgane, der volkseigenen Wasserwirtschaftsbetriebe, des Wasserstraßenamtes Stralsund und den Fischern gestattet, sofern es zur Ausübung ihres Dienstes bzw. der Fischerei erforderlich ist; 3. das Betreten der Bernsteininsel wird Fischern nur in Ausübung ihres Berufes erlaubt; 4. auf den Inseln „Großer Werder“ sowie „Die Kleinen Werder“ im Naturschutzgebiet der Sandbank „Der Bock“ ist der normale Weidebetrieb und die Grasnutzung erlaubt, sofern eine schädigende Einwirkung auf das Naturschutzgebiet nicht eintritt; 5. die Erweiterung der Schutzpflanzungen auf der Sandbank „Der Bock“ sowie das Auf spülen von Sand und Schlick als Maßnahmen des Küstenschutzes sind nur im Einvernehmen mit der Bezirks-Naturschutzverwaltung Rostock gestattet. § 5 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin,, den 24. Juni 1957 Der Minister für Land- und Forstwirtschaft R e i c h el t;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, aber auch aus dem Vorgehen kapitalistischer Wirtschaftsunternehmen und der Tätigkeit organisierter Schmugglerbanden gegen mehrere sozialistische Staaten ergeben, hat die Linie insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der im Rahmen der Vorgangsbearbeitung, der operativen Personenaufklärung und -kontrolle und des Prozesses zur Klärung der Frage Wer ist wer? insgesamt.

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