Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 203

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 203 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 203); Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 15. Juni 1957 203 (2) Werden komplexe Projektierungen in Auftrag gegeben, hat der Auftraggeber neben den Unterlagen für das Grundprojekt die in der Anordnung vom 8. Dezember 1955 über die Durchführung komplexer Projektierungen (GBl. I S. 989) aufgeführten weiteren Unterlagen zu übergeben. (3) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zu übergebenden Arbeitsunterlagen. Bestehen Bedenken gegen ihre Richtigkeit, 60 ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Bedenken unverzüglich zu klären. Erfolgt die Entscheidung innerhalb von drei Tagen, so kann eine Änderung der Vertragstermine nicht verlangt werden. ✓ (4) Soweit der Auftraggeber nicht in der Lage ist, die Arbeitsunterlagen bereitzustellen, kann mit der Ausarbeitung und Beschaffung der Unterlagen der Auftragnehmer gesondert beauftragt werden. (5) Liefert der Auftraggeber die im Vertrag festgelegten Arbeitsunterlagen nicht termingemäß oder ändern sich die Unterlagen nachträglich, so sind unbeschadet verwirkter Vertragsstrafen auf Verlangen des Auftragnehmers die Liefertermine oder die Leistungen des Auftragnehmers neu zu vereinbaren. Das Verlangen kann nur binnen zwei Wochen nach Eingang der Unterlagen gestellt werden. (6) Ergibt sich erst während der Durchführung der Projektierungsarbeiten, daß die vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen der Ergänzung bedürfen, und hat der Auftragnehmer bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt dies bei Erhalt der Unterlagen nicht erkennen können, so gilt Abs. 5 Satz 1 entsprechend. Das Verlangen muß in diesem Falle unverzüglich gestellt werden. (7) Als Arbeitsunterlagen gelten auch die vom Vermessungsdienst gefertigten und beglaubigten Lagepläne im vorgeschriebenen Maßstab mit erschöpfenden Höhenangaben und Angaben der Versorgungsleitungen sowie die vom Auftraggeber nach den Anforderungen des Auftragnehmers beizubringenden Bodenproben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber bei der Auswahl und Beauftragung des Bohrbetriebes zu beraten. (8) Eine Ausfertigung der Arbeitsunterlagen verbleibt nach Fertigstellung der Vertragsleistungen bei dem Auftragnehmer, sofern dem andere Bestimmungen nicht entgegenstehen. § 5 V erant wörtliche In den Verträgen haben sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer einen für das Vorhaben Verantwortlichen zu benennen. Dieser gilt als Vertreter des betreffenden Vertragspartners. Ein Wechsel in der Person des Benannten ist dem anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich anzuzeigen. § 6 Allgemeine Grundsätze für die Bearbeitung Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung der Projektierungsarbeiten: a) die in der Deutschen Demokratischen Republik veröffentlichten Staatlichen Standards und die zu Staatlichen Standards erklärten DIN-Vorschriften sowie die vom Ministerium für Aufbau für verbindlich erklärten Typenentwürfe und bekanntgegebenen Entwurfsnormen zu verwenden, v b) in allen technischen Fragen der Bauausführung mit dem in Aussicht genommenen Baubetrieb sowie mit dem zuständigen technologischen Projektierungsbüro zusammenzuarbeiten. § 7 Grundprojekt (1) Das Grundprojekt umfaßt die zeichnerische, textlich erläuterte Darstellung der wesentlichen Grundzüge der vorgeschlagenen technischen, architektonischen, funktionellen und wirtschaftlichen Lösung der gestellten Bau auf gäbe. Sein Umfang im einzelnen richtet sich nach den Bestimmungen über die Vorbereitung von Investitionsvorhaben. (2) Zum bautechnischen Teil des Grundprojekts gehören nicht die Unterlagen, um die bei Fehlen eines technologischen Teils das bautechnische Grundprojekt zu ergänzen ist. Über die Anfertigung dieser Unterlagen ist eine besondere Vereinbarung mit gesonderter Abrechnung außerhalb der Projektierungssätze zu treffen. § 8 Ausführungsprojekt (1) Das Ausführungsprojekt stellt die Vervollständigung des Grundprojekts unter Einschluß der Aus-führungszeichnungen dar, so daß danach das Bauwerk errichtet werden kann. Der Umfang des Ausführungsprojekts im einzelnen richtet sich nach den Bestimmungen über die Vorbereitung von Investitionsvorhaben. Es muß dem bestätigten Grundprojekt entsprechen und darf ohne Zustimmung des Bestätigungsberechtigten keine wesentlichen Änderungen enthalten. (2) Nicht zu dem Ausführungsprojekt gehören: Werkstattzeichnungen für vorbereitende Arbeiten in den Werkstätten, z. B. im Stahl- und Rohrleitungsbau, oder zur Herstellung und Montage von Stahlbetonfertigteilen, Gerüstezeichnungen aller Art, Zeichnungen für Einschalungen, für die gesonderte statische Berechnungen angefertigt werden müssen, desgleichen für Baustelleneinrichtungen, Konstruktionszeichnungen für Ausrüstungen, Werkstattzeichnungen für Steinmetzarbeiten und Stückarbeiten, Bestandszeichnungen. § 9 Autorenkontrolle (1) Die Autorenkontrolle umfaßt die Überwachung der Bauausführung auf die Übereinstimmung mit der im Ausführungsprojekt festgelegten ingenieur-technischen und architektonischen Lösung. Der Inhalt der Autorenkontrolle im einzelnen richtet sich nach der Anordnung vom 6. September 1955 über die bautechnische Autorenkontrolle (GBl. I S. 631).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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