Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 200

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 200 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 200); 200 Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 15. Juni 1957 (2) Der Besteller ist verpflichtet, die vereinbarten Erzeugnisse abzunehmen und zu bezahlen. Soweit der Besteller Bestellungen nicht übergibt, kann er zur Erfüllung der Verpflichtung, zur Abnahme und zur Bezahlung nicht verpflichtet werden. Die Rechte und Pflichten, die sich aus der Verantwortlichkeit für die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages durch den Besteller ergeben, werden hierdurch nicht berührt (3) Ist der Vertragsgegenstand im Betriebsvertrag nicht eindeutig spezifiziert, so hat der Lieferer seine Verpflichtung zur Bereitstellung der Erzeugnisse erfüllt, wenn er nachweist, daß er in der betreffenden Vertragsposition über ausreichende Bestände, zur Erfüllung seiner Lieferverpflichtung verfügte und diese dem Besteller zur Aufgabe von Bestellungen angeboten hat § 15 Abschluß und Form des Vertrages (1) Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer ein Vertragsangebot zu unterbreiten. Der Lieferer kann auch von sich aus dem Besteller ein Vertragsangebot unterbreiten; (2) Derjenige Vertragspartner, dem ein Vertragsangebot gemäß Abs. 1 zugeht 1st verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen die Annahme des Angebotes zu erklären oder unter Ablehnung dieses Angebotes ein neues Angebot zu unterbreiten oder den Vertragsabschluß zu verweigern. (3) Bei Meinungsverschiedenheiten haben die Partner in persönlichen Verhandlungen eine Klärung anzustreben, * (4) Bei Streitigkeiten über das Sortiment, die auf die einzelnen Erzeugnisse entfallenden Mengen oder den Lieferzeitraum legt der für den Lieferer zuständige Rat des Bezirkes, Abteilung Handel und Versorgung, diese Bedingungen fest. Ist dem Lieferer oder Besteller ein überbezirkliches Versorgungsgebiet zugewiesen, so erfolgt die Festlegung der Bedingungen durch das Ministerium für Handel und Versorgung. Ist der Lieferer kein Großhandelskontor, so kann die Festlegung nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium erfolgen. Im übrigen wird die Zuständigkeit des Staatlichen Vertragsgerichtes für die Entscheidung von Streitigkeiten beim Vertragsabschluß durch diese Bestimmungen nicht berührt. (5) Die Betriebsverträge sind schriftlich abzuschließen. § 16 Bestellung und Auslieferung der Erzeugnisse (1) Für das Angebot der Erzeugnisse zwecks Aufgabe der Bestellungen durch die Verkaufsstellenleiter gelten die Bestimmungen gemäß § 6. Die gemäß § 6 Abs. 1 zu treffende Vereinbarung über die Art und die Termine des Angebotes ist auch ohne Bezugnahme im . Vertrag Vertragsinhalt. (2) Die Bestellungen durch die Verkaufsstellenleiter erfolgen mündlich oder schriftlich. 3 (3) Für die Organisation der Verkaufsstellenbelieferung gelten die Bestimmungen gemäß § 9. Die gemäß § 9 zu treffenden Vereinbarungen über den Touren- oder Versandplan sind auch ohne Bezugnahme im Vertrag Vertragsinhalt. § 17 Rücktritt (1) Werden bis zum Ablauf des Lieferzeitraümes die vereinbarten Erzeugnisse vom Lieferer nicht angeboten oder nicht geliefert, so hat der Besteller, ohne daß es einer Unzumutbarkeitserklärung bedarf, das Recht, hinsichtlich dieses Teiles des Vertragsgegenstandes vom Vertrag zurückzu treten, wenn infolge der Verspätung: a) der Vertragsgegenstand vom Besteller nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden kann, b) der Vertragsgegenstand für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung nicht mehr geeignet ist. (2) Kommt es zu Streitigkeiten über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Rücktritt, so bedürfen die gemäß Abs. 1 genannten Umstände keines Beweises, wenn im Vertrag vereinbart ist, daß der Besteller zur Abnahme des Vertragsgegenstandes nach einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr verpflichtet ist. (3) Hinsichtlich des Rücktritts vom Vertrage wegen Nichteinhaltung des Touren- oder Versandplanes bei der Durchführung der Bestellungen gelten die Bestimmungen gemäß § 10 Abs. L § 18 Uberbelieferungen Der Lieferer kann auf Grund vorliegender Bestellungen der Verkaufsstellenleiter die Verkaufsstellen auch über die gemäß § 13 Abs. 2 Buchst, c vereinbarten Verkaufsstellenanteile in dem Maße beliefern, a) wie andere Verkaufsstellen ihre Anteile nicht auslasten, b) wie eine Überbelieferung des Betriebsvertrages insgesamt möglich ist § 19 Sonstige Auslieferungsbedingungen Für die Durchführung des Betriebsvertrages gelten hinsichtlich des Gefahrenüberganges, der Transportkostenregelung, der Verpackung und der Rechnungslegung die Bestimmungen gemäß §§11 und 12 Absätze 2 und 3. 4. Abschnitt Verantwortlichkeit aus Vertragsverletzungen § 20 Gewährleistung und Garantie Für die Gewährleistung und Garantie gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die für bestimmte Erzeugnisse erlassenen Allgemeinen Lieferbedingungen. § 21 V ertragsstrafen (1) Die Verpflichtung zur Zahlung von Vertragsstrafen ist in folgender Höhe Inhalt des Verkaufsstellenoder Betriebsvertrages: a) 2 °/o des Wertes des Vertragsgegenstandes bei Verzug mit der Lieferung oder der Abnahme, unabhängig von der Dauer des Verzuges, jedoch nicht, wenn der Besteller im Falle des Verzuges zurück tritt; b) 5 °/o des Wertes des Vertragsgegenstandes bei Nichterfüllung des Vertrages einschließlich der durch Rücktritt infolge Verzuges eintretenden Nichterfüllung;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

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