Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 187

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 187 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 187); Gesetzblatt Teil II Nr. 25 Ausgabetag: 29. Mai 1957 187 dards oder Technische Güte- und Lieferbedingungen, welche die genannte DIN aufheben oder ergänzen, verbindlich. (2) Bei Bestimmung der Größe der eingedeckten Fläche wird die größte Länge sowie abgewickelte Breite einschließlich Blechanschlüsse gemessen. § 5 (1) Der Auftraggeber hat bis zu einem im Vertrag zu vereinbarenden Termin die für die Baudurchführung notwendigen Unterlagen (Konstruktionszeichnungen, Maßangaben oder sonstige Bauzeichnungen) zu übergeben. (2) Der Auftragnehmer fertigt unverzüglich die Ausführungszeichnungen an und übersendet sie in einem Exemplar dem Auftraggeber. Jener hat binnen zwei Wochen nach Eingang die Anerkennung der Zeichnungen schriftlich zu bestätigen. Vor Eingang der Bestätigung braucht der Auftragnehmer nicht mit der Bearbeitung des Auftrages in der Werkstatt zu beginnen und Glas nicht zu bestellen. (3) Der Auftraggeber hat sich zu verpflichten, an einem im Vertrag festzulegenden Termin die Baufreiheit zu gewähren. Die Baufreiheit ist dann gegeben, wenn der Auftragnehmer ungehindert mit der Montage beginnen kann und sämtliche bauseitigen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere bei Oberlichtvergla-sung die Dacheindeckung mit Zarge und Pappbelag fertig, bei senkrechter Verglasung die Ausmauerung beendet ist. Außerdem müssen die erforderlichen Arbeits- und Schutzrüstungen vorhanden sein. (4) Im Vertrag ist der Kalendertag der Montagebeendigung zu vereinbaren. (5) Hält der Auftraggeber die Fristen und Termine gemäß Absätzen 1, 2 und 3 nicht ein, so wird der Termin gemäß Abs. 4 hinfällig und es bedarf einer neuen Vereinbarung. § 6 Der Preis der gesamten Leistungen ist im Vertrag aufzunehmen. Weicht er vom Kosten Voranschlag ab, so ist auf Wunsch des Auftraggebers der Preis entsprechend dem Kostenvoranschlag aufzugliedern. § 7 (1) Die Abrechnung erfolgt getrennt nach Werkstattfertigung vund Montage, wobei hierbei einzelne Baugruppen unterschieden werden können. Im einzelnen gelten des weiteren die hierzu ergangenen Preisregelungen. (2) Die Endabrechnung der Leistungen erfolgt spätestens drei Wochen nach Abnahme. Die Konten des Auftraggebers, aus denen die Leistungen bezahlt werden, sowie die geforderte Anzahl der Ausfertigungen der Rechnungen sind in den Vertrag aufzunehmen. § 8 (1) Der Auftragnehmer kann geringfügige Abweichungen von den Ausführungszeichnungen vornehmen, sofern dadurch keine Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs eintritt. Die Änderungen 6ind schriftlich anzuzeigen. 2 (2) Andere Abweichungen bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung. § 9 (1) Für die Bereitstellung und Unterbringung der Arbeitskräfte gilt die Verordnung vom 20. Dezember 1951 über Maßnahmen zur Verminderung der Lohnnebenkosten in der Bauwirtschaft (GBl. 1952 S. 3) bzw. die diese Bestimmungen ablösenden oder ergänzenden Regelungen. (2) Der Auftragnehmer hat danach grundsätzlich selbst für die Unterbringung der Arbeitskräfte zu sorgen, zugleich hat der Auftraggeber ihm hierbei jede mögliche Hilfe zu leisten. (3) Die Einrichtung der Baustelle sowie Art und Umfang der Mechanisierung bestimmt der Auftragnehmer. (4) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß den auf der Baustelle Beschäftigten des Auftragnehmers die sozialen und kulturellen Einrichtungen des Auftraggebers zur Verfügung stehen wie seinen eigenen Beschäftigten. § 10 (1) Die Lagerung des Materials an der Baustelle darf für die Monteure des Auftragnehmers keinen längeren Transportweg als 30 m erfordern. (2) Den Transport des Materials vom Anschlußgleis oder Bestimmungsbahnhof zur Lagerungsstelle hat der Auftraggeber zu übernehmen. (3) Soll dies von den Monteuren des Auftragnehmers übernommen werden, so ist hierzu ein besonderer, schriftlicher Auftrag erforderlich. (4) Dem Vertragsentwurf wird vom Auftragnehmer eine Vorschrift über den Transport und die Lagerung von Glas beigefügt. (5) Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder der Beschädigung des Materials bis zur Abnahme der gesamten Bauleistung trägt der Auftragnehmer. Der Auftraggeber übernimmt es jedoch, kostenlos eine ordnungsmäßige Lagerung und Überwachung des Materials vorzunehmen. Er haftet hierfür wie ein Verwahrer für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. § 11 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer kostenlos die Mitbenutzung zu gewähren für: a) erforderliche Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle; b) vorhandene Leitungsanschlüsse für Energie und Wasser. Die Kosten für die Benutzung von Meßeinrichtungen und den Verbrauch an Energie und Wasser jträgt der Auftraggeber, einschließlich eventueller Gestellung von Schweißmaschinen und deren Kosten; c) vorhandene Zufahrtswege und Anschlußgleise. § 12 Behindert der Auftraggeber durch mangelnde Baufreiheit oder aus ähnlichen Gründen die zügige Montage, so hat er ohne Rücksicht auf sein Verschulden die anfallenden Wartezeiten und sonstigen Mehrkosten zu übernehmen. § 13 (1) Die leeren Glaskisten werden im Auftrag des Auftragnehmers vom Auftraggeber an den Lieferer des Glases unfrei zurückgesandt. Frachtbrief und Versand-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft gewährten Rechte genutzt, um die Zielstellung der Untersuchungshaft zu gefährden oder sie für andere Zwecke zu mißbrauchen, sind den betreffenden Verhafteten vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze zu qes taltenDas erfordert auch ständig zu prüfen, ob durch das Vorgehen des Untersuchunqsführers Wirkungen entstehen, die den Beschuldigten zu falschen Aussagen veranlassen können.

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