Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 128

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 128 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 128); 128 Gesetzblatt Teil II Nr. 16 Ausgabetag: 27. März 1957 c) in den Betrieben der Leiter des Betriebes, d) in den Arbeitsbereichen der Betriebe die aufsicht-führenden Mitarbeiter, insbesondere Abteilungsleiter, Meister und Brigadiers. § 2 Die gemäß § 1 verantwortlichen Personen werden in dem Aufgabenbereich des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit unterstützt und beraten durch die gemäß § 3 zu bildenden Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit. § 3 (1) Zur zweckmäßigeren Organisierung und besseren Koordinierung der Aufgaben sind die Arbeitsbereiche des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit zusammenzulegen. Zu diesem Zweck werden Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit errichtet. (2) Diese Inspektionen gliedern sich in: a) die Hauptinspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in dem Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau, die dem Minister unterstellt ist; b) die Inspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in den Hauptverwaltungen des Ministeriums für Allgemeinen Maschinenbau, die dem Leiter der Hauptverwaltung unterstellt ist; c) die Inspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in den Betrieben des Ministeriums für Allgemeinen Maschinenbau, die dem Leiter des Betriebes unterstellt ist. (3) Die Bildung von Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit bzw. der Einsatz von Sicherheitsinspektoren und -beauftragten in den Betrieben ist vom arbeitssicheren Zustand des Betriebes, dem Gefahrengrad im Produktionsprozeß und der Anzahl der Beschäftigten abhängig. In der Regel sind für die Wahrnehmung der Aufgaben der Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit a) in Betrieben mit über 1000 Beschäftigten Inspektionen zu bilden; b) in Betrieben mit 500 bis 1000 Beschäftigten Sicherheitsinspektoren einzusetzen, die nicht mit anderen Aufgaben beauftragt werden dürfen; c) in Betrieben mit unter 500 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte einzusetzen. Diese haben in erster Linie die Belange des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit wahrzunehmen. Sie können mit technischen Nebenaufgaben betraut werden, die sich über den ganzen Betrieb erstrecken, jedoch muß der größte Anteil der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit für ihre Hauptfunktion als Sicherheitsbeauftragter Verwendung finden. (4) In den Projektierungsbüros, an den Fachschulen und sonstigen Institutionen des Ministeriums für Allgemeinen Maschinenbau ist je ein befähigter Mitarbeiter für die Aufgaben des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit nebenamtlich einzusetzen. (5) Der Leiter der Hauptverwaltung trifft; die Entscheidung über die Bildung der Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in den ihm unterstellten Betrieben unter Berücksichtigung des arbeitssicheren Zustandes, dem Gefahrengrad im Produktionsprozeß und der Anzahl der Beschäftigten des betreffenden Betriebes. (6) Die Entscheidung über die Anzahl der Mitarbeiter für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in den Betrieben trifft der Leiter des Betriebes im Einvernehmen mit der Inspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit der Hauptverwaltung. § 4 Die Inspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit sowie die Sicherheitsinspektoren und -beauftragten in den Betrieben haben insbesondere folgende Aufgaben: 1. den Leiter des Betriebes und die aufsichtführen-den Personen auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit zu beraten, zu unterstützen und dafür zu sorgen, daß die in der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) und den Arbeitsschutzanordnungen festgelegten Aufgaben und Verpflichtungen im gesamten Betriebsbereich durchgeführt und eingehalten werden; 2. zur Verwirklichung der in den §§ 3 bis 5 der Vr-ordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft aufgeführten Bestimmungen dadurch beizutragen, indem sie durch ständige Kontrolle und Beratung die Anwendung der neuesten Sicherheitstechnik durch die Konstrukteure und Technologen gewährleisten und durch Unterschrift die Freigabe der Produktionsmittel und Produktionseinrichtungen für die Produktion veranlassen; 3. im Zusammenwirken mit dem SV-Rat, Betriebsarzt und der Arbeitsschutzkommission Arbeitsplatzanalysen mit dem Ziel zu erarbeiten, die Verwendung von Arbeitskräften nach den neuesten Erkenntnissen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten zu veranlassen, durch Bereitstellung von Schonplätzen Schwerbeschädigten Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen und durch die Beschäftigung Leichtverletzter auf Schonplätzen zur Senkung der Ausfallstunden beizutragen; 4. die Planung, Bereitstellung und zweckgebundene Verwendung aller Mittel für den Arbeitsschutz zu kontrollieren und für eine ordnungsgemäße Verteilung der Arbeitsschutzkleidung zu sorgen; 5. bei der Festlegung von Sonderzulagen für schwere, gesundheitsschädigende, gefährliche und schmutzige Arbeiten und Zusatzurlaub entsprechend der Verordnung über Erholungsurlaub in der Fasssung vom 1. Juli 1956 (GBl. I S. 485) beratend mitzuwirken, an den Produktionsberatungen in Unfallschwerpunktabteilungen teilzunehmen und die Verbesseningsvorschläge der Werktätigen auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes schnell verwirklichen zu lassen; 6. die Schulung der mit der Leitung und Aufsicht der Produktion und den Beschäftigten beauftragten Mitarbeiter nach einem festen Schulungsplan vorzunehmen und folgende Arbeitsinstruktionen im Betrieb einzuführen: a) Instruktionen bei Neueinstellungen durch den Sicherheitsinspektor bzw. -beauftragten; b) Instruktion vor der ersten Arbeitsaufnahme des Beschäftigten durch die verantwortliche Aufsichtsperson; c) monatliche Instruktionen am Arbeitsplatz durch den Meister bzw. Abteilungsleiter; (;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des Gesetzes in dem von den Erfordernissen der Gefahrenabwehr gesteckten Rahmen auch spätere Beschuldigte sowie Zeugen befragt und Sachverständige konsultiert werden.

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