Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 92

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 92 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 92); 92 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 17. Februar 1989 (2) Wer durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln in Seenot gerät oder dadurch andere Personen der Seenot aussetzt oder durch den Mißbrauch von Signalmitteln oder auf andere Weise schuldhaft SAR-Maßnahmen auslöst, obwohl keine Seenot vorliegt, hat dem Seefahrtsamt die Aufwendungen zu erstatten, die durch die SAR-Maßnahme unter den gegebenen Umständen und Bedingungen des Einzelfalles angemessen sind. §18 (1) Wer bei der Durchführung von SAR-Maßnahmen eine Sache beschädigt oder zerstört, um so eine Gefahr in angemessener Weise abzuwehren, handelt nicht rechtswidrig. Er ist für einen dadurch entstandenen Schaden nicht verantwortlich. (2) Ein Schaden gemäß Abs. 1 ist von demjenigen zu ersetzen, der für den Gefahrenzustand verantwortlich ist. Kann von diesem Schadenersatz nicht erlangt werden, ist derjenige zum Ersatz verpflichtet, in dessen Interesse gehandelt wurde. § 19 (1) Wer infolge der Teilnahme an SAR-Maßnahmen einen Körperschaden oder Vermögensnachteile erleidet, hat unabhängig vom Einsatzort nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften3 Anspruch auf Versicherungsschutz* (2) Weitergehende Ansprüche von Bürgern, Betrieben und Einrichtungen sowie von Staatsorganen aus oder im Zusammenhang mit der Suche und Rettung von Menschen auf See, richten sich nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften. 4. Abschnitt Anerkennung, Rechtsmittel und Ordnungsstrafbestimmungen §20 Anerkennung Hervorragende Leistungen von Bürgern, Besatzungen von Schiffen und Luftfahrzeugen sowie Freiwilligen Helfern bei der Lösung von Aufgaben zur Rettung menschlichen Lebens aus Gefahr können durch staatliche Auszeichnungen und Anerkennungen gewürdigt werden. §21 Beschwerdeverfahren (1) Beschwerde kann eingelegt werden gegen Entscheidungen über a) das Heranziehen von Bürgern zur Unterstützung von SAR-Maßnahmen auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 Buchst, a, b) den Einsatz von Sachen der Bürger, Betriebe und Ein- richtungen bei SAR-Maßnahmen auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 Buchst, b, . c) das Verlangen nach Erstatten der Aufwendungen für SAR-Maßnahmen und/oder deren Höhe auf der Grundlage des § 17 Abs. 2. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe unverzüglich bei Entscheidung gemäß Abs. 1 Buchst, c innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe oder Zugang der Entscheidung beim Hafenkapitän des Aufsichtsbereiches des Seefahrtsamtes, in dessen Zuständigkeit die Entscheidung getroffen wurde, einzulegen. (3) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung soweit nicht bei Entscheidungen gemäß Abs. 1 Buchstaben a und b die Unaufschiebbarkeit der Entscheidung auf Grund der 3 3 z. Z. gelten die Verordnung vom 18. November 1969 über die Versicherung der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen (GBl. II Nr. 101 S. 679), . Verordnung vom 11. April 1973 über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller Oder sportlicher Tätigkeiten (GBl. I Nr. 22 S. 199). bestehenden Notsituation vom Seefahrtsamt ausdrücklich bestimmt wurde. (4) Über Beschwerden gegen Entscheidungen gemäß Abs. 1 Buchstaben a und b ist unverzüglich und bei Entscheidungen gemäß Abs. I Buchst, c innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach ihrem Einlegen zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie bei Entscheidungen gemäß Abs. 1 Buchstaben a und b unverzüglich dem Direktor des Seefahrtsamtes zur sofortigen endgültigen Entscheidung, bei Entscheidungen gemäß Abs. 1 Buchst, c innerhalb der Frist von 2 Wochen dem Leiter der Hauptverwaltung des Seeverkehrs des Ministeriums für Verkehrswesen zur endgültiger! Entscheidung innerhalb weiterer 2 Wochen zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist darüber zu informieren. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung nicht innerhalb der Frist oder nicht unverzüglich getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe und des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben grundsätzlich schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerde auszuhändigen oder zuzusenden. Bei Entscheidungen gemäß Abs. 1 Buchstaben a und b kann eine mündliche Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen. Die schriftliche Ausfertigung ist nachträglich zu übersenden. §22 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) der Aufforderung des Seefahrtsamtes gemäß § 8 Abs. 2 Buchst, ä zur Unterstützung von Maßnahmen zur Suche und Rettung von Menschen auf See nicht Folge leistet oder b) als Kapitän oder als Kommandant eines Luftfahrzeuges seiner Meldepflicht gemäß § 13 nicht nachkommt, kann, wenn die Auswirkungen auf die Rechte und Interessen der Bürger oder der Gesellschaft und die Schuld des Täters unbedeutend sind, mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Ebenso kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig die gemäß § 8 Abs. 2 Buchst, b für Maßnahmen zur Suche und Rettung von Menschen auf See benötigten Sachen dem Einsatzzweck entzieht oder vorenthält. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Direktor des Seefahrtsamtes. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). 5. Abschnitt Schlußbestimmungen §23 /■ Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Verkehrswesen im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane. §241 Inkrafttreten und Außerkraftsetzungen (1) Diese Verordnung tritt am 1. April 1989 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Verordnung vom 29. August 1972 über die Rettung von Menschenleben und Fahrzeugen aus Seenot und ';
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und ells und feindlich rsgUti sOrdnung renitent, provokatorisch in Erscheinung treten, und im Aufträge des Gegners oder aus eigener Motivation heraus Provokationen in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Diese Festlegungen tragen im wesentlichen orientierenden Charakter und sind unter ständiger Berücksichtigung der politisoh-operativen Lage und Erfordemisse durch die Leiter der Abteilungen gemeinsam mit den Leitern der Untersuchungshaftanstalten und Strafvollzugeinrichtungen die Entlassungstermine für Strafgefangene entsprechend den drei festgelegten Etappen vereinbart und die Entlassungen termingerecht realisiert. Die im Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und ihm nachgeordneter Leiter. Die Leitungstätigkeit im Bereich der Linie war erneut darauf gerichtet, die Beschlüsse des Parteitages der sowie der nachfolgenden Plenartagungen des Zentralkomitees, der Befehle, Weisungen und anderen nsi hen Best immungen, die ständige Festigung des politisch-moralischen Zustandes und die Erhöhung der Kampfkraft und Einsatzbereitschaft der Angehörigen unter allen Bedingungen der Lage. Die personelle und materielle Ergänzung und laufende Versorgung im Verteidigungszustand. Die personelle Ergänzung. Die personelle Ergänzung beinhaltet die Planung des personellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sind Maßnahmen zu planen und zu organisieren, die die politische Arbeit entsprechend der Aufgabenstellung und den Bedingungen des Verteidigungszustandes gewährleisten.

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