Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 274

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 274 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 274); 274 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 29. Dezember 1989 wird der Beschluß des Ministerrates auszugsweise veröffentlicht: 3.3. Bekanntmachung vom 15. Oktober 1982 der Ordnung über die Verleihung und Bestätigung der erfolgreichen Verteidigung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (GBl. I Nr. 36 S. 607) 3.4. Bekanntmachung vom 13. Mai 1987 der Änderung der Ordnung über die Verleihung und Bestätigung der erfolgreichen - Verteidigung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (GBl. I Nr. 13 S. 151) 4. Ziffer 1 des Abschnittes V der Anlage zum Beschluß des Staatsrates, des Ministerrates und des Nationalen Verteidigungsrates vom 16. Dezember 1977 zur. Durchführung des Gesetzes über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen entfällt (GBl. I Nr. 37 S. 421). Berlin, den 21. Dezember 1989 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. M ö b i s -Staatssekretär Anordnung über die Erfüllung der Meldepflicht vom 21. Dezember 1989 Aufgrund der §§ 2, 4 und 29 der Verordnung vom 15. Juli 1965 über das Meldewesen in der Deutschen Demokratischen Republik Meldeordnung (MO) in der Neufassung vom 10. Juni 1981 (GBl. I Nr. 23'S. 282) wird folgendes angeordnet: §1 Die Meldepflicht nadi § 10 der Meldeordnung kann auch bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Meldestelle der Deutschen Volkspolizei erfüllt werden. §2 (1) Von der Meldepflicht nach § 10 der Meldeordnung sind befreit: 1. Bürger der Deutschen Demokratischen Republik mit stän- digem Wohnsitz im Ausland, Bürger der Bundesrepublik Deutschland sowie Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) und Bürger der Staaten, mit denen die DDR Abkommen über visafreie Einreisen für alle Paßkategorien vereinbart hat (s. Anlage), die zu einem Aufenthalt bis zu 30 Tagen in die Deutsche Demokratische Republik einreisen; 2. Ausländer, die visapflichtig zu einem Tagesaufenthalt ohne Übernachtung in die Deutsche Demokratische Republik einreisen; 3. Luftfahrtpersonal und Seeleute anderer Staaten, die zum Tagesaufenthalt ohne Übernachtung in die Deutsche Demokratische Republik einreisen; 4. Bürger nordeuropäischer Staaten, die zum Aufenthalt bis zu 2 Tagen im Kreis Rügen und in den Städten Bad Doberan, Greifswald, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar in die DDR einreisen; 5. Ausländer, die zur Durchführung von Gütertransporten oder aus anderen berufsbedingten Gründen visapflichtig zu einem Aufenthalt bis zu 2 Tagen in die Deutsche Demokratische Republik einreisen; 6. Personen, die die Deutsche Demokratische Republik im Transitverkehr ohne Übernachtung durchreisen. (2) Die Befreiung, von der; Meldepflicht gemäß Abs. X , Zif- fern 1, 4 und 5 gilt nicht für die nach den §§ 17 bis 19 der Meldeordnung zu erfüllende Meldepflicht und die gemäß Abs. 1 Ziff. 1 nicht für die nach § 15 der Meldeordnung erforderliche Eintragung in das Hausbuch. . §3 (1) Bei der Beherbergung von Touristengruppen, deren Teilnehmer' Bürger von Staaten gemäß Anlage sind, ist nur der Reiseleiter mit einem Meldeschein der Beherbergungsstätten zu melden. Die Teilnehmer sind auf dem Meldeschein der Beherbergungsstätten des Reiseleiters zahlenmäßig anzugeben. (2) Bei der Beherbergung von Touristengruppen aus anderen als in der Anlage genannten Staaten und aus Berlin (West) können anstelle des nach § 18 der Meldeordnung auszufüllenden Meldestileines der Beherbergungsstätten Listen, die alle Angaben des Meldescheines der Beherbergungsstätten enthalten, Verwendung finden. (3) Die Führung des Gästeverzeichnisses nach § 19 der Meldeordnung hat für Touristengruppen nach den Grundsätzen der Absätze 1 und 2 zu erfolgen. §4 (1) Diese Anordnung tritt am 24. Dezember 1989 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Anordnung vom 3. Dezember 1987 über die Erfüllung der Meldepflicht (GBl. I Nr. 29 S. 282), b) Anordnung Nr. 2 vom 28. August 1989 über die Erfüllung der Meldepflicht (GBl. I Nr. 16 S. 201). Berlin, den 21. Dezember 1989 Der Minister für Innere Angelegenheiten A h r e n d t Anlage zu vorstehender Anordnung Staaten gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 1 der Anordnung Volksrepublik Bulgarien Republik Finnland Republik Kuba Mongolische Volksrepublik Volksrepublik Polen Sozialistische Republik Rumänien Tschechoslowakische Sozialistische Republik Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Republik Ungarn Anordnung Nr. 4 über die Benutzung von Verkehrswegen im Transitverkehr durch das Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik 4. Transit-Anordnung vom 21. Dezember 1989 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung vom 8. Januar 1985 über die Benutzung von Verkehrswegen im Transitverkehr durch das Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik Transit-Anordnung (GBl. I Nr. 2 S. 11) in dr Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 30. Dezember 1987 (GBl. I 1988 Nr. 1 S. 5) und der Anordnung Nr. 3'vom 29. November 1989 (GBl. I Nr. 24 S. 261) wird folgendes angeordnet:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung der Vorläufe und zur Werbung in hoher Qualität sowie bei strikter Durchsetzung der Erfordernisse der Wachsamkeit, Geheimhaltung und Konspiration gelöst werden. Sie haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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