Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 54

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 54 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 54); 54 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 23. März 1988 5. Zu Ziff. 4.1. (S. 10) 5.1. In den Absätzen 1, 4 und 5 werden die Bezeichnungen „WB Tierzucht“ und „WB Saat- und Pflanzgut“ verändert in „VE Kombinat Tierzucht“ und „VE Kombinat Pflanzenzüchtung und Saatgutwirtschaift“. Im Abs. 2 wird in der dritten Zeile „der Zentralstelle für Pferdezucht“ gestrichen. 5.2. In Abs. 1 wird in der ersten Zeile nach „Produktion sind“ „unter Einbeziehung der Kooperationsräte“ eingefügt. In Buchst, b wird nach „GE/ha LN“ „sowie die Bruttoproduktion Getreide“ eingefügt. Buchst, c wird gestrichen. Die nachfolgenden Buchstaben werden c bis e. 5.3. Im Abs. 2 wird in der zweiten Zeile „ den Betrieben der WB“ gestrichen. 5.4. Im Abs. 4 wird in der vierten Zeile nach „Kreise“ „sowie den Kooperationsverbänden bzw. AIV“ ergänzt. 5.5. Zu Ziff. 4.2. (S. 11) 5.5.1. Im Abs. 3 zweite Zeile nach „Bezirke“ und im Abs. 5 erste Zeile nach „Bezirk haben“ wird „im Zusammenwirken mit den Kooperationsverbänden“ eingefügt. 5.5.2. In den Absätzen 4 und 8 werden die Ziffern 6.13. bis 6.20. in 6.12. bis 6.19. verändert. 5.5.3. Im Abs. 5 wird der letzte Satz wie folgt ergänzt: „und auf allen Ebenen konsequent zum Ausgangspunkt für - die Planung der Produktion und Versorgung der Bevölkerung zu machen.“ 5.5.4. Im Abs. 8 wird in der zweiten Zeile nach „Räte der Bezirke“ „unter Einbeziehung der Kooperationsverbände“ ergänzt. 5.5.5. ' Der Abs. 10 wird wie folgt ergänzt: Von den bilanzbeauftragten bzw. bilanzierenden Organen sind für die mit dem Ministerium für Land-, Forst-und Nahrungsgüterwirtschaft abgestimmten zentral festgelegten Erzeugnisbereiche der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft Sortimentskonzeptionen gemäß Abschnitt „Planung der Produktion der Industrie“ Ziff. 4.5. zu erarbeiten. 5.5.6. Im Abs. 12 wird in der vierten Zeile nach „Bezirken“ „und dem Verband der Konsumgenossenschaften der DDR“ eingefügt. 5.6. In Ziff. 4.3. (S. 12) Abs. 5 wird der dritte Satz wie folgt gefaßt: Durch die Kreisbetriebe für Landtechnik sind gemeinsam mit den LPG und VEG der Pflanzen- und Tierproduktion und deren kooperativen Einrichtungen die Instandhaltungskapazitäten des Territoriums zu erfassen, zu bilanzieren und in Abstimmung mit den Kooperationsräten bzw. Leitungen der AIV festzulegen, wo und zu welchen Terminen die Maschinen, Geräte, Anlagen und Baugruppen instand zu setzen sind, sowie der einheitliche Instandhaltungsplan zu erarbeiten. In AIV mit einem VEB Landtechnik nimmt diese Aufgaben der VEB Landtechnik für die Mitgliedsbetriebe der AIV wahr. 6. Zu Ziff. 5.2. (S. 15) 6.1. Im Abs. 2 Buchst, b wird „und Kreise“ gestrichen. Der Buchst, c wird wie folgt gefaßt: „der Entwicklungskonzeptionen der Räte der Kreise, der AIV und der Kooperationen“ Der bisherige Buchst, c wird Buchst, d. 6.2. Im Abs. 6 wird in der zweiten Zeile nach „Gemeinden sowie“ „mit den AIV und“ eingefügt. 7. In Ziff. 5.3. (S. 16) wird Abs. 2 dritte Zeile nach „durchgeführten“ ergänzt um: „und mit den Kooperationsräten und Leitungen der AIV abgestimmten Bedarfsermittlung“ 8. In Ziff. 5.4. (S. 17) Abs. 3 ist in der letzten Zeile „für das I. Quartal des Planjahres“ zu streichen. 9. Zu Ziff. 5.5. (S. 17) 9.1. In Abs. 4 wird in der zweiten Zeile nach „Abstimmung mit den“ „AIV“ eingefügt. 9.2. Im Buchst, a wird die erste Zeile wie folgt gefaßt: „die Leitungen der AIV und die Kooperationsräte im Auftrag der Trägerbetriebe berechtigt, Arbeitskräfte und Technik aus den“ 10. Zu Ziff. 5.6. (S. 18) 10.1. Im Abs. 1 erster Satz wird der Abschnitt „Territorialplanung“ ergänzt. 10.2. Abs. 4 wird wie folgt gefaßt: (4) Die Räte der Kreise haben ausgehend von der erforderlichen Reproduktion des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens (auf der Grundlage der Arbeitszeitbilanzen der Betriebe) und in Übereinstimmung mit den Entwicklungskonzeptionen der Kooperationen bzw. der AIV den Kooperationsräten der Pflanzen- und Tierproduktion, den kooperativen Einrichtungen und den AIV Orientierungen zur Planung der Berufsstruktur für die Aufnahme von Schulabgängern in die Berufsausbildung mit und ohne Abitur zu übergeben. 10.3. Im Abs. 7 erste Zeile wird die Bezeichnung „WB“ durch „VE Kombinate“ ersetzt. 11. In Ziff. 5.7. (S. 19) Abs. 7 wird die letzte Zeile nach „des Gesetzblattes“ ergänzt um: „und der Anordnung vom 14. November 1985 über die Ausarbeitung und Durchführung des Planes zur Sicherung der Ersatzteilversorgung (GBl. I Nr. 29 S. 326)“ 12. In Ziff. 6.1. (S. 21) wird der erste Anstrich um „und Bruttoproduktion Getreide“ ergänzt. 13. Ziff. 6.12. (S. 23) wird gestrichen. Die nachfolgenden Ziffern werden 6.12. bis 6.19.2. 14. In der Ziff. 2.2. (S. 6) Abs. 2 Buchst, b, Ziff. 3 (S. 7) Absätze 16 bis 18, Ziff. 5.2. (S. 15) Abs. 2 Buchst, c, Ziff. 5.3. (S. 16) Absätze 1, 3 und 4, Ziff. 5.4. (S. 17) Absätze 2 und 3, Ziff. 5.5. (S. 17) Abs. 5, Ziff. 5.6. (S. 18) Absätze 2, 5 und 9, Ziff. 5.7. (S. 19) Abs. 3 Buchst, a und Abs. 5, Ziff. 6.7. (S. 23) 2. Anstrich wird „WB“ gestrichen. Zu Unterabschnitt B Planung der Forstwirtschaft In Ziff. 4 (S. 28) wird die lfd. Nr. 13 der spezifischen Planinformationen gestrichen. Die Nummern 14 bis 18 werden die Nummern 13 bis 17. VI. Zur Planung des Gütertransportes, des Verkehrswesens und des Post- und Fernmeldewesens Zu Teil D Abschnitt 7 (S. 5) der Planungsordnung: Zu Unterabschnitt A 1. In Ziff. 1.2. (S. 5) werden im Abs. 1 die letzten 4 Zeilen wie folgt gefaßt: „soweit deren Betriebe2) und Einrichtungen einen Transportbedarf ab 5 000 t/a Im Binnenverkehr oder ab 50 t/a im grenzüberschreitenden Verkehr gegenüber einem der öffentlichen Transportträger Eisenbahn, Binnenschiffahrt, Kraftverkehr haben bzw. in gleicher Höhe durch ihren Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen realisieren. “ 2. ' In Ziff. 3.1. (S. 6) wird der Abs. 3 wie folgt ergänzt: Die als staatliche Aufgaben und staatliche Planauflagen des Jahres Volks wirtschaftsplanes übergebenen Trans-portkennziffem für den öffentlichen Kraftverkehr dürfen nicht für solche Transportaufgaben in Anspruch genommen werden, die entsprechend der Aufgabenabgrenzung gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung vom 28. März 1985 über die Koordinierung des Gütertrans-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

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