Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 198

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 198 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 198); Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 23. April 1986 3. Zu Ziff. 6 (S. 17) 3.1. In Ziff. 6.1. Abs. 1 wird Buchst, a wie folgt ergänzt: für die Jahre 1988 bis 1990 3.2. In Ziff. 6.2. (S. 18) wird Buchst, b wie folgt ergänzt: Für volkswirtschaftlich bedeutende Aufgaben der Grundlagen- und angewandten Forschung zur Schaffung des wissenschaftlichen Vorlaufes ist durch die Kombinate die Bereitstellung von Mitteln des Staatshaushaltes auch dann zu beantragen, wenn diese Aufgaben vollständig in Forschungskooperation mit Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften der DDR bzw. des Hochschulwesens gelöst und eigene Kapazitäten nicht bzw. noch nicht eingesetzt werden. In diesen Fällen sind außerdem anzugeben: die Arbeitsstufe und der Termin im Planjahr, das Abschlußjahr sowie die Forschungseinrichtung, in der die Aufgabe bearbeitet wird (Spalte 6). Diese Aufgaben werden nach ihrer Bestätigung für das Kombinat und für die Forschungseinrichtung Bestandteil des Staatsplanes Wissenschaft und Technik. 4. Zu den Ziffern 10 und 11 Spalte 5 (Seiten 19 und 20) 4.1. Die Kennziffern zum Nachweis der ökonomischen Wirksamkeit des wissenschaftlich-technischen Fortschritts gemäß Ziff. 10 Lfd. Nr. 1 bis 10.9. und zur Planung des wissenschaftlich-technischen Potentials gemäß Ziff. 11 Lfd. Nr. 1 bis 2.2. sind Bestandteil der Nomenklatur der ökonomischen Grundkennziffern zum verkürzten Planentwurf und der komplexen ökonomischen Planinforma-tion der Verantwortungsbereiche. Die Kennziffern zur Einsparung an Material- und Energieträgern aus Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts gemäß Ziff. 10 Lfd. Nr. 9. bis 10.9. sind als Anlage zum Vordruck 0500 von den Kombina--ten und Ministerien einzureichen. Dem Ministerium für Wissenschaft und Technik sind die Kennziffern zur Einsparung an Material und Energieträgern aus Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts von den Kombinaten und Ministerien zusammen mit den Planentwürfen Wissenschaft und Technik zu übergeben. 4.2. In Ziff. 11 (S. 20) Spalten 1 bis 5 werden für den Fünfjahrplan, das Leistungsangebot und den Jah-resplan folgende Kennziffern neu aufgenommen: a) für die Akademie der Wissenschaften der DDR und das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen : 1 2 3 4 5 1.2. Mittel aus dem Staatshaushalt x x x dar.: 1.3. Mittel aus dem Staatshaushalt für die erkundende Grundlagenforschung x x dar.: 2.3. Beschäftigte für Forschung und Entwicklung für die Forschungskooperation mit den Kombinaten der Industrie (VbE im Jahresdurchschnitt) xxx b) für die Kombinate der Industrie 1.7. Finanzielle Mittel für Wissenschaft und Technik für die Forschungskooperation der Kombinate mit den Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften der DDR und des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen xxx 5. In Ziff. 12. (S. 20) wird die Fußnote 3 wie folgt ergänzt: d) die Aufgaben, die in Forschungskooperation mit den Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften der DDR und des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen gelöst werden mit „FK“. XIV. Zur Planung der Grundfonds und Investitionen Zu Teil L Abschnitt 20 (S. 23) der Planungsordnung: 1. Zu Ziff. 2.3. (S. 24) 1.1. Der Abs. 1 wird wie folgt gefaßt: Die Planung der Generalreparaturen hat durch die in den Rechtsvorschriften7) über den Fonds fiir die Instandhaltung festgelegten Staatsorgane, Kombinate, wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe und Einrichtungen zu erfolgen. 1.2. Im Muster 1 „Übersicht über Generalreparaturen“ werden die Kopfspalten wie folgt ergänzt: Spalte 5: dar.: Planjahr Spalte 6: dar.: Planjahr Spalte 10: c) dar.: Folgejahr Spalte 11: c) dar.: Folgejahr Spalte 12: c) dar.: Folgejahr Spalte 13: c) dar.: Folgejahr Spaltel4:a) Gewinnung von Arbeitskräften (Pers.) gesamt Buchst. b) wird gestrichen 1.3. Die Festlegungen zum Muster 1 werden nach dem 3. Anstrich wie folgt gefaßt: Zur Erfassung der Aufwendungen und Ergebnisse aller Generalreparaturen ist in der Übersicht auf dem Vordruck 9208 nach der Aufführung der ausgewählten Generalreparaturen in einer Zeile die Summe aller Generalreparaturen des Betriebes, Kombinates bzw. Ministeriums für die Spalten 5 bis 14 anzugeben. Dabei ist in Spalte 2 anzugeben: Anzahl der Generalreparaturen (Stück). Werden keine ausgewählten Generalreparaturen zur Bestätigung vorgeschlagen, ist der Vordruck 9208 mit der Summenzeile aller Generalreparaturen an das jeweils übergeordnete Organ einzureichen. Die Übersicht ist sowohl für die ausgewählten Generalreparaturen als auch für die weiteren Generalreparaturen zu unterteilen. 1.4. Mittel aus dem Staatshaushalt für komplexe Aufgaben des Staatsplanes Wissenschaft und Technik x 1.5. Einnahmen aus der Forschungskooperation mit den Kombinaten der Industrie x x 1.6. Einnahmen aus der Forschungs- kooperation mit anderen Auftraggebern x x 2. Zu Ziff. 3.2. (S. 27) 2.1. Der Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: Voraussetzung für die Aufnahme eines Investitionsvorhabens in den Plan der Vorbereitung zur Ausarbeitung der Aufgabenstellung ist der Nachweis der Notwendigkeit der Investition entsprechend Muster 3 als Anlage zum Vordruck 0723. 7) Z. Z. gilt die Anordnung vom 19. April 1985 über den Fonds für die Instandhaltung (GBl. I Nr. 12 S. 154).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Organisierung der Arbeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , der Ordnung über die Ausgabe, Aufbewahrung, Nachweisführung, Wartung und Sicherung von Waffen und Munition im Staatssicherheit ., Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Verpflegung. Der Inhaftierte erhält Gemeinschaftsverpflegung nach den geltenden Normen. Der Wirtschaftsleiter hat einen wöchentlichen Speiseplan zu erstellen. Der Speiseplan ist durch den Leiter zu hestätigen.

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