Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 13

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 13 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 13); Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 16. Januar 1986 13 Volkswirtschaft der DDR ergeben, gerecht wird. Sie ist auf die Hauptrichtungen und Schwerpunkte der dafür maßgebenden Wissenschaftsgebiete und Schlüsseltechnologien zu konzentrieren und hat den Erfordernissen der ökonomischen und technisch-technologischen Entwicklung der Kombinate weitgehend zu entsprechen. (2) Die Forschung der Akademie und der Hochschulen hat in Übereinstimmung .mit den Festlegungen des Abs. 1 ein hohes Niveau der Ausbildung und Erziehung der Studenten, der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Weiterbildung von Eraxiskadern zu sichern. Die Aspiranten, Forschungsstudenten und Studenten sind in die sozialistische Gemeinschaftsarbeit bei der Lösung der Forschungsaufgaben einzubeziehen. (3) Die Forschung der Akademie und der Hochschulen hat durch bedeutende wissenschaftliche Ergebnisse einen Beitrag zur sozialistischen ökonomischen Integration und zur Auseinandersetzung mit dem Imperialismus zu leisten. §3 ' ' (1) Die Ziele und Aufgaben der Forschung der Akademie und der Hochschulen sind in Übereinstimmung mit den vom Ministenrat festgelegten Hauptrichtungen und Schwerpunkten des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts, entsprechend den Erfordernissen der gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Entwicklung und auf der Grundlage einer planmäßigen analytisch-prognostischen Arbeit der Akademie und der Hochschulen zur Entwicklung der Wissenschäften zu bestimmen. Die Ziele und Aufgaben sind unter Berücksichtigung des fortgeschrittenen internationalen wissenschaftlich-technischen Niveaus und der Tendenzen seiner weiteren Entwicklung so festzulegen, daß durch eine weit in die Zukunft reichende Grundlagenforschung Spitzenleistungen in Wissenschaft und Technik erzielt werden, die wirtschaftlich ergiebig verwertet werden können. (2) Das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und die Akademie planen und koordinieren gemeinsam die langfristige Entwicklung der naturwissenschaftlichen, mathematischen und technischen Grundlagenforschung, wirken bei der Planung und Koordinierung der gesellschaftswissenschaftlichen, medizinischen und agrarwissenschaftlichen Forschung mit und fördern die interdisziplinäre Forschungszusammenarbeit. §4 (1) Die Forschungskooperation der Akademie und der Hoch-1 schulen mit den Kombinaten ist in großem Umfang zu entwickeln und zu erweitern und auf der Grundlage von Wirtschaftsverträgen verbindlich festzulegen. (2) Die Forschung der Akademie und der Hochschulen wird auf der Grundlage der staatlichen Planentscheidungen im Rahmen von 1. Wirtschaftsverträgen mit Kombinaten zu Aufgaben der gezielten Grundlagenforschung und der angewandten Forschung, 2. Forschungsaufträgen des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen bzw. der Rektoren der Hochschulen oder des Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR bzw. der Leiter der Forschungsbereiche der Akademie zu anderen Forschungsaufgaben durchgeführt. Die Akademie und die Hochschulen haben ihre Forschungsergebnisse den Kombinaten in einer anwendbaren Form zur Verfügung zu stellen, die in den Wirtschaftsverträgen zu vereinbaren ist. (3) Die Verteidigung der Ziele und Aufgaben der Forschung und der Forschungsergebnisse erfolgt in sachkundigen Gremien, deren Zusammensetzung von den Kooperationspartnern vereinbart oder von den Leitern gemäß Abs. 2 Ziff. 2 festge-legt wird. In den Verteidigungen sind insbesondere Entscheidungen über die zu lösende Aufgabe und ihre Ziele, die Erfüllung der festgelegten Leistungs- und Effektivitätsziele, die materiell-technische Sicherung der Forschungsarbeiten, die Weiterbearbeitung der erzielten Forschungsergebnisse und ihre schnelle Nutzung und Überführung, die moralische und materielle Anerkennung der Forsdiungsleistungen und andere Entscheidungen entsprechend den Rechtsvorschriften zu treffen. §5 fl) Die Akademie ist für die Koordinierungsaufgaben verantwortlich, die in der DDR auf den Gebieten der naturwissenschaftlichen, mathematischen und technischen Grundlagenforschung sowie auf speziellen Gebieten der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung bei der internationalen sozialistischen Wissenschaftskooperation mit der Akademie der Wissenschaften der UdSSR und den Akademien der Wissenschaften anderer Mitgliedsländer des RGW zu lösen sind. (2) Die Gestaltung der internationalen sozialistischen Wissenschaftskooperation mit Partnern in der UdSSR und anderen Mitgliedsländern des RGW erfolgt auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Vereinbarungen sowie von Verträgen über die ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der vertraglichen Forschungskooperation der Akademie und der Hochschulen mit den Kombinaten. III. Leitung und Planung §6 (1) Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen und der Präsident der Akademie sowie die anderen zuständigen Leiter sind für die effektive Leitung, Planung und Organisation der Forschung in ihren Bereichen verantwortlich. Sie haben insbesondere zu sichern, daß die Forschungspotentiale ihrer Bereiche entsprechend den gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Erfordernissen entwickelt werden, die erkundende Grundlagenforschung in jenen Richtungen besonders gefördert wird, die grundsätzlich neue Erkenntnisse und Impulse für die langfristige Leistungsentwicklung der Volkswirtschaft der DDR erwarten lassen, und daß aussichtsreiche Ergebnisse unverzüglich in die Leistungsangebote an die Kombinate und andere potentielle Nutzer einfließen, der Weltfundus an wissenschaftlichen Erkenntnissen erschlossen, Entwicklungstendenzen der Wissenschaft syste- ■ matisch verfolgt und mit einer auf hohem Niveau stehenden prognostisch-strategischen Arbeit Grundlagen für die Herausarbeitung der für die DDR aussichtsreichsten Hauptrichtungen und Schwerpunkte von Wissenschaft und Technik geschaffen werden, der größere Teil der naturwissenschaftlichen, mathematischen und technischen Forschiungspotentiale auf der Grundlage des Planes für Aufgaben der gezielten Grundlagenforschung und der angewandten Forschung eingesetzt und durch Wirtschaftsverträge mit Kombinaten gebunden wird, die Forschung planmäßig intensiviert wird und die personellen, materiellen und finanziellen Mittel und Fonds mit hohem gesellschaftlichem Nutzeffekt eingesetzt werden, anspruchsvolle Ziele für die Erfindertätigkeit gestellt und Forschungsergebnisse mit internationaler Neuheit auf erfinderischem Niveau erarbeitet werden, die volkswirtschaftlich effektiv und rechtlich gesichert verwertet werden können und den Aufbau eigenständiger Schutzrechtspositionen der DDR gestatten, - die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Geheimnisschutz getroffen wer- den, der Verlauf des Fonschungsprozesses regelmäßig eingeschätzt und kontrolliert und dabei neuen Anforderungen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Untersuchungshaftanstalten und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei Vereinbarungen über von diesen zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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