Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 99

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 99 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 99); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 11. Februar 1982 99 zuständigen Einrichtung der Berufsbildung '.anzumelden. Schulabgänger, die nach diesem Zeitraum den Lehrvertrag abschließen, sind sofort nachzumelden. Die Anmeldung zur zentralisierten theoretischen Berufsausbildung, hat nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften zu erfolgen. Aufgaben zur Kontrolle und Auswertung §15 Aufgaben der Betriebe Die Leiter der Betriebe haben die Erfüllung des Planes der Aufnahme von Schulabgängern in eine Berufsausbildung auf der Grundlage der Bilanzentscheidung des Rates des Kreises in seiner Gliederung nach Berufen sowie die Einhaltung der Rechtsvorschriften für die Bewerbung um eine Lehrstelle und für die Begründung von Lehrverhältnissen'zu kontrollieren. Sie sichern die Einschätzung der Ergebnisse der Berufsberatung und legen weitere Maßnahmen des Betriebes zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit fest. § i6 Aufgaben der Schulen Durch die Schulen ist auf der Grundlage der von den Betrieben bestätigten. Bewerbungskarten festzustellen, welche Schulabgänger einen Lehrvertrag abgeschlossen haben. Die Bewerbungskarten sind danach an die Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung weiterzuleiten. Die Direktoren der Schulen nehmen auf die Schulabgänger Einfluß, die sich noch nicht um eine Lehrstelle beworben haben. Die Abteilung Berufsbildung und. Berufsberatung ist zu informieren, welche Schüler nicht den für ihre Berufsausbildung erforderlichen Abschluß erreicht haben, damit für sie eine andere berufliche Ausbildung gesichert werden kann. §17 Aufgaben der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung (1) Dufch die Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung ist festzustellen, welche Schulabgänger des Kreises ein Lehrverhältnis oder ein Fachschulstudium aufnehmen, in die erweiterte Oberschule -aufgenommen wurden oder ein Arbeitsrechtsverhältnis begründet haben. Dazu sind die von den Oberschulen übergebenen Bewerbungskarten und die Entscheidungen der Kommission unter Leitung des Kreisschulrates bzw. der zuständigen Fachschulen auszuwerten. (2) Die Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung hat auf der Grundlage der Bilanzentscheidung und der von den Betrieben eingereichten Bestätigungskarten den Stand der Erfüllung des Planes der Aufnahme von Schulabgängern in eine Berufsausbildung zu kontrollieren. Sie informiert den Rat des Kreises über die Ergebnisse und schlägt ihm Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der .Berufsberatung und zur Erfüllung des Planes. der Aufnahme von Schulabgängern in die Berufsausbildung vor. §18 Aufgaben der den Betrieben übergeordneten Organe Die den Betrieben übergeordneten Organe hüben die Anleitung* und Kontrolle der Leiter der Betriebe,-die in ihrem Verantwortungsbereich Schulabgänger in die "Berufsausbildung aufnehmen,, zu gewährleisten. Sie kontrollieren die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Bewerbung um eine Lehrstelle und die Erfüllung des Planes der Aufnahme von Schulabgängern in eine Berufsausbildung nach Berufen. Sie beziehen die Ergebnisse der Nachwuchsgewinnung in die Rechenschaftslegung der Leiter dieser Betriebe ein und treffen Festlegungen zur weiteren Verbesserung der Leitungstätigkeit auf den Gebieten der Berufsberatung und Nachwuchsgewinnung. §19 Abschluß und Auflösung von Arbeitsverträgen mit Schulabgängern und Jugendlichen, die kein Lehrverhältnis aufnehmen (1) Schulabgänger, die im Ausnahmefall ein Arbeitsrechtsverhältnis begründen wollen, haben -die gleichen Bewerbungsunterlagen einzureichen wie zur Bewerbung um eine Lehrstelle. (2) Durch den Leiter des Betriebes ist zu gewährleisten, daß der beabsichtigte Abschluß eines Arbeitsvertrages auf einer Bestätigungskarte vermerkt wird, die von der für den Betrieb zuständigen Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung anzufordern ist. Die Bewerbungs- und die Bestätigungskarten sind in der gleichen Weise weiterzuleiten wie bei der Bewerbung um eine Lehrstelle. Gleichzeitig ist die Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung über die mit dem Schulabgänger vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen zu informieren. (3) Die Auflösung Von Arbeitsrechtsverhältnissen mit berufsschulpflichtigen Jugendlichen8 ist durch den Betrieb der zuständigen Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung mitzuteilen. Über die Auflösung des Arbeitsrechtsverhältnisses mit Jugendlichen unter 18 Jahrei}, die nicht berufsschulpflichtig sind, ist das für den Betrieb zuständige Amt für Arbeit zu informieren. Die im Arbeitsgesetzbuch getroffenen Festlegungen zur Auflösung von Arbeitsverträgen mit Jugendlichen bleiben davon unberührt. - (4) Der Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages mit berufsschulpflichtigen Jugendlichen ist der für "den Betrieb zuständigen Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung mitzuteilen. Der Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages mit Jugendlichen unter 18 Jahren, die nicht berufsschulpflichtig sind, ist dem für den Betrieb zuständigen Amt für Arbeit mitzuteilen. Die Mitteilung muß gleichzeitig eine Information über die beabsichtigten Qualifizierungsmaßnahmen enthalten. §20 \ Ordnungsstraf b estimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Leiter eines'Betriebes gemäß § 1 Buchst, b Festlegungen gemäß § ä Absätze 2 und 4, §11 Abs. 1, §12 Abs. 2 und §19 Absätze 2 bis 4 nicht einhält, kann mit Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung gemäß Abs. 1 wiederholt innerhalb von 2 Jahren begngen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (.3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Vorsitzenden der Kreisplankommission. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 1011. §21 Schlußbestimmungen (11 Diese Anordnung tritt am 1. März 1982 in Kraft. (21 Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 5. August .1977 über die Bewerbung um eine Lehrstelle (GBl. I Nr. 26 S. 318) außer Kraft. Sie bildet noch die Grundlage für die Bewerbung um eine Lehrstelle zum 1. September 1982. Berlin, den 5. Januar 1982 Der Staatssekretär für Berufsbildung Weidemann 12 8 Vgl. Erste Durchführungsbestimmung vom 14. Juli 1965 zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem Schulpflichtbestimmungen (GBl. II Nr. 83 S. 625) in der Fassung des Gesetzes vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist die genaue Kenntnis der innergesellschaftlichen Situation der von erstrangiger Bedeutung für die Be-Stimmung der Schwerpunkte, Aufgaben und Maßnahmen der vorbeugenden Tätigkeit. Aus der innergesellschaftlichen Situation und unter Beachtung der mit dem Vorgang zu erreichenden politisch-operativen Zielstellung wird in der abschließenden Einschätzung der Linie die Abschlußvariante des operativen Ausgongsmaterials in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der in Westberlin stajttgfundenen Tagung des und der Weltbank im, die Organisierung eines Protestmarsches am gegen staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Veröffentlichungen in kirchlichen Publikationen und weitere damit im Zusammenhang stehende Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von und Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte für Oahre. Die Angeklagten waren im Herbst Lodz arbeitsteilig durch ihren.

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