Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 614

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 614 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 614); 614 Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 28. Oktober 1982 (4) Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Bodenflächen und fischwirtschaftlich genutzten Binnengewässern gelten darüber hinaus die Bestimmungen der Bodennutzungsverordnung3. §5 Das Sammeln von Mineralen, Fossilien und Gesteinen gemäß § 1 Abs. 1 Buchst, a und Abs. 2 als Bestandteil einer umfassenden naturwissenschaftlichen Bildungsarbeit ist durch die staatlichen Organe, volkseigenen Kombinate, Betriebe und Genossenschaften, Museen und anderen Einrichtungen entsprechend ihren Möglichkeiten zu unterstützen. §6 (1) Zum Sammeln von Mineralen, Fossilien und Gesteinen dürfen nur Hämmer, Meißel, Spaten, Schaufeln und Schürfhacken verwendet werden. Die Benutzung von Werkzeugen mit mechanischen, pneumatischen, elektrischen oder anderen Antrieben sowie die Nutzung von Sprengmitteln und anderen Explosivstoffen ist verboten. (2) Künstliche Aufschlüsse dürfen nur bis zu einer Tiefe von 30 cm ausgehoben werden und sind nach Beendigung der Arbeiten am gleichen Tage zu verfüllen. Der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen. §7 (1) Die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen dieser Anordnung erfolgt durch das Ministerium für Geologie und die Abteilungen Geologie der Räte der Bezirke. (2) Die Abteilung Geologie des Rates des Bezirkes kann zur Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen dieser Anordnung ehrenamtliche Kontrollbeauftragte einsetzen. Sie stützt sich dabei auf Vorschläge des Kulturbundes der DDR. (3) Die zuständigen Mitarbeiter des Ministeriums für Geologie, der Abteilung Geologie des Rates des Bezirkes sowie die ehrenamtlichen Kontrollbeauftragten haben das Recht a) von Personen, die gegen die Bestimmungen über das Sammeln von Mineralen, Fossilien und Gesteinen verstoßen haben, die Personalien festzustellen, b) nach den festgestellten Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Anordnung der Abteilung Geologie des Rates des Bezirkes Vorschläge für einzuleitende Maßnahmen zu unterbreiten. §3 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen dieser Anordnung verletzt, indem er a) ohne Sammelerlaubnis gemäß § 3 Minerale, Fossilien und Gesteine gemäß § 2 sammelt, b) gegen die Festlegungen zur Benutzung von Werkzeugen zum Erweitern vorhandener und Anlegen künstlicher Aufschlüsse und die Verpflichtung zu ihrer Verfüllung gemäß § 6 sowie zur mengenmäßigen Begrenzung beim Sammeln von Mineralen, Fossilien und Gesteine gemäß § 2 Abs. 1 verstößt, kann mit einem Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10 M bis 300 M belegt werden. (2) Ist durch eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit gemäß Abs. 1 ein größerer Schaden Verursacht worden oder hätte verursacht werden können oder wurde die OrdnungsWidrigkeit wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit 3 Z. Z. gilt: Verordnung vom 26. Februar 1981 zum Schutz des land-und forstwirtschaftlichen Bodens und zur Sicherung der sozialistischen Bodennutzung Bodennutzungsverordnung (GBl. I Nr. 10 S. 105) Ordnungsstrafe geahndet, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Neben einer Ordnungsstrafmaßnahme gemäß Abs. 1 können a) beim Sammeln ohne Sammelerlaubnis die gesammelten Minerale, Fossilien und Gesteine sowie benutzten Werkzeuge entschädigungslos eingezogen werden und b) bei Verstößen gegen die Pflicht zur Verfüllung künstlicher Aufschlüsse oder bei Verstößen gegen die mengenmäßige Begrenzung der beim Sammeln gewonnenen Minerale, Fossilien und Gesteine sowie bei unrechtmäßig benutzten Werkzeugen die Sammelerlaubnis sowie die gesammelten Minerale, Fossilien und Gesteine und die benutzten Werkzeuge entschädigungslos eingezogen werden. (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem für die Abteilung Geologie zuständigen Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes. (5) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). §9 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1983 in Kraft. Berlin, den 1. Oktober 1982 Der Minister für Geologie Dr. Bochmann * Anlage zu vorstehender Anordnung Gebührentarif für die Ausgabe von Sammelerlaubnissen Gemäß § 3 werden auf der Grundlage der Verordnung vom 28. Oktober 1955 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. I Nr. 96 S. 787) in der Fassung der Zweiten Verordnung i vom 28. November 1967 (GBl. II Nr. 119 S. 837) für die Ausgabe und Verlängerung von Sammelerlaubnissen zum Sammeln von Mineralen, Fossilien und Gesteinen folgende Gebühren festgesetzt: 1. Erstausgabe der Jahressammelerlaubnis a) für Bürger als individuelle Freizeitbeschäftigung 20 M b) für Bürger im Rahmen der Fachgruppen für Geowissenschaften des Kulturbundes der DDR und Mitglieder der Gesellschaft für Geologische Wissenschaften der DDR 10 M 2. Jährliche Verlängerung der Jahressammelerlaubnis a) für Bürger gemäß Ziff. 1 a 2 M b) für Bürger gemäß Ziff. 1 b 1 M 3. Für das Sammeln von Mineralen, Fossilien und Gesteinen während des Schulunterrichts, der FDJ- oder Pionierarbeit sowie der beruflichen Ausbildung werden keine Gebühren erhoben. Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 1020 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 1020 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 233 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 1080 Berlin. Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 233 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Monatlich Teil I 0,80 M, Teil II 1, M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 5010 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung fiir amtliche Dokumente, 1080 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Artikel-Nr. (EDV) 505003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31817 i;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 614 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 614) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 614 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 614)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der verhafteten Personen, der Geheimhaltung und auf die operativ-taktischen Fragen der Sicherung der Rechte der Verhafteten während des Aufenthaltes in der medizinischen Einrichtung. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X