Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 88

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 88 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 88); 88 Gesetzblatt Teill Nr. 7 Ausgabetag: 20. Februar 1981 §13 Registrierung von AuBenhandelsverträgen (1) Die gemäß § 12 genehmigten Außenhandelsverträge sowie deren Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen sind bei Eintritt ihrer Rechtswirksamkeit vom Zentralen Büro für Internationalen Lizenzhandel der DDR zu registrieren und dort zu hinterlegen. (2) Für rechtswirksame Verträge, in denen der Export und Import wissenschaftlich-technischer Ergebnisse im Zusammenhang mit anderen Außenhandelsoperationen (z. B. Verträge über Anlagenexport, Anlagenimport, Produktionskooperation, Forschungskoordinierung) vereinbart wurde, sowie für Einzelverträge aus Rahmenverträgen sowie für Außenhandelsverträge, die unter eine generelle Genehmigung fallen, hat der Generaldirektor des Außenhandelsbetriebes die Registrierung zu beantragen und die Hinterlegung beim Zentralen Büro für Internationalen Lizenzhandel der DDR zu veranlassen. Diese Registrierung ist in ihrer Wirksamkeit der Genehmigung gemäß § 12 gleichgestellt. §14 Inlandspreisbildnng, Bezahlung and Abrechnung (1) Die Preisbildung und Bezahlung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen über die Bildung von Inlandspreisen für den Export und Import von wissenschaftlich-technischen Ergebnissen und über die Fälligkeit von Geldforderungen aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen. Die plan wirksame Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der vom Minister für Außenhandel sowie von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik für den jeweiligen Planungszeitraum erlassenen Weisungen. (2) Die gültigen Sätze der von den Export- und Importbetrieben an die Außenhandelsbetriebe zu zahlenden Handelsspannen sind auch für den Export und Import wissenschaftlich-technischer Ergebnisse anzuwenden. (3) Werden Verfahrensgeber oder Betriebe, die wissenschaftlich-technische Ergebnisse für den Export anbieten, im Rahmen des Anlagenexports als Kooperationspartner von Exportbetrieben tätig, sind zwischen ihnen und den Exportbetrieben auf der Grundlage der hierfür geltenden Rechtsvorschriften6 und unter Beachtung bestehender Preisrichtlinien oder -anordnungen Vereinbarungspreise zu bilden. §15 Finanzierung des Imports (1) Die Finanzierung des Imports wissenschaftlich-technischer Ergebnisse erfolgt durch die Importbetriebe aus Mitteln, die für die Finanzierung der Aufgaben planmäßig vorgesehen sind, wie aus dem Fonds Wissenschaft und Technik, Mitteln der Auftraggeber, dem Investitionsfonds, Mitteln des Staatshaushaltes7, den Selbstkosten u. a. (2) Bei Importen wissenschaftlich-technischer Ergebnisse durch sozialistische Genossenschaften erfolgt die Finanzierung aus den in den Preisen realisierten Kostenbestandteilen Forschung und Entwicklung. Soweit diese Mittel verbraucht 6 VgL Dritte Durchführungsverordnung vom 13. Dezember 1973 zum Vertragsgesetz WirtschaftsvertrtBBfcber wissenschaftlich-technische Leistungen - (GBl. I 1974 Nr. 4 S. 3B 7 Vgl. Verordnung vom 23. AugümP2 über die Leitung, Planung und Finanzierung der Forschung an der Akademie der Wissenschaften und an Universitäten und Hochschulen (GBl. n Nr. 53 S. 589). bzw. in den Preisen nicht enthalten sind, erfolgt die Finanzierung durch Verrechnung in die Selbstkosten bzw. bei Importen wissenschaftlich-technischer Ergebnisse für die Durchführung von Investitionen aus Investitionsmitteln. §16 Abrechnung der Kosten (1) Die Kosten im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Export oder Import wissenschaftlich-technischer Ergebnisse sind durch die Export- und Importbet'riebe aus dem Fonds Wissenschaft und Technik bzw. anderen dafür vorgesehenen Mitteln planmäßig zu finanzieren, auch wenn ein Vertrag nicht zustande kommt. (2) Die beim Export oder Import wissenschaftlich-technischer Ergebnisse entstehenden Kosten sind je Vertrag bzw. je Vorhaben abzurechnen. Dazu gehören die Kosten für Forschung und Entwicklung nur insoweit, als die Entwicklung speziell im Zusammenhang mit dem Export oder Import des wissenschaftlich-technischen Ergebnisses durchgeführt wurde. §17 Verwendung des Erlöses (1) Die Exportbetriebe haben aus dem Erlös des Exports wissenschaftlich-technischer Ergebnisse entsprechend den hierfür geltenden Rechtsvorschriften die aus dem Fonds Wissenschaft und Technik bzw. anderen dafür vorgesehenen Mitteln finanzierten Kosten und die Erfinder- oder Neuerervergütung8 zu decken. (2) Der nach Abzug der Kosten und der Erfinder- oder Neuerervergütung verbleibende Teil des Erlöses aus Export geht 1. bei Exportbetrieben mit einheitlichem Betriebsergebnis: in das Ergebnis aus Export, 2. bei sonstigen Exportbetrieben: in das Betriebsergebnis, 3. bei Forschungs- und Rationalisierungseinrichtungen: in die sonstigen Erlöse bzw. in die Einnahmen® ein. §18 Stimulierung des Exports Die Stimulierung des Exports wissenschaftlich-technischer Ergebnisse erfolgt durch gesonderte Bestimmungen. §19 Übergangs- und Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Dritte Durchführungsbestimmung vom 19. Dezember 1977 zur Verordnung über die Leitung und Durchführung des Außenhandels Export und Import wissenschaftlich-technischer Ergebnisse (GBl. I Nr. 38 S. 431) außer Kraft. Berlin, den 7. Januar 1981 Der Minister für Außenhandel Sölle 8 Z. Z. gilt die Anordnung vom 15. Mai 1975 über die Vergütung der Erfinder bei Lizenzvergabe an Partner in anderen Staaten (GBL I Nr. 25 S. 451). 9 Z. Z. gilt die Anordnung vom 18. Dezember 1972 über die Finanzierung und Stimulierung wissenschaftlich-technischer Leistungen in der DDR (GBl. II Nr. 73 S. 839). Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 1020 Berlin. Klosterstraße 47 Redaktion: 1020 Berlin. Klosterstraße 47. Telefon: 233 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610, :)2) Staalsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 1080 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17. Telefon: 233 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Monatlich Teil 1 0,80 M, Teil II 1, M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 5010 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kanfmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1080 Berlin, Nenstidtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Artikel-Nr. (EDV) 505003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

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