Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 62

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 62 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 62); 62 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 3. März 1980 wie die ökonomische Wirkung der Preise, insbesondere auf die bedarfs- und qualitätsgerechte Produktion zur Versorgung der Volkswirtschaft und der Bevölkerung, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt, die Erhöhung der Materialökonomie und die Effektivität der gesellschaftlichen Arbeit zu analysieren. Die Generaldirektoren der zentralen handelsleitenden Organe erarbeiten entsprechende Analysen auf dem Gebiet der Verbraucherpreise. Der Leiter des Amtes für Preise legt jährlich in Abstimmung mit dem zuständigen Industrieminister bzw. dem Minister für Handel und Versorgung die Schwerpunkte für die Analysen fest. Die Generaldirektoren sind verpflichtet, die von ihnen ausgearbeiteten Preisanalysen und die daraus abgeleiteten Schlußfolgerungen und Vorschläge dem zuständigen Industrieminister bzw. dem Minister für Handel und Versorgung sowie dem Leiter des Amtes für Preise zu übergeben. In den Analysen haben die Generaldirektoren der Kombinate über die Ergebnisse der Organisierung einer umfassenden Kontrolle der Industrie- und Verbraucherpreise zu berichten. Die Industrieminister und der Minister für Handel und Versorgung werten die Preisanalysen der Generaldirektoren aus und legen dem Leiter des Amtes für Preise ihre aus diesen Analysen abgeleiteten Schlußfolgerungen und Vorschläge zur Erhöhung der Wirksamkeit der Preise sowie eine Einschätzung der Kosten- und Preisarbeit der Kombinate bzw. der zentralen handelsleitenden Organe vor. 4. Aus den von den Kombinaten auszuarbeitenden langfristigen Entwicklungskonzeptionen sind die Ziele der Entwicklung der Kosten und Preise für die Haupterzeugnisse des Kombinates abzuleiten und in einem Programm der Kosten- und Preisentwicklung neuer und weiterentwickelter Haupterzeugnisse zusammenzufassen. Diese Programme sind dem Industrieminister und dem Leiter des Amtes für Preise vorzulegen. Diese Programme sind eine stabile Grundlage für die Ausarbeitung von Kosten- und Preisvorgaben bei Beginn der Entwicklung neuer und weiterentwickelter Erzeugnisse und für die langfristige Planung des Wertzuwachses der industriellen Warenproduktion. V. Weitere Festlegungen zur Leitung und Organisation der Preisarbeit 1. Der Minister für Außenhandel, der Minister für Verkehrswesen, der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, der Minister für Post- und Fernmeldewesen, der Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft und die Leiter anderer zentraler Staatsorgane haben die in diesem Beschluß festgelegten Aufgaben entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres Verantwortungsbereiches wahrzunehmen. 2. Die Bestimmungen dieses Beschlusses sind von den Generaldirektoren der Kombinate für Erzeugnisse anzuwenden, für die den Kombinaten nach den Rechtsvorschriften die staatliche Funktion als Preiskoordinierungsorgan .(Preiskoordinierungsfunktion) übertragen worden ist. Diese Funktion haben sie gegenüber den Herstellerbetrieben, unabhängig von deren Unterstellungsverhältnis, wahrzunehmen. Die Bestimmungen dieses Beschlusses gelten auch für andere Organe (wie für Außenhandelsbetriebe und für die Hauptverwaltung Kraftverkehr), die nach den Rechtsvorschriften für die Aufgaben als Preiskoordinierungsorgan verantwortlich sind. 3. Der Leiter des Amtes für Preise, die Minister und die Leiter der anderen zentralen staatlichen Organe, die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und die Generaldirektoren der Kombinate haben die Zusammenarbeit zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung bei der Verwirklichung dieses Beschlusses so zu gestalten, daß die staatliche Preisdisziplin gesichert wird und gleichzeitig eine weitere Qualifizierung und Rationalisierung der Preisarbeit in den Kombinaten und Betrieben erfolgt. Insbesondere haben der Leiter des Amtes für Preise, die Industrieminister, der Minister für Handel und Versorgung sowie der Minister für Außenhandel im gegenseitigen Einvernehmen unter Mitwirkung der Generaldirektoren der Kombinate, der zentralen handelsleitenden Organe und der Außenhandelsbetriebe Festlegungen über die zweckmäßigste Organisation und rationellste Gestaltung der Bildung der Industrie- und Verbraucherpreise zu treffen. Auf der Grundlage dieser Festlegungen sind von den Generaldirektoren der angeführten Organe und den Leitern der Außenstellen des Amtes für Preise Vereinbarungen über ihr Zusammenwirken, insbesondere bei der Festsetzung der Industrie- und Verbraucherpreise, zu treffen. 4. Die Leiter der Abteilungen Preise der Kombinate kontrollieren die Durchsetzung der Beschlüsse und Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Preise für den in Rechtsvorschriften festgelegten Verantwortungsbereich. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, insbesondere in ihrer Eigenschaft als staatlicher Kontrolleur, werden gesondert festgelegt. VI. Schlußbestimmungen 1. Dieser Beschluß tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. 2. Für die konsequente Verwirklichung dieses Beschlusses ist der Leiter des Amtes für Preise verantwortlich. Er trifft die dazu notwendigen Festlegungen in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister der Finanzen und den Leitern der anderen zentralen staatlichen Organe, insbesondere den Industrieministem, dem Minister für Handel und Versorgung und dem Minister für Außenhandel, sowie den Vorsitzenden der Räte der Bezirke unter Mitwirkung der Generaldirektoren der Kombinate. Berlin, den 14. Februar 1980 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Der Leiter des Amtes für Preise Halbritter Minister Anlage 1 zu vorstehendem Beschluß Bildung der Industriepreise für Zulieferungen 1. Die Industrieminister können für Zulieferungen, die im eigenen Verantwortungsbereich verbleiben, und die Generaldirektoren der Kombinate für Zulieferungen zwischen den Kombinatsbetrieben Preisvorgaben und Indu-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben.

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