Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 45

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 45 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 45); 2 7. ÄPR. 1;' v ESETZBLÄTT 145 der Deutschen Demokratischen 1980 Berlin, den 19. Februar 1980 Teil I Nr. 6 Tag Inhalt Seite 31.1. 80 Verordnung über die Einführung der Sommerzeit 45 24.1. 80 Dritte Durchführungsbestimmung zur Arbeitsschutzverordnung Schutzgüte 45 25.1. 80 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Förderung des Hand- werks bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit Kunsthandwerk 48 15.1. 80 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Produk- tionsmittelhandels 48 Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 31. Januar 1980 Zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit für die Produktion und die Freizeitgestaltung der Bürger wird ab 1980 in der DDR die Sommerzeit eingeführt. Dazu wird folgendes verordnet: §1 (1) Die Sommerzeit für das Jahr 1980 beginnt am 6. April um 2.00 Uhr der geltenden Normalzeit. Dementsprechend sind die Uhren zu diesem Zeitpunkt um eine Stunde vorzustellen. (2) Die Sommerzeit endet am 28. September um 3.00 Uhr. Dementsprechend sind die Uhren zu diesem Zeitpunkt um eine Stunde zurückzustellen. §2 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, Berlin, den 31. Januar 1980 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: W. Krolikowski Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Dritte Durchführungsbestimmung1 zur Arbeitsschutzverordnung Schutzgüte vom 24. Januar 1980 Auf Grund des § 34 der Arbeitsschutzverordnung - ASVO - vom 1. Dezember 1977 (GBl. I Nr. 36 S. 405) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Allgemeine Grundsätze §1 (1) Schutzgüte ist der Teil der Qualität der Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten, der sich auf ihre sichere und erschwernisfreie Gestaltung bezieht. Sie liegt vor, wenn die zur Durchsetzung der Bestimmungen des § 3 Absätze 1 und 2 ASVO in Rechtsvorschriften und betrieblichen Regelungen2 festgelegten technischen und technologischen Forderungen erfüllt sind. (2) Die Schutzgüte der Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten ist gemäß § 4 Abs. 1 ASVO bei der Forschung, Entwicklung, Projektierung und Konstruktion zu gewährleisten. Sie ist bei der Herstellung, Errichtung, Inbetriebnahme und Grundinstandsetzung oder Rekonstruktion von Arbeitsmitteln und Arbeitsstätten bzw. bei der Einführung und grundsätzlichen Veränderung von Arbeitsverfahren zu verwirklichen. Bei der Anwendung einschließlich der Instandhaltung der Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten ist die Schutzgüte zu erhalten. §2 Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten im Sinne des § 4 Abs. 1 ASVO sind: Anlagen, Maschinen, Apparate, Geräte, Vorrichtungen, Werkzeuge, die dazugehörenden Baugruppen sowie Gebäudeausrüstungen, Verfahren bzw. Technologien für die Veränderung von Arbeitsgegenständen, das Prüfen und Messen sowie die Instandhaltung, das Transportieren, Umschlagen und Lagern, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und dazugehörige Gebäude. Aufgaben zur Entwicklung der Schutzgüte §3 Bei der Erteilung von Forschungs-, Entwicklungs-, Projek-tierungs- und Konstruktionsaufträgen sowie bei der Vorbe- 1 2. DB vom 6. September 1978 (GBl. I Nr. 34 S. 373) 2 Vgl. §§ 1 Abs. 1 Buchst, d und 20 Abs. 1 ASVO.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur. Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens.

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