Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 452

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 452 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 452); 452 Gesetzblatt Teill Nr. 44 Ausgabetag: 27. Dezember 1979 Verantwortung und Aufgaben der Räte der Bezirke und Kreise §10 (1) Die Räte der Bezirke und Kreise haben entsprechend ihrer in den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften festgelegten Verantwortung für die einheitliche Verwirklichung der staatlichen Bildungspolitik die Berufsbildung als Bestandteil der ökonomischen und sozialpolitischen Entwicklung des Territoriums zu gewährleisten. Sie erfüllen die staatlichen Aufgaben zur Berufsbildung in Übereinstimmung von gesamtgesellschaftlichen, zweiglichen und territorialen Erfordernissen und im Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen. Die Räte der Bezirke nehmen ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Berufsbildung in Abstimmung mit den zentralen. Staatsorganen, den Ministerien direkt unterstellten volkseigenen Kombinaten sowie den wirtschaftsleitenden Organen wahr. Die Räte der Kreise arbeiten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Berufsbildung mit dem zuständigen Rat des Bezirkes, den Betrieben und deren übergeordneten Organen zusammen. (2) Die Räte der Bezirke und Kreise sind für die ständige analytische Einschätzung des Standes und der Erfordernisse der Berufsbildung im Territorium sowie für die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen verantwortlich. Sie gewährleisten zur Sicherung einer hohen Qualität der Bildung und Erziehung in den Betrieben und Einrichtungen der Berufsbildung des Territoriums die zielgerichtete Durchführung und Kontrolle der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften sowie der Beschlüsse der Volksvertretungen und des Rates. (3) Die Räte der Bezirke und Kreise sind für die Leitung der Berufsbildung in den ihnen unterstellten bzw. zugeordneten Betrieben und Einrichtungen der Berufsbildung verantwortlich. § 6 dieser Verordnung gilt dafür sinngemäß. §11 (1) Die Räte der Bezirke haben zur Durchsetzung der staatlichen Bildungspolitik auf dem Gebiet der Berufsbildung insbesondere a) die Räte der Kreise zur Verwirklichung der ihnen obliegenden Aufgaben anzuleiten und zu kontrollieren; b) Maßnahmen der Betriebe, der den Ministerien direkt unterstellten volkseigenen Kombinate, der wirtschaftsleitenden Organe und der Einrichtungen der Berufsbildung zu koordinieren und zu kontrollieren sowie auf die Beseitigung ungerechtfertigter Differenzierungen zwischen den Einrichtungen der Berufsbildung einzuwirken. Sie sind verpflichtet, für die Durchführung der Berufsbildung alle Möglichkeiten der territorialen Rationalisierung zu nutzen und kooperative Formen der Aus- und Weiterbildung zu entwickeln. Die Räte der Bezirke haben das Recht, dazu mit den Betrieben Vereinbarungen zu treffen bzw. den Betrieben nach Abstimmung mit deren übergeordneten Organen Auflagen gemäß den Rechtsvorschriften zu erteilen; c) die Aufnahme von Schulabgängern in die Berufsausbildung entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und den zentralen volkswirtschaftlichen Festlegungen zu planen und zu bilanzieren. Die Räte der Bezirke haben überkreisliche und überbezirkliche Aufgaben der Berufsbildung, insbesondere der theoretischen Berufsausbildung in Fachklassen, zu koordinieren und Maßnahmen der zentralisierten theoretischen Berufsausbildung zu sichern; d) auf die Sicherung der erforderlichen personellen Bedingungen in den Einrichtungen der Berufsbildung im Bezirk Einfluß zu nehmen. Sie haben die Entscheidung zur Begründung, zur Änderung und Auflösung von Arbeitsrechtsverhältnissen der Lehrkräfte, Erzieher und leitenden Mitarbeiter der Berufsbildung entsprechend den Rechtsvorschriften zu treffen und die Leitung, Planung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaß- nahmen für Lehrkräfte, Erzieher und leitende Mitarbeiter über die Bezirkskabinette für Weiterbildung der Kader der Berufsbildung zu gewährleisten; e) die Kapazitäten der Berufsbildung unter Beachtung einer den territorialen und zweiglichen Erfordernissen entsprechenden Standortverteilung der Einrichtungen der Berufsbildung planmäßig zu entwickeln. Dazu sind langfristige Konzeptionen zur Entwicklung der Einrichtungen der Berufsbildung im Bezirk zu erarbeiten sowie die territoriale Koordinierung der Investitionen für Kapazitäten betrieblicher Einrichtungen der Berufsbildung zu gewährleisten; f) die Investitionen für die kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung zu planen und zielgerichtet einzusetzen; g) die aus dem Staatshaushalt bereitzustellenden finanzieller! Mittel für die Berufsausbildung gemäß den Rechtsvorschriften zu planen; h) die staatliche Kontrolle, insbesondere die staatliche In-- spektionstätigkeit, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu sichern. (2) Die Räte der Bezirke unterstützen die zentralen Staatsorgane, die den Ministerien direkt unterstellten volkseigenen Kombinate und wirtschaftsleitenden Organe bei der Berufsausbildung und beruflichen Qualifizierung von Bürgern anderer Staaten. (3) Die Räte der Bezirke haben auf dem Gebiet der Berufsbildung dem Staatssekretariat für Berufsbildung und anderen zuständigen zentralen Staatsorganen die erforderlichen Informationen zu geben sowie die Erfüllung der Aufgaben zur Berufsbildung in die Berichterstattungen aufzunehmen. (4) Die Räte der Bezirke verwirklichen die Aufgaben auf dem Gebiet der Berufsbildung über ihre Fachorgane, in deren Verantwortungsbereich Lehrlinge, Facharbeiter und Meister aus- und weitergebildet werden. Sie sichern die politischfachliche Befähigung der Fachorgane zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Verantwortung und die Kontrolle ihrer Tätigkeit. Die Räte der Bezirke beauftragen ihre Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung, die einheitliche Durch-' führung der Aufgaben des Rates auf dem Gebiet der Berufsbildung im Territorium zu organisieren, zu koordinieren und zu kontrollieren. §12 (1) Die Räte der Kreise haben die einheitliche Durchführung der staatlichen Bildungspolitik auf dem Gebiet der Berufsbildung durch alle Betriebe und Einrichtungen im Territorium zu sichern. Ihnen obliegt dazu insbesondere a) die Einrichtungen der Berufsbildung unmittelbar politisch-ideologisch und pädagogisch zur Führung des Unterrichts und der außerunterrichtlichen Arbeit anzuleiten und zu kontrollieren; b) Maßnahmen der Betriebe und Einrichtungen der Berufsbildung zu koordinieren und zu- kontrollieren sowie ihre Zusammenarbeit zu fördern. Sie sind verpflichtet, für die Durchführung der Berufsbildung alle Möglichkeiten der territorialen Rationalisierung zu nutzen und kooperative Formen der Aus- und Weiterbildung zu entwickeln. Die Räte der Kreise haben das Recht, dazu mit den Betrieben Vereinbarungen zu treffen bzw. den Betrieben nach Abstimmung mit deren übergeordneten Organen und dem Rat des Bezirkes Auflagen gemäß den Rechtsvorschriften zu erteilen; c) die Aufnahme von Schulabgängern in die Berufsausbildung entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und den zentralen volkswirtschaftlichen Festlegungen zu planen und zu bilanzieren. Sie haben die Maßnahmen der Betriebe zur Erfüllung des Planes der Aufnahmen in die Berufsausbildung nach Berufen zu koordinieren und zu kontrollieren; d) die Durchführung der Facharbeiterprüfungen gemäß den Rechtsvorschriften und ihre ordnungsgemäße Abrechnung zu gewährleisten;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 452 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 452) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 452 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 452)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie über die operative Personenkontrolle. Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Durchführung von Sicne rhe.itsüberprüf ungen, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Einschätzung der Ergebnisse der Tätigkeit der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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