Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 215

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 215 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 215); Gesetzblatt Teill Nr. 22 Ausgabetag: 2. August 1979 215 Fachgeschäften der VEB Maschinenbauhandel und der VEB Chemiehandel, Genossenschaften des Handwerks, Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer, privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden sowie selbständig Tätigen, Einrichtungen der Religionsgemeinschaften. Gegenüber diesen Abnehmern finden die gesetzlichen Preise nach dem bisherigen Stand weiterhin Anwendung. Die Lieferer (Hersteller, außer Hersteller gemäß Abs. 5, und volkseigener Produktionsmittelhandel, außer Fachgeschäfte gemäß Abs. 6, sowie Bäuerliche Handelsgenossenschaften) haben die Differenz zu den neuen Industrieabgabepreisen und Handelsspannen nach einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen mit dem Staatshaushalt zu verrechnen. (3) Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft erhalten für Ersatzteile, die zu Preisen gemäß § 1 Abs. 1 bezogen werden, auf Antrag einen Ausgleich nach einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen. Dies gilt nicht für volkseigene Kreisbetriebe für Landtechnik und Betriebe der WB Landtechnische Instandsetzung. (4) Liefern Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (AGP) und Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks (ELG) im Rahmen ihrer Großhandelsfunktion Erzeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 an Abnehmer, für die die neuen Industrieabgabepreise und Handelsspannen gelten, sind diesen Abnehmern die neuen Industrieabgabepreise und Handelsspannen zu berechnen. Die Differenz, die sich für die AGP und ELG aus dem Bezug der Erzeugnisse zu den gesetzlichen Preisen nach dem bisherigen Stand ergibt, ist nach einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen mit dem Staatshaushalt zu verrechnen. (5) Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft, Genossenschaften des Handwerks, Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer, private Handwerker und Gewerbetreibende sowie selbständig Tätige und Einrichtungen der Religionsgemeinschaften, die Erzeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 hersteilen und an Abnehmer liefern, für die die neuen Industrieabgabepreise gelten, berechnen diesen Abnehmern die neuen Industrieabgabepreise. Die Differenz, die sich für die obengenannten Hersteller gegenüber den Industrieabgabepreisen nach dem bisherigen Stand ergibt, ist nach einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen mit dem Staatshaushalt zu verrechnen. (6) Die Fachgeschäfte der VEB Maschinenbauhandel und der VEB Chemiehandel und die mit der Durchführung von Versorgungsaufgaben für den Klein- und Sofortbedarf beauftragten Handelsbetriebe (außer Zentrales Ersatzteillager Hartha des VEB Schuhmadiinenbau Weißenfels) liefern an alle Abnehmer zu den gesetzlichen Preisen nach dem bisherigen Stand. §3 Preiserrecanungsvorschrift (1) Die Industrieabgabepreise sind nach der Preiserrechnungsvorschrift2 Ersatzteile für Maschinen der Lederherstel-lungs-, Schuh-, Lederwaren- und Rauchwarenindustrie zu ermitteln und von den Herstellern listenmäßig zu erfassen. (2) Die Preisformen für die sich nach dieser Anordnung ergebenden Industrieabgabepreise sowie die Bedingungen für die Anwendung von Preiszuschlägen und -abschlägen ergeben sich aus den hierfür geltenden Rechtsvorschriften. 2 Diese Preiserrechnungsvorschrllt wird vom VEE Kombinat Schuhe, j 485 Weißenfels, Novallssirnße TO, den Herstellern und cc." sonstigen berechtigten Empfängerkreis r:raki zugesiellt. §4 Güt ebestin oiungen (1) Die Industrieabgabep 'eise gelten für Erzeugnisse, die den gültigen DDR- oder Fachbereichstandards und Güterichtlinien entsprechen. Sofern diese Erzeugnisse klassifizierungspflichtig sind, gelten die Preise für Erzeugnisse mit dem Gütezeichen 1. (2) Für Erzeugnisse mit dem Gütezeichen Q erfolgt ein ’ Preiszuschlag von 2 %, bezogen auf den Betriebspreis. (3) Für Erzeugnisse, die die untere zulässige Qualitätsgrenze nicht erreichen, sind die Hersteller verpflichtet, einen Abschlag vom Preis mindestens in der vom Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung festgestellten Höhe der Qualitätsminderung zu gewähren. (4) Liegen für die Erzeugnisse noch keine gültigen DDR-oder Fachbereichstandards und Güterichtlinien vor, so gelten die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung gültigen Werkstandards und betrieblichen Güterichtlinien. Diese Werkstandards und betrieblichen Güterichtlinien sind beim Preiskoordinierungsorgan ier Industrie bzw. beim Erzeugnisgruppenleitbetrieb zu hintc rlegen. §5 Handelsspannen (1) Die Hersteller berechnen den gewerblichen Abnehmern und dem Produktionsmittelhandel den Industrieabgabepreis. (2) Die Handelsspannen für den Produktionsmittelhandel ergeben sich aus den hierfür geltenden Rechtsvorschriften.3 Abweichend hiervon gilt bei Belieferung durch das Zentrale Ersatzteillager Hartha des VEB Schuhmaschinenbau Weißenfels ein Großhandelsaufschlag von 12 % auf den Industrieabgabepreis. §6 Preisstellung (1) Die Industrieabgabepreise gelten ab Werk verladen für transportsicher verpackte Ware. Von den Verpackungskosten dürfen nur weiterberechnet Werden: a) die Abnutzungsbeträge für Leihverpackung4 i, b) der preisrechtlich zulässige Einkaufspreis der Außenverpackung, sofern die Außenverpackung keine Leihverpak-kung ist. Werden derartige Verpackungsmittel vom Empfänger zurückgeliefert, sind unter Berücksichtigung der Wertminderung Gutschriften zu erteilen, c) der preisrechtlich zulässige Industrieabgabepreis für Transportgestelle, Kufen- und Schlittenhölzer sowie Spezialverpackungsmittel, d) der preisrechtlich zulässige Einkaufspreis für Folien und besondere Schutzhüllen aus Plaste, sofern diese nicht fest mit der Außenverpackung verbunden sind, zuzüglich eines Aufschlages von 7 % zur Abgeltung der Bezugskosten. Grundlage für die Preisermittlung des Aufschlages sind die Kosten für die Bruttomaterialmenge. (2) Soweit die Hersteller über einen Gleisanschluß verfügen, sind sämtliche hierdurch entstehenden Kosten mit den Industrieabgabepreisen abgegolten. (3) Die Importabgabepreise gelten: bei Lieferungen mit der Eisenbahn frei beladen ankom- mender Waggon Grenzmarkierung (Tarifschnittpunkt) der Deutschen Demokratischen Republik, 3 z. Z. gilt die Freisanordnung Nr. 4ec5 vom 20. Juni 1568 - Großhandelsspanner. für Erzeugnisse der metallverarbeitenden Industrie -(GBl. II Nr. 146 S. 953). i Z. Z. gilt dis LelhverpatStungsar.oi'dnung vom 10. Dezember 1574 (GBl. I 1575 Nr. 1 3. 7).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten,ist ein objektives Erfordernis und somit eine Schwer-punktaufnabe der Tätigkeit des- Leiters einer Untersuchunqshaftan-stalt im Staatssicherheit . Zur Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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