Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 213

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 213 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 213); Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 2. August 1979 213 Die Rabattsätze beziehen sich auf den Werkstattabgabepreis (WAP). Davon ausgenommen sind die Erzeugnisse der Schlüsselnummern a) aus 134 29 002 Aufbauten 135 21 10 0 Dieselmotoren 2- und 4-Takt 135 22 10 0 Hubvolumen/Zylinder bis 2 Liter (Ersatz) 135 23 00 0 Ottomotoren 2- und 4-Takt (Ersatz) 135 24 00 0 135 33 00 0 Kraftfahrzeuggetriebe (Ersatz). Für diese Erzeugnisse finden als Handelsspannen folgende Rabattsätze Anwendung: Großhandelsrabatt 5% Rabatt bei Belieferung von Werkstätten aller Eigentumsformen (Werkstattrabatt) 5 % Gesamthandelsrabatt 10%. Die Rabattsätze beziehen sich auf den Werkstattabgabepreis (WAP); b) aus 135 79 90 0 Massive Flachdichtungen für Ersatz Großhandelsrabatt 10% Rabatt bei Belieferung von Werkstätten aller Eigentumsformen (Werkstattrabatt) 17% Gesamthandelsrabatt 27 %. Die Rabattsätze beziehen sich auf den Werkstattabgabepreis (WAP). (2) Die Hersteller haben für die Erzeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 zu gewähren: a) bei Belieferung des Großhandels den Gesamthandelsrabatt, b) bei Belieferung der Werkstätten im Direktgeschäft den Werkstattrabatt. (3) Der Großhandel hat für die Erzeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 zu gewähren: ' bei Belieferung der Werkstätten im Lagergeschäft den Wer kstattrabatt. (4) Die Hersteller und der Großhandel beliefern alle Abnehmer mit Ausnahme der in den Absätzen 2 und 3 angeführten Abnehmer zum Werkstattabgabepreis. §6 Preisstellung (1) Die Industrieabgabepreise gelten ab Werk verladen für transportsicher verpackte Ware. Von den Verpackungskosten dürfen nur weiterberechnet werden: a) die Abnutzungsbeträge für Leihverpackung3, b) der preisrechtlich zulässige Einkaufspreis der Außenverpackung, sofern die Außenverpackung keine Leihverpackung ist. Werden derartige Verpackungsmittel vom Empfänger zurückgeliefert, sind unter Berücksichtigung der Wertminderung Gutschriften zu erteilen. (2) Soweit die Hersteller über einen Gleisanschluß verfügen, sind sämtliche hierdurch entstehenden Kosten mit dem Industrieabgabepreis abgegolten. (3) Die Industrieabgabepreise gelten beim Import: bei Lieferungen mit der Eisenbahn frei beladen ankom-mender Waggon Grenzmarkierung (Tarifschnittpunkt) der Deutschen Demokratischen Republik, 3 Z. Z. gilt die Leihverpackungsanordnung vom 10. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 1 S. 7). bei Lieferungen mit Straßenfahrzeugen frei beladen ankommendes Fahrzeug Grenzmarkierung (Tarifschnittpunkt) der Deutschen Demokratischen Republik, bei Lieferungen auf dem Seewege frei beladenes Käuferfahrzeug (Waggon, LKW usw.) Kai oder frei Käufers-Lager im Seehafen der Deutschen Demokratischen Republik, bei Lieferungen auf dem Luftwege frei beladen ankommendes Flugzeug Ankunftsflughafen der Deutschen Demokratischen Republik, bei Lieferungen auf dem Postwege portofrei Empfänger. (4) Die Abgabepreise des Großhandels gelten im Lagergeschäft ab Großhandelslager verladen für transportsicher verpackte Ware. Für die Frachtstellung im Streckengeschäft gilt Abs. 1. Abnutzungsbeträge für Leihverpackung dürfen nicht weiterberechnet werden, auch wenn dies für die Hersteller gemäß Abs. 1 zulässig ist. Der von den Herstellern gemäß Abs. 1 berechnete Preis der Außenverpackung darf weiterberechnet werden. §7 Produktgebundene Abgaben und Preisstützungen4 (1) Die produktgebundenen Abgaben und Preisstützungen für die Erzeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 werden den Betrieben durch die zuständigen Preiskoordinierungsorgane mitgeteilt. (2) Für Erzeugnisse, für die gemäß § 8 Abs. 3 Preisantrag zur Preisfestsetzung zu stellen ist, werden die produktgebundenen Abgaben und Preisstützungen durch das Organ mitgeteilt, das für die Preisfestsetzung verantwortlich ist. (3) Unabhängig von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 haben die Betriebe die produktgebundenen Abgaben und Preisstützungen bei den gemäß den Absätzen 1 und 2 verantwortlichen Organen zu erfragen, wenn ihnen bis zum Beginn der Produktion die produktgebundenen Abgaben und Preisstützungen nicht mitgeteilt worden sind. §8 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft. Sie greift in laufende Verträge ein und gilt für alle Lieferungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. (2) Gleichzeitig sind für den Geltungsbereich dieser Anordnung nicht mehr anzuwenden: a) Preisanordnung Nr. 4014 vom 1. April 1966 Regler und Reglungsanlagen (Sonderdruck der Regierungskommission für Preise), Preisanordnung Nr. 4014/1 vom 1. April 1966 Regler und Reglungsanlagen (Sonderdruck der Regierungskommission für Preise), Preisanordnung Nr. 4014/2 vom 1. April 1966 Regler und Reglungsanlagen (Sonderdruck der Regierungskommission für Preise), Preisanordnung Nr. 4029 vom 1. April 1966 Schlösser und Schlüssel (Sonderdruck der Regierungskommission für Preise), Preisanordnung Nr. 4029/1 vom 1. Oktober 1966 Schlösser und Schlüssel (Sonderdruck der Regierungskommission für Preise), Preisanordnung Nr. 4029/2 vom 1. Oktober 1966 Schlösser und Schlüssel (Sonderdruck der Regierungskommission für Preise), 4 z. Z. gelten die Verordnung vom 1. März 1972 über produktgebundene Abgaben und Subventionen - PAVO - (GBl. II Nr. 12 S. 137) und die Erste Durchführungsbestimmung vom 1. März 1972 zur Verordnung über produktgebundene Abgaben und Subventionen - 1. PADB - (GBl. II Nr. 12 S. 141).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Straftat, insbesondere auch zu deren Verschleierung während und nach der Tat, Mittel und Methoden anwenden, die als Beweismittel in Form von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen qualifiziert wird. Um die objektiv vorhandenen Möglichkeiten, derartige Beweismittel zu finden und zu sichern, tatsächlich auszuschöpfen, ist es erforderlich; die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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