Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 75

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 75 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 75); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 10. Februar 1976 75 §138 Abschluß des Speditionsvertrages (1) Führt der Spediteur geschäftsmäßig Speditionsleistungen durch (Speditionsunternehmen), so bedarf die Annahme eines Speditionsauftrages keiner ausdrücklichen Erklärung. Die Ablehnung des Auftrages oder einzelner Bedingungen hat der Spediteur dem Auftraggeber unverzüglich bekanntzugeben. (2) Widerspricht der Spediteur einzelnen im Speditionsauftrag gestellten Bedingungen und ist erkennbar, daß der Auftraggeber den Speditionsauftrag auch ohne die abgelehnten Bedingungen erteilt hätte, gilt der Speditionsvertrag hinsichtlich des unwidersprochen gebliebenen Umfangs-als zustande gekommen. Der Spediteur ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Änderung zugleich mit dem Widerspruch zu informieren. §139 Aufwendungen Der Spediteur ist berechtigt: a) vom Auftraggeber die Erstattung' aller für die Ausführung des Speditionsauftrages notwendigen Aufwendungen zu verlangen; b) einen angemessenen Vorschuß auf die zu erwartenden Aufwendungen zu verlangen. §140 Eigene Entscheidung des Spediteurs Fehlt es an Weisungen des Auftraggebers oder sind diese unklar und ist infolge des mit der Einholung von weiteren Weisungen verbundenen Zeitverlustes oder infolge sonstiger Begleitumstände der Eintritt wirtschaftlicher Nachteile für den Auftraggeber zu befürchten, so ist der Spediteur verpflichtet, mit fachmännischer Sorgfalt zu entscheiden. §141 Sicherung und Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte (1) Der Spediteur ist verpflichtet, die zur Feststellung von Ansprüchen gegenüber den von ihm herangezogenen Lagerhaltern, Transport-, Umschlags- und sonstigen Dienstleistungsbetrieben, die vom Auftraggeber oder vom Spediteur geltend gemacht werden können, erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und Beweismittel zu sichern. (2) Hat der Spediteur die Verträge mit den im Abs. 1 genannten Betrieben im eigenen Namen geschlossen, so ist er berechtigt und auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, die ihm aus diesen Verträgen erwachsenden Ansprüche an den Auftraggeber abzutreten. (3) Übernimmt es der Spediteur, die Ansprüche aus den im eigenen, Namen geschlossenen Verträgen gegenüber den herangezogenen Dritten selbst zu verfolgen, so ist er berechtigt, den seinem Auftraggeber erwachsenden Schaden wie eigenen Schaden geltend zu machen. §142 Transportleistungen durch den Spediteur (1) Mangels anderslautender Weisungen des Auftraggebers ist der Spediteur berechtigt, die Transportleistungen oder Teile davon selbst zu übernehmen. (2) Der Übernahme von Transportleistungen durch den Spediteur steht der Versand unter Ausstellung eines spedi-tionellen Warenpapiers (internationaler Speditionsschein) gleich. §143 Haftung des Spediteurs ' (1) Ist der Spediteur dem Auftraggeber schadenersatzpflichtig so kann der Auftraggeber nur Ersatz des direkten Schadens verlangen und nur, soweit keine weitergehenden Beschränkungen festgelegt sind. (2) Für die Schäden, die-von den durch den Spediteur herangezogenen Lagerhaltern, Transport-, Umschlags- und sonstigen Dienstleistungsbetrieben verursacht worden sind, haftet der Spediteur nur, wenn er die genannten Betriebe nicht mit handelsüblicher Sorgfalt ausgewählt hat (3) Hat der Auftraggeber den Spediteur über den Wert eines besonders wertvollen Gutes in Unkenntnis gelassen, so haftet der Spediteur nur für den direkten Schaden, der bei dem von ihm vermuteten Wert des Gutes eintreten konnte, soweit er nicht die Beschädigung oder den Verlust unter grober Verletzung seiner Sorgfaltspflichten herbeigeführt hat. (4) Im Falle des Verzuges haftet der Spediteur nur bis zur Höhe der Provision. Für einen infolge des Verzuges eingetretenen Schaden an den Gütern gelten die Beschränkungen gemäß den Absätzen 1 und 3. §144 Haftung des Spediteurs bei Transportleistungen (1) Im Falle des § 142 richten sich die Voraussetzungen der Verantwortlichkeit und der Umfang der Haftung des Spediteurs nach den für den Transportabschnitt, auf dem der Schaden verursacht wurde, und für die betreffende Leistungsart geltenden Rechtsvorschriften oder handelsüblichen Geschäftsbedingungen. (2) Ist im gebrochenen Verkehr oder beim Zusammentreffen von Speditionsleistungen und Transportleistungen nicht feststellbar, auf welchem Abschnitt des Gesamttransports das schädigende Ereignis eingetreten ist, so ist der Spediteur berechtigt, den Teilabschnitt auszuwählcn, der der Bestimmung seiner Haftung zugrunde gelegt werden soll. (3) Wird bewiesen, daß der Schadenseintritt auf dem vom Spediteur gewählten Teilabschnitt offenbar unmöglich ist, so ist der Spediteur berechtigt, einen der verbleibenden Teilabschnitte auszuwählen. § 145 Ausschlußfrist für Ansprüche des Auftraggebers Ansprüche wegen Beschädigung der Güter können gegenüber dem Spediteur nur erhoben werden, wenn die Beschädigung unverzüglich nach Annahme der Güter angezeigt wird. §146 Entsprechende Anwendung Auf den Speditionsvertrag finden ergänzend die Bestimmungen über den Dienstleistungsvertrag entsprechende Anwendung. - - 10. Abschnitt Lagerung § 147 Definition Durch den Lagervertrag verpflichtet sich der eine Partner (Lagerhalter), Güter zu lagern, und der andere Partner (Einlagerer), das Lagergeld zu zahlen. §148 Weitere Pflichten des Lagerhalters Der Lagerhalter ist verpflichtet: a) die Güter fachmännisch zu lagern; b) die Güter von der Ubernahmestelle in das Lager und zurück zu transportieren; c) dem Einlagerer bei Entgegennahme äußerlich erkennbare Mängel an den Gütern und an deren Verpackung anzuzeigen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der die allseitige Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft, die weitere Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der Kampf um die Erhaltung und Sicherung des Friedens, der Ausschließung des Überraschungsmomentes, der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit stehen, muß die Suche, Auswahl, Aufklärung, Werbung, Zusammenarbeit und Überprüfung von entsprechend der Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Spekulationen auf die Nutzung von Gerichtsprozessen zur Durchführung massiver hetzerischer Angriffe gegen die sowie zur Propagierung maoistischer Auffassungen und Ziele.

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