Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 614

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 614 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 614); 614 Gesetzblatt Teil I Nr. 33 Dritte Durchführungsbestimmung* zur Mitarbeiterverordnung (MVO) vom 9. Juli 1975 Auf Grund des § 16 der Mitarbeiterverordnung (MVO) vom 6. November 1968 (GBl. II Nr. 127 S. 1007) wird folgendes bestimmt : §1 Das mit wissenschaftlichen Assistenten, Assistenzärzten bzw. Assistenzzahnärzten gemäß § 3 Abs. 2 der Mitarbeiter-Verordnung (MVO) abgeschlossene befristete Arbeitsrechtsverhältnis ruht für die Zeit, in der der betreffende wissenschaftliche Assistent, Assistenzarzt bzw. Assistenzzahnärzt den aktiven Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee leistet. Die Höchstfrist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 der Mitarbeiterverordnung (MVO) verlängert sich um die Zeit des ruhenden Ar-beitsrechts Verhältnisses. §2 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. März 1975 in Kraft. Berlin, den 9. Juli 1975 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme * 2. DB vom 27. Juli 1972 (GBl. II Nr. 48 S. 548) Dritte Durchführungsbestimmung* zur Mitarbeitervergütungsverordnung (MVVO) vom 9. Juli 1975 Auf Grund des § 11 der Mitarbeitervergütungsverordnung (MVVO) vom 6. November 1968 (GBl. II Nr. 127 S. 1018) wird folgendes bestimmt: §1 (1) Die in den bewaffneten Organen geleistete Dienstzeit ist entsprechend den Bestimmungen der Förderungsverordnung vom 13. Februar 1975 (GBl. I Nr. 13 S. 221) bei der Ersteingruppierung in Steigerungssätze anzuerkennen. (2) Für zwei Diensitjahre ist ein Steigerungssatz zu berechnen. Der aktive Wehrdienst ist bei der Ersteingruppierung in Steigerungssätze als zwei Dienst] ahre anzurechnen, soweit die Bestimmungen des § 5 Abs. 3 der Förderungsverordnung zutreffen. (3) Wird der aktive Wehrdienst während des Bestehens eines Arbeitsrechtsverhältnisses als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeleistet, so wird die Zeit des aktiven Wehrdienstes bezüglich der Steigerungssätze der erfolgreichen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter gleichgesetzt. (4) Die Zeit des aktiven Wehrdienstes, die während des Bestehens eines Arbeitsrechtsverhältnisses geleistet wird, ist auf die Praxistätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 Buchst, a der Mitarbeitervergütungsverordnung (MWO) amzurechnen. (5) Soweit sich aus den Festlegungen der Absätze 1 und 2 für bereits tätige wissenschaftliche Mitarbeiter die Eingruppierung in höhere als die bisherigen Steigerungssätze ergibt, ist die Neueingruppierung mit Wirkung vom 1. April 1975 vorzunehmen. §2 (1) Für die Ausübung von Leitungstätigkeit ist an wissenschaftliche Mitarbeiter ein Zuschlag für Leitungstätigkeit ge- * 2. DB vom 27. Juli 1972 (GBl. II Nr. 48 S. 549) Ausgabetag: 14. August 1975 mäß § 10 der Hochschullehrervergütungsverordnung (HVO) vom 6. November 1968 (GBl. II Nr. 127 S. 1013) zu zahlen. (2) Der Zuschlag für Leitungstätigkeit unterliegt den Bestimmungen über die Besteuerung des Arbeitseinkommeins und der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Er gehört zum Durchschnittsverdienst. §3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. März 1975 in Kraft. Berlin, den 9. Juli 1975 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme Anordnung über die rechtliche Stellung und die Finanzierung von ehrenamtlich geleiteten Jugendklubs vom 1. Juli 1975 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Handel und Versorgung, dem Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat der DDR und in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der FDJ, dem Nationalrat der Nationalen Front der DDR und dem Bundesvorstand des FDGB wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für die ehrenamtlich geleiteten Jugendklubs, die in den Wohngebieten, einschließlich bei Dorfklubs und Klubs der Werktätigen, 'bei kulturellen, wissenschaftlichen, Volksbildungs- und anderen staatlichen Einrichtungen, bei volkseigenen Betrieben, bei'volkseigenen Handelseinrichtungen, bei Ausschüssen der Nationalen Front der DDR bestehen. §2 Grundsätze (1) Die Jugendklubs sind Gemeinschaften von Jugendlichen zur Gestaltung des politischen und geistig-kulturellen Lebens im Sinne des Jugendgesetzes der DDR vom 28. Januar 1974 (GBl. I Nr. 5 S. 45). Sie sind allen Jugendlichen zugänglich. Die Jugendklubs arbeiten auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften, der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte, der Beschlüsse der Leitungen der FDJ und der Gewerkschaften sowie der kulturpolitischen Konzeptionen der jeweiligen örtlichen staatlichen Organe, Betriebe oder der Einrichtungen* denen die Jugendklubs unterstellt sind. (2) Die Jugendklubs werden von den Jugendlichen selbst in Form ehrenamtlicher Klubräte geleitet. Kern der Jugendklubs sind die FDJ-Aktivs. Die Leiter der FDJ-Aktivs sind Mitglieder der Klubräte. Die Wahl des Klubrates und seines Vorsitzenden erfolgt in einer Zusammenkunft der Jugendlichen des jeweiligen Klubs. Die Jugendklubs arbeiten nach Jahresarbeits- und Finanzplänen, die von den Klubräten unter Mitwirkung der FDJ-Aktivs erarbeitet werden. Die Klubräte legen regelmäßig öffentlich Rechenschaft über ihre Arbeit ab. Der Vorsitzende des Klubrates vertritt den Jugendklub im gesellschaftlichen Leben. (3) Der Klubrat ist für die Ordnung?und Sicherheit im Jugendklub verantwortlich. Der Vorsitzende des Klubrates;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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