Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 483

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 483 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 483); Gesetzblatt Teil I Nr. 27 Ausgabetag: 4. Juli 1975 483 §149 Garantiezeit (1) Die Garantiezeit beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit Übergabe der Wäre an den Käufer. Die Garantiezeit kann durch Rechtsvorschriften oder Vertrag verlängert werden. Durch das zuständige Organ kann anstelle oder neben der Garantiezeit auch eine Betriebsdauer festgelegt werden. (2) Die Garantie für Waren, die zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt sind oder bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eine begrenzte Verwendungsdauer haben, beschränkt sich auf die für Waren dieser Art angemessene Zeit oder Nutzungsdauer. Die Kennzeichnung durch Angabe des Herstellungsdatums oder des Datums des Endverbrauchs hat nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften zu erfolgen. (3) Der Käufer kann Ansprüche aus der Garantie auch nach Ablauf der Garantiezeit geltend machen, wenn nachgewiesen ist, daß die Ware Mängel aufweist, die auf einen groben Verstoß gegen elementare Grundsätze der Konstruktion, der Materialauswahl, der Fertigung und Montage, der Erprobung sowie der Lagerhaltung zurückzuführen sind und die Ware dadurch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine ihrer Art angemessene Nutzungsdauer und Haltbarkeit hat. §150 Zusatzgarantie (1) Die Hersteller sollen entsprechend der planmäßigen Qualitätsentwicklung für geeignete Waren eine längere Garantiezeit gewähren. (2) Die Zusatzgarantie kann auf bestimmte Garantieleistungen beschränkt werden. Kann durch diese der Mangel nicht beseitigt werden, sind die berechtigten Garantieansprüche des Käufers durch andere Garantieleistungen zu erfüllen. (3) Für die Zusatzgarantie ist ein Garantieschein auszustellen und dem Käufer bei der Übergabe der Ware auszuhändigen. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die vom Hersteller gewährten Garantiebedingungen gegenüber dem Käufer einzuschränken. (4) Ansprüche aus der Zusatzgarantie kann der Käufer bereits während der Garantiezeit des § 149 geltend machen. Nach Ablauf dieser Garantiezeit bestehen die Ansprüche aus der Zusatzgarantie in dem vom Hersteller gewährten Umfang weiter; sie können auch beim Verkäufer gegen den'Hersteller geltend gemacht werden. §151 Garantieansprüche (1) Treten während der Garantiezeit Mängel auf, die den Gebrauchswert der Ware (§ 148) beeinträchtigen, kann der Käufer gegen den Verkäufer folgende Garantieansprüche geltend machen: 1. kostenlose Beseitigung des Mangels (Nachbesserung); 2. Übergabe einer neuen Ware gegen Rückgabe der mangelhaften (Ersatzlieferung); 3. angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Preisminderung); 4. Rückzahlung des vollen Kaufpreises gegen Rückgabe der mangelhaften Ware (Preisrückzahlung). (2) Der Anspruch auf Nachbesserung kann auch gegen eine Vertragswerkstatt oder den Hersteller, der Anspruch auf Ersatzlieferung auch gegen den Hersteller geltend gemacht werden. (3) Ersatzlieferung und Preisrückzahlung kann der Käufer nicht mehr verlangen, wenn unabhängig von dem Mangel eine wesentliche Verschlechterung der Ware eingetreten ist. §152 Nachbesserung (1) Verkäufer und Hersteller können die Garantieansprüche des Käufers durch Nachbesserung erfüllen, wenn dadurch der Mangel in angemessener Frist einwandfrei beseitigt werden kann und die berechtigten Interessen des Käufers gewahrt bleiben. (2) Widerspricht die Nachbesserung den berechtigten Interessen des Käufers oder ist sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen, kann der Käufer das Angebot der Nachbesserung zurückweisen und Ersatzlieferung, Preisminderung oder Preisrückzahlung verlangen. (3) Die Fristen und Bedingungen für die Nachbesserung sind durch Rechtsvorschriften zu regeln. §153 Folgen nicht ordnungsgemäßer Nachbesserung Wird durch die Nachbesserung der Mangel nicht beseitigt oder erfolgt das nicht innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist, kann der Käufer die Nachbesserung ablehnen und Ersatzlieferung, Preisminderung oder Preisrückzahlung verlangen. §154 Verlängerung der Garantiezeit bei Nachbesserung und Ersatzlieferung (1) Wird die Ware nachgebessert, verlängert sich die Garantiezeit um die Zeit von der Mangelanzeige bis zur Rückgabe der Ware an den Käufer. (2) Bei Ersatzlieferung beginnt mit der Übergabe der neuen Ware eine neue Garantiezeit. Weitere Ansprüche aus der Garantie §155 (1) Hat der Käufer beim Verkäufer, Hersteller oder bei der Vertragswerkstatt berechtigt Garantieansprüche geltend gemacht, kann er vom Garantieverpflichteten verlangen, daß ihm die damit verbundenen notwendigen Aufwendungen erstattet werden. (2) Der Garantieverpflichtete trägt die Gefahr des Verlustes, der Vernichtung oder Beschädigung der Ware, die der Käufer zur Erfüllung der Garantieverpflichtung übergibt oder übersendet. (3) Können Waren, die nach § 140 frei Haus zu liefern sind, nicht am Aufstellungsort nachgebessert werden, ist der Verkäufer oder Hersteller verpflichtet, die Ware abzuholen und nach der Nachbesserung zurückzuliefern. Entsprechendes gilt bei Rückgabe einer mangelhaften Ware wegen Ersatzlieferung oder Preisrückzahlung. §156 Der Käufer kann vom Verkäufer oder Hersteller Ersatz eines während der Garantiezeit durch den Mangel verursachten Schadens verlangen, der nach allgemeiner Erfahrung als Folge des Mangels anzusehen ist. Geltendmachung von Garantieansprüchen §157 (1) Der Käufer soll unverzüglich nach Feststellung des Mangels seine Garantieansprüche gegen den aus der Garantie verpflichteten Verkäufer, Hersteller oder gegen die Vertragswerkstatt geltend machen. 2 Wochen nach Ablauf der Garantiezeit können Garantieansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. (2) Der Käufer hat in geeigneter Weise nachzuweisen, insbesondere durch Kassenbeleg, Garantieschein oder andere Beweismittel, daß er die Ware innerhalb der Garantiezeit beim Verkäufer gekauft hat. (3) Der Garantieanspruch kann beim Kauf im sozialistischen Einzelhandel auch an einem anderen Ort als dem des Kaufs geltend gemacht werden. Einzelheiten werden in Rechtsvorschriften geregelt.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 483 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 483) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 483 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 483)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Diens toinheiten der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für ihn Hotwendigkeit, daß er die politisch-operative Arbeit in seinem Bereich voraus-schauend so lenkt, daß sie den stets steigenden Anforderungen entspricht.

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