Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 84

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 84 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 84); 84 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 10. März 1972 die Erklärung nicht persönlich abgegeben, müssen die Unterschriften der Eltern in gehöriger Form beglaubigt sein. (4) Kinder, denen ein Elternteil zum Zeitpunkt des Ablaufs der einjährigen Frist verstorben ist oder bei denen der Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder das Erziehungsrecht entzogen wurde, behalten die Staatsbürgerschaft, die der andere Elternteil besitzt. (5) Zuständige Organe im'Sinne .von Absatz 2 sind: die für den gemeinsamen Wohnsitz der Eltern zuständigen staatlichen Organe, wenn die Staatsbürgerschaft der vertragschließenden Seite gewählt wird, auf deren Hoheitsgebiet sie ihren Wohnsitz haben; das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten oder die diplomatische oder konsularische Vertretung der vertragschließenden Seite, deren Staatsbürgerschaft gewählt wird, wenn die Eltern ihren Wohnsitz auf dem Hoheitsgebiet der anderen vertragschließenden Seite oder auf dem Hoheitsgebiet eines dritten Staates haben. *, Artikel 10 (1) Wird von den Eltern gemäß Artikel 9 keine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft für das Kind abgegeben, ist das Kind Staatsbürger der vertragschließenden Seite, auf deren Hoheitsgebiet es geboren wurde. (2) Wurde das Kind auf dem Hoheitsgebiet eines dritten Staates geboren und haben die Eltern gemäß Artikel 9 keine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft für das Kind abgegeben, ist das Kind Staatsbürger der vertragschließenden Seite, auf deren Hoheitsgebiet die Eltern vor der Ausreise ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz gehabt haben. Hatten die Eltern vor der Ausreise keinen gemeinsamen Wohnsitz, ist das Kind Staatsbürger der. vertragschließenden Seite, deren Staatsbürgerschaft die Mutter besitzt. Artikel 11 (1) Wird die Ehe vor Ablauf der in Artikel 9 genannten Frist geschieden oder für nichtig erklärt und geben die Eltern keine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft für das Kind ab, ist das Kind Staatsbürger der vertragschließenden Seite, deren Staatsbürgerschaft der. Elternteil besitzt, dem das Erziehungsrecht übertragen wurde. 2 (2) Leben die Eltern getrennt und wird von ihnen keine Erklärung über die Wahl der Staatsbürger- schaft für das Kind abgegeben, ist das Kind Staatsbürger der vertragschließenden Seite, deren Staatsbürgerschaft der Eltemteil besitzt, bei dem das Kind am Tage des Ablaufes der einjährigen Frist wohnt oder der das Erziehungsrecht ausübt. Artikel 12 Kinder, deren Eltern verstorben sind oder deren Aufenthaltsort unbekannt ist, sind Staatsbürger der vertragschließenden Seite, auf deren Hoheitsgebiet sie am Tage des Ablaufes der in Artikel 9 genannten Frist ihren Wohnsitz haben. Artikel 13 Die vertragschließenden Seiten übermitteln sich innerhalb der ersten drei Monate jeden Jahres auf diplomatischem Wege Listen mit Angabe der Personalien und Wohnanschriften der Kinder, für die die Eltern im vorangegangenen Jahr eine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 9 abgegeben haben. Den Listen ist jeweils eine Ausfertigung der Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft und eine Ausfertigung der Geburtsurkunde des Kindes beizufügen. Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen Artikel 14 Für die abgegebenen Erklärungen über die Wahl der Staatsbürgerschaft werden keine Gebühren erhoben. Artikel 15 (1) Für die vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages geborenen Personen gilt die gewählte Staatsbürgerschaft von dem Tage an, an dem die Erklärung bei dem zuständigen staatlichen Organ eingegangen ist. Die gemäß den Artikeln 4, 5 und 6 festgelegte Staatsbürgerschaft gilt vom Tage des Ablaufs der Frist gemäß Artikel 2. (2) Für die nach Inkrafttreten dieses Vertrages geborenen Kinder gilt die gewählte Staatsbürgerschaft vom Tage der Geburt an. (3) Die für Kinder gemäß Artikel 9, 10, 11 und 12 dieses Vertrages festgelegte Staatsbürgerschaft gilt vom Tage der Geburt an.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage Maßnahmen der Auflösung und Zersetzung einzuleiten, den harten Kern zu zerschlagen unwirksam zu machen, die Rückgewinnung geeigneter Personen anzustreben. Aus aktueller polit isch-opo raliver Sicht sind in diesem Zusammenhang Informationen zu erarbeiten aus denen der konkrete Nachweis der Duldung, Förderung und Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbanden durch Behörden, Einrichtungen, Parteien und Organisationen sowie Institutionen der anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staats bürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie für den relativ schnellen Übergang zu staatsfeindlichen Handlungen aus, wie Terror- und Gewaltakte gegen die Staatsgrenze der DDR.

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