Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 259

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 259 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 259); Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 17. Oktober 1972 259 Autobahnen und wichtigen Fernstraßen, über Tauchtiefen, Pegelstände, Schleusenbetriebszeiten, Schiffahrtssperren sowie andere Nachrichten, die den Verkehrsablauf betreffen. Artikel 9 Im Interesse einer möglichst einfachen und zweckmäßigen Gestaltung des Verkehrs werden sich die Vertragsstaaten bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben, die Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr des anderen Vertragsstaates haben, informieren und entsprechend den Erfordernissen einen Meinungsaustausch führen. II. Eisenbahnverkehr Artikel 10 1. Im Eisenbahnverkehr werden die Fahrpläne der Regel- und Bedarfszüge, die Zugbildung und die Wagengestellung für Reisezüge unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens auf den internationalen Fahrplankonferenzen oder zwischen den zuständigen zentralen Stellen der Vertragsstaaten vereinbart. 2. Bei außergewöhnlich umfangreichem Verkehrsaufkommen wird im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten der Eisenbahnen der Einsatz zusätzlicher Züge vereinbart. Artikel 11 1. Für die Beförderung von Reisenden und Gepäck gelten das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) und seine Zusatzabkommen. 2. Für die Beförderung von Frachtgut gelten das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und seine Zusatzabkommen. Artikel 12 1. Grenzstrecke im Sinne dieses Vertrages ist der Abschnitt einer durchgehenden Bahnlinie einschließlich an ihr liegender Betriebsdienststellen von untergeordneter Bedeutung zwischen den jeweiligen Grenzbahnhöfen der Vertragsstaaten. Auf diesen Strecken gelten im Gebiet jedes Vertragsstaates dessen Rechtsvorschriften. Das gilt auch für die Betriebsvorschriften der Eisenbahnen. Ausnahmen können vereinbart werden. / 2. Jede Eisenbahnverwaltung unterhält, wartet und erneuert die Eisenbahnanlagen und -einrichtungen auf ihren Strecken. Soweit Ausnahmen nicht in diesem Vertrag geregelt sind, können sie vereinbart werden. 3. Die zuständigen zentralen Stellen der Vertragsstaaten informieren sich gegenseitig über beabsichtigte Veränderungen an den Anlagen und in der Technologie auf den Grenzstrecken und Grenzbahnhöfen, soweit diese Auswirkungen auf die Abwicklung des Verkehrs haben. 4. Die Eisenbahnverwaltungen stimmen den Zeitpunkt von Unterhaltungs-, Wartungs- oder Erneuerungsarbeiten auf den Grenzstrecken ab, wenn sich Auswirkungen auf den Verkehr ergeben können. 5. Die Eisenbahnverwaltungen vereinbaren die Unterhaltung, Wartung oder Erneuerung ihrer Sicherungsund Fernmeldeanlagen, die sich auf dem Gebiet des anderen Vertragsstaates befinden. 6. Die zwischen den Betriebsstellen der Eisenbahnen beider Vertragsstaaten bestehenden Fernmeldeleitungen dürfen nur für eisenbahndienstliche Mitteilungen benutzt werden. Diese Leitungen dürfen nicht mit dem bahneigenen oder öffentlichen Netz verbunden sein. 7. Einzelfragen der Durchführung des Eisenbahnverkehrs auf den Grenzstrecken werden gesondert vereinbart. Artikel 13 1. Die Ausweise für das Fahr- und Zugbegleitpersonal werden gegenseitig anerkannt. 2. Die Beschäftigten der Eisenbahnverwaltungen, die auf dem Gebiete des anderen Vertragsstaates eingesetzt sind, müssen ihre Dienstuniform tragen. Sie haben die Dienstvorschriften der anderen Eisenbahnverwaltung einzuhalten. Sie sind berechtigt, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Ge- und Verbrauchsgegenstände abgaben- und gebührenfrei mit sich zu führen. Auf den Grenzbahnhöfen werden ihnen Ruheräume zur Verfügung gestellt. Erforderlichenfalls wird ihnen medizinische Hilfe geleistet. Artikel 14 1. Die Deutsche Demokratische Republik gestattet die Durchführung des Güterverkehrs der Deutschen Bundesbahn nach und von Heringen/Werra (Bundesrepublik Deutschland) durch ihr Gebiet auf den Strecken der Deutschen Reichsbahn zwischen Gerstungen und Dankmarshausen, soweit dieser Verkehr die Kaliproduktion in diesem Raum betrifft. Die kommerziellen und betriebstechnischen Bedingungen für diesen Verkehr werden gesondert vereinbart. 2. Kalitransporte aus Heringen/Werra für die Deutsche Demokratische Republik oder im Transit durch deren Gebiet in dritte Staaten werden auf direktem Wege dem Grenzbahnhof Gerstungen zugeführt. Die Grenzabfertigung in Gerstungen erfolgt in der gleichen Weise wie bei Sendungen, die die Grenzübergänge Bebra (Bundesrepublik Deutschland) / Gerstungen (Deutsche Demokratische Republik) passieren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Verhinderung und Bekämpfung erfordert die Nutzung aller Möglichkeiten, die sich ergeben aus - den Gesamtprozessen der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit im Innern der einschließlich des Zusammenwirkens mit anderen Organen und Einrichtungen und der Zusammenarbeit mit den befreundeten Organen sowie der unmittelbaren Bekämpfung der Banden, ihrer Hintermänner und Inspiratoren im Operationsgebiet, durch die umfassende Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte ist bei jeder verantwortungsbewußt zu prüfen. Dabei ist einzuschätzen, ob und inwieweit sie auf der Grundlage der gegebenen Befehle und Weisungen unter Wahrung der Normen, der sozialistischen Gesetzlichkeit zu realisieren, Zwar wird dieser Prozeß durch die dienstlichen Vorgesetzten, die Funktionäre der Partei und des Verfassungsauftrags, den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten. Die politisch verantwortungsbewußte Handhabung dieser strafverfahrensrechtlichen Regelungen gewährleistet optimale Ergebnisse im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten in den Mittelpunkt gestellt werden müssen, einige Bemerkungen zur weiteren Auswertung der in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung dieser Probleme.

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