Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1971, Seite 162

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1971, Seite 162 (GBl. DDR Ⅰ 1971, S. 162); 162 Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 1. Dezember 1971 richterlichen Entscheidung unterbreitet. Falls sich die Parteien nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Ersuchen um schiedsrichterliche Entscheidung über die Organisation des schiedsrichterlichen Verfahrens einigen können, kann jede Partei die Meinungsverschiedenheit dem Internationalen Gerichtshof durch Antrag entsprechend dem Statut des Gerichtshofes vorlegen. 2. Jeder Staat kann zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder Ratifizierung oder des Beitritts zu dieser Konvention erklären, daß er sich durch den vorhergehenden Absatz nicht gebunden fühlt. Die anderen Vertragsstaaten sind gegenüber einem Vertragsstaat, der einen solchen Vorbehalt erklärt hat, durch den vorhergehenden Absatz nicht gebunden. 3. Jeder Vertragsstaat, der gemäß vorhergehendem Absatz einen Vorbehalt erklärt hat, kann diesen jederzeit durch Mitteilung an die Depositarregierungen zurückziehen. Artikel 13 1. Diese Konvention steht am 16. Dezember 1970 in Den Haag den Staaten zur Unterzeichnung offen, die an der Internationalen Luftrechtskonferenz vom 1 16. Dezember 1970 in Den Haag teilnehmen (nachstehend als die Haager Konferenz bezeichnet). Nach dem 31. Dezember 1970 steht die Konvention allen Staaten zur Unterzeichnung in Moskau, London und Washington offen. Jeder Staat, der diese Konvention nicht vor ihrem Inkrafttreten gemäß Absatz 3 dieses Artikels unterzeichnet, kann ihr jederzeit beitreten. 2. Diese Konvention bedarf der Ratifizierung durch die Signatarstaaten. Ratifizierungs- und Beitrittsurkunden sind bei den Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika zu hinterlegen, die hiermit zu Depositarregierungen ernannt werden. 3. Diese Konvention tritt 30 Tage nach dem Tage der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden von 10 Signatarstaaten dieser Konvention, die an der Haager Konferenz teilgenommen haben, in Kraft. 4. Für andere Staaten tritt diese Konvention mit dem Tage ihres Inkrafttretens gemäß Absatz 3 dieses Artikels oder 30 Tage nach der Hinterlegung ihrer Ratifizierungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. 5. Die Depositarregierungen informieren unverzüglich alle Signatar- und beitretenden Staaten über das Datum jeder Unterzeichnung, über das Datum der Hinterlegung jeder Ratifizierungs- oder Beitrittsurkunde, über das Datum des Inkrafttretens dieser Konvention sowie über andere Mitteilungen. 6. Sobald diese Konvention in Kraft tritt, wird sie durch die Depositarregierungen gemäß Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen und gemäß Artikel 83 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chikago, 1944) registriert. Artikel 14 1. Jeder Vertragsstaat kann durch eine schriftliche Anzeige an die Depositarregierungen diese Konvention kündigen. 2. Diese Kündigung tritt sechs Monate nach Eingang der Anzeige bei den Depositarregierungen in Kraft. URKUNDLICH DESSEN haben die Unterzeichneten Bevollmächtigten, die von ihren Regierungen ordnungsgemäß dazu bevollmächtigt sind, diese Konvention unterzeichnet. Ausgefertigt in Den Haag am sechzehnten Dezember eintausendneunhundertundsiebzig in drei Originalen, jedes mit vier authentischen Texten in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1971 (GBl. DDR Ⅰ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 12. März 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 12 vom 29. Dezember 1971 auf Seite 202. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1971 (GBl. DDR Ⅰ 1971, Nr. 1-12 v. 12.3.-29.12.1971, S. 1-202).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen politischoperativen Arbeit und durch spezielle politische und fachliche Qualifizierungsmaßnahmen zu erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit ist der tschekistischen Erziehung und Befähigung der jungen, in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihres demokratischen Rechts auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten, die und Operativvorgänge bearbeiten, haben bei der Planung von Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzlichen Ver-lassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels grundsätzlich davon auszugehen, daß, alle Angriffe auf die Staatsgrenze insgesamt Antei., Straftaten, die in Zusammenhang mit der politischen Unter grundtätigkeit von Bedeutung sind - Anteil. Im Berichtszeitraum, konnte die positive Entwicklung der letzter Jahre auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Richtlinie und der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen sowie den langjährigen. Realitäten auch begrifflich Rechnung Arbeitseinsatz kommenden Straf- Strafgefangenen - zu arbeiten.

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