Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1971 Teil I (GBl. I Nr. 1 - 12 S. 1 - 202 12.3.1971 - 29.12.1971).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1971, Seite 52 (GBl. DDR I 1971, S. 52); ?52 Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 6. Juli 1971 Scheidung zuzuleiten. Dieser entscheidet innerhalb weiterer vier Wodien endgueltig. (6) Besdiwerden gemaess Absaetzen 1 und 3 haben aufschiebende Wirkung. (7) Kann in Ausnahmefaellen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gruende sowie des voraussichtlichen Abschlusstermins zu geben. (8) Entscheidungen ueber Beschwerden gemaess Absaetzen 1, 3 und 5 haben schriftlich zu ergehen, sind zu begruenden und den Einreidiern der Beschwerden auszuhaendigen oder zuzusenden.? 5. a) ? 19 Abs. 1 des Gesetzes vom 30. November 1962 ueber dem Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenstaenden Lebensmittelgesetz (GBl. I S. 111) erhaelt folgende Fassung: ?(1) Verfuegungen gemaess ? 17 Abs. 1 Ziffern 2 bis 4 haben schriftlich zu ergehen, eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten, sind zu begruenden und dem Betroffenen unverzueglich auszuhaendigen oder zuzusenden.? b) ? 20 des Lebensmittelgesetzes vom 30. November 1962 erhaelt folgende Fassung: - ? 20 Beschwerdeverfahren (1) Gegen die Entscheidungen oder durchgefuehrten Massnahmen der Uberwachungsorgane gemaess ? 17 Abs. 1 Ziffern 2 bis 4 kann Beschwerde eingelegt werden. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder muendlich unter Angabe der Gruende innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Entscheidung ? oder Kenntnis der Massnahme bei dem Ueberwachungsorgan einzulegen, das oder dessen Kon-trollbeauftragter die Entscheidung getroffen oder die Massnahme angeordnet hat. Ueber die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem uebergeordneten Ueberwachungsorgan zur-Entscheidung zuzuleiten. Der. Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Das uebergeordnete Uberwachungsorgan hat innerhalb weiterer vier Wochen endgueltig zu entscheiden. (3) Kann in Ausnahmefaellen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gruende sowie des voraussichtlichen Abschlusstermins zu geben. (4) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Das fuer. die Entscheidung jeweils zustaendige Organ kann jedoch die Durchfuehrung der ausgesprochenen Massnahmen bis zur endgueltigen Entscheidung vorlaeufig aussetzen. (5) Entscheidungen ueber Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begruenden und den Einreichern der Beschwerden auszuhaendigen oder zuzusenden.? 6. a) ? 31 des Gesetzes vom 5. Mai 1964 ueber den Verkehr mit Arzneimitteln Arzneimittelgesetz (GBL I S. 101) erhaelt folgende Fassung: ?? 31 Verfuegungen und Beschwerdeverfahren (1) Verfuegungen der fuer die Ueberwachung zustaendigen Organe und Institute oder vorlaeufige Verfuegungen ihrer Kontrollbeauftragten sowie andere Entscheidungen staatlicher Organe nach diesem Gesetz haben schriftlich zu ergehen, sind zu begruenden und dem betroffenen Betrieb oder der betroffenen Einrichtung auszuhaendigen oder zuzusenden. Der von der Verfuegung, der vorlaeufigen Verfuegung oder einer anderen. Entscheidung betroffene Betrieb oder die betroffene Einrichtung sind darueber zu belehren, dass sie Beschwerde einlegen koennen, soweit Abs. 2 die Beschwerde zulaesst. Erkennt tier betroffene Betrieb oder .die betroffene Einrichtung eine vorlaeufige Verfuegung eines Kontrollbeauftragten nicht an, so hat der Kontrollbeauftragte dies in der schriftlichen Ausfertigung der vorlaeufigen Verfuegung mit zu vermerken. Die vorlaeufige Verfuegung erlischt, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen von dem Organ oder Institut, das den Kontrollbeauftragten entsendet hat, bestaetigt wird (Abs. 2 Buchstaben a und b). (2) Gegen a) Verfuegungen und Bestaetigungen vorlaeufiger Verfuegungen (Buchstabe b) der fuer die Ueberwachung zustaendigen Organe und Institute, b) vorlaeufige Verfuegungen der Kontrollbeauftragten der fuer die Ueberwachung zustaendigen Organe und Institute, c) Entscheidungen ueber Antraege auf Erteilung einer Erlaubnis als Arzneimittelbetrieb oder als Versorgungseinrichtung fuer Arzneimittel (? 12 Abs. 1),;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1971 (GBl. DDR Ⅰ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 12. März 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 12 vom 29. Dezember 1971 auf Seite 202. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1971 (GBl. DDR Ⅰ 1971, Nr. 1-12 v. 12.3.-29.12.1971, S. 1-202).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Lage. Die personelle und materielle Ergänzung und laufende Versorgung im Verteidigungszustand. Die personelle Ergänzung. Die personelle Ergänzung beinhaltet die Planung des personellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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