Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1963, Seite 42

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 42 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 42); 42 Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 25. April 1963 Die Kollegien der Rechtsanwälte arbeiten eng mit den Einzelanwälten des jeweiligen Bezirkes zusammen, unterstützen sie bei ihrer Weiterbildung und bei der Wahrnehmung ihrer Berufspflichten. Siebenter Abschnitt Der sozialistische Strafvollzug I. Die Aufgaben des sozialistischen Strafvollzuges 1. Der Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik hat die Aufgabe, die zu Freiheitsstrafen verurteilten Bürger zum Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht und der Rechte der Bürger zeitweilig von der unmittelbaren Einwirkung auf das Leben der Gesellschaft auszuschließen; durch eine vom Strafzweck bestimmte Differenzierung der Ordnung und Verhaltensregeln, der kollektiven, gesellschaftlich-nützlichen Arbeit und politisch-kulturellen Einwirkung zur Achtung der Gesetzlichkeit und zur Einhaltung der Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu erziehen. Im sozialistischen Strafvollzug ist die Gesetzlichkeit streng einzuhalten, die Menschenwürde und die Persönlichkeit des Strafgefangenen sind zu achten und seine Rechte zu wahren. 2. Der Strafvollzug obliegt dem Ministerium des Innern. Der Minister des Innern ist dem Ministerrat für die richtige Durchführung des Vollzuges der Freiheitsstrafe verantwortlich. 3. Die Lösung der Aufgaben des Strafvollzuges erfordert in Weiterführung der mit dem Strafverfahren ein-geleiteten Umerziehung vor allem. die Strafgefangenen unter Berücksichtigung ihrer Arbeitsfähigkeit sowie ihrer beruflichen Qualifikation, ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten zur gesellschaftlich-nützlichen Arbeit einzusetzen; die vorwiegend gemeinsame Arbeit der Strafgefangenen in Kollektiven und Brigaden sowie die Übertragung bestimmter Aufgaben, um den Kollektivgeist und das gesellschaftliche Verantwortungsbewußtsein zu heben; . die Anwendung eines differenzierten Systems der materiellen Interessiertheit und der Belohnung, um zur Festigung der Arbeitsdisziplin und Arbeitsmoral beizutragen; vielfältige und differenzierte Formen der Berufsausbildung und Qualifizierung anzuwenden und für die Aushändigung von Qualifikationsnachweisen zu sorgen; eine gute. Organisation des Produktionsablaufes, regelmäßige Produktionsberatungen mit den Strafgefangenen, eine zielgerichtete Produktionspropaganda durch die Leitungen der sozialistischen Betriebe, für die Strafgefangene tätig sind; vielfältige und differenzierte Formen der politisch-kulturellen Einwirkung, besonders durch gemeinsame Veranstaltungen, sportliche Übungen und kulturelle Selbstbetätigung, anzuwenden; in geeigneten Fällen die Verbindung des Strafgefangenen zu seinem früheren Arbeitskollektiv in differenzierten Formen zu gewährleisten. 4. Bei dem Vollzug der Freiheitsstrafe an Jugendlichen besteht darüber hinaus die Aufgabe eine qualifizierte Berufsausbildung zu gewähr-leis tea; durch Zirkel, Arbeitsgemeinschaften und andere Formen der politisch-kulturellen Bildung die polytechnische, allgemeinbildende und- weltanschauliche Erziehung zu fördern. Diese Prinzipien sollen auch bei Erwachsenen angewandt werden, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Freiheitsstrafe in besonderen Abteilungen der Slrafvollzugseinrichtungen außerhalb der Jugendhäuser vollzogen wird. Die mit der Aufsicht und Erziehung Strafgefangener beauftragten Angehörigen des Ministeriums des Innern sind für ihre Tätigkeit besonders auszuwählen. Sie müssen ein gutes politisches und Allgemeinwissen haben, pädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Für den Vollzug der Freiheitsstrafe an Jugendlichen sind besonders qualifizierte Erzieher und erfahrene Berufspädagogen einzusetzen. II. Die Differenzierung des Strafvollzuges 1. Der Vollzug von Freiheitsstrafen ist nach dem Charakter und der Schwere der Straftaten in drei verschiedenen Vollzugsarten durchzuführen. Sie unterscheiden sich durch die Ordnungs- und die Disziplinarbestimmungen, die Formen der Organisation und der Art der Arbeit sowie der politisch-kulturellen Erziehung. 2. Es ist zu differenzieren nach a) Kategorie I für Strafgefangene, die wegen der Schwere ihrer friedens- und staatsfeindlichen Handlung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und mehr verurteilt worden sind; für Strafgefangene, die wegen anderer Straftaten zu Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren verurteilt worden sind; für Strafgefangene, die mehrfach mit Freiheitsstrafen vorbestraft und wegen erneuter Straftaten zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und mehr verurteilt worden sind. b) Kategorie II für Strafgefangene, die aus einer feindlichen Einstellung Straftaten gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht, ihre Organe oder Funktionäre begangen haben und zu Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren verurteilt worden sind; für Strafgefangene, die wegen anderer Straftaten zu Freiheitsstrafen von 2 bis 5 Jahren verurteilt worden sind; für Strafgefangene, die mehrfach mit Freiheitsstrafen vorbestraft sind und wegen erneuter Straftaten zu Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren verurteilt worden sind. c) Kategorie III für Strafgefangene, die zu Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren verurteilt worden sind. Der Vollzug der Freiheitsstrafen an Jugendlichen ist in entsprechender Weise zu differenzieren. III. Die Einweisung der Strafgefangenen 1. Das Gericht hat auf Antrag des Staatsanwaltes durch Beschluß festzulegen, in welche Kategorie der Verurteilte einzuweisen ist. 2. Das Gericht kann zur besseren Erziehung unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Verurteilten und aller Umstände der Tat von der unter II Ziff. 2 getroffenen Regelung abweichen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Februar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 12. Dezember 1963 auf Seite 180. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963, Nr. 1-18 v. 18.2.-12.12.1963, S. 1-180).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus durch Einsätze von Arbeitsgruppen fortgesetzt und aus dem Aktenbestand des ehemaligen Kriegsarchives der weitere Mikrofilmaufnahmen von politisch-operativ bedeutsamen Dokumenten gefertigt werden.

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