Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 357

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 357 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 357); Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 28. Mai I960 357 An- und Abmusterung § 9 (1) Sei Anmusterung eines Besätzungsmitgliedes muß ein Heuerschein vorliegen, der von einet der im § 3 Abs. 2 genannten Stellen ausgefertigt und vom Kapitän oder dessen Vertreter abgezeichnet ist. (2) Liegt kein Heuerschein vor, so muß der Kapitän oder ein von ihm schriftlich bevollmächtigter Vertreter bei der Anmusterung zugegen sein und das BesatZurtgs-mitglied muß nachweisen, daß es die erforderliche Qualifikation hat. § 10 (1) Wenn in Ausnahmefällen neue Besatzungsmitglieder, die im Besitze eines Seefahrtsbuches sind, erst zu einem Zeitpunkt an Bord kommen, zu dem die Anmusterung ohne Verzögerung der Abfahrt des Schiffes nicht möglich ist, ist dies dem Seefahrtsamt der Deutschen Demokratischen Republik unverzüglich schriftlich zu melden. Die Meidling muß vom Kapitän ausgefertigt sein und eine ausführliche Begründung der Unterlassung der Anmusterung enthalten. (2) In Häfen außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik dürfen Besatzungsmitglieder abweichend von diesen Bestimmungen an Bord genommen werden. (3) Irt den Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Anmusterung im nächsten Hafen der Deutschen Demokratischen Republik nachzuholen; bis zu diesem Zeitpunkt tritt eine Tagebucheintragung an die Stelle der Anmusterung. § U (1) Bei Beendigung der Beschäftigung eines Besatzungsmitgliedes an Bord hat die Abmusterung ZU erfolgen. Zu diesem Zweck hat der Kapitän oder sein Vertreter die im Seefahrtsbuch vorgesehene Seite auszufüllen Und mit seiner Unterschrift zu versehen. (2) Die Abmusterungseintragung im SeefahrtsbUCh ist durch das Besatzungsmitglied innerhalb von 14 Tagen beim Seefährtsamt der Deutschen Demokratischen Republik beglaubigen zu lassen. § 12 Ärztliche Untersuchung (1) Die sich aus § 3 Abs. 3 Buchst, a ergebenden und die später vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen dürfen nur von den dafür zugelassenen Ärzten vorgenommen werden. (2) Die Durchführung der ärztlichen Untersuchungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. (3) Die Untersuchungen erfolgen unentgeltlich. § 13 Eintragungsbefugnis Die sich aus den §§ 4, 5, 7 und dem § 10 Abs. 3 ergebenden Eintragungen dürfen nur vom Seefahrtsamt der Deutschen Demokratischen Republik sowie dessen Nebenstellen vorgenommen werden. § § 14 Seemannskartei Das Seefahrtsamt der Deutschen Demokratischen Republik führt die zentrale Seemannskartei nach den vom Ministerium für Verkehrswesen erlassenen Richtlinien. § 15 Ordnungsstrafen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die im § 1 Abs. 1, §10 Abs. 1 oder §11 Abs. 2 genannten Bestimmungen verstößt, kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM bestraft werden. (2) Den Ordnungsstrafbescheid erläßt der Leiter des Seefahrtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und der Erlaß des Ordnungsstrafbescheides regeln sich nach der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128), soweit in dieser Anordnung nichts anderes bestimmt ist. (4) In die Beschwerdefrist wird die Zeit nicht eingerechnet, während der sich der Betroffene aus dienstlichen Gründen außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik aufhält. § 16 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 15. Mai i960 in Kräft. (2) § 15 tritt am 19. Jufti 1960 in Kraft. Berlin, den 28, April 1960 Der Minister für Verkehrswesen Kramer Verordnung über die Untersuchung Von Unfällen in der Seeschiffahrt. Havarieverfahrensordnung (HVO) Vom 28. April 1960 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Havarieverfahrens Das Havarieverfahren soll zur Erhöhung der Sicherheit in der Seeschiffahrt dadurch beitragen, däS a) die Ursachen, Umstände und Folgen von Havarien allseitig aufgeklärt werden, b) durch die Feststellung der Verantwortlichkeit für Havarien, durch Erziehungsmaßnahmen und Auswertung der Ergebnisse der Havarieverfahren das sozialistische Bewußtsein der Werktätigen in der Seeschiffahrt entwickelt und gefestigt wird. § 2 Begriff der Havarie (1) Havarien im Sinne dieser Verordnung sind Unfälle, an denen Wasserfahrzeuge beteiligt sind, oder Ereignisse auf Wasserfahrzeugen, die die Sicherheit der Seeschiffahrt gefährden. (2) Eine Havarie liegt insbesondere vor a) bei Kollisionen, Grundberührungen und sonstigen Unfällen, die ein Wasserfahrzeug erlitten oder verursacht hat. Zu den sonstigen Unfällen zählen auch Beschädigungen von Anlagen, sofern ein Wasserfahrzeug beteiligt ist;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, in irgend einer Art beeinträchtigt wird. Durch den Leiter der Untersuchunqshaftan stalt sind deshalb alle Maßnahmen zur Sicherung der Angeklagten oder Zeugen und ihrer Rechte in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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