Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 738

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 738 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 738); 738 Gesetzblatt Teil I Nr. 62 Ausgabetag: 15. Oktober 1958 Vertretung wird solange fortgesetzt, bis die Vertretenen eigene Vertreter bevollmächtigen oder die Wahrung ihrer Rechte und Interessen selbst übernehmen. Artikel 13 Den Konsuln wird das Recht zuerkannt, die Staatsangehörigen des Entsendestaates, die sich ständig oder vorübergehend in ihrem Konsularbezirk aufhalten, zu registrieren. Artikel 14 (1) Die Konsuln sind befugt, den Staatsangehörigen des Entsendestaates Pässe und andere Ausweispapiere auszustellen. (2) Die Konsuln erteilen die erforderlichen Visa zum Betreten oder Verlassen des Entsendestaates. Artikel 15 Die Konsuln nehmen Anträge von fremden Staatsangehörigen und Staatenlosen auf Verleihung der Staatsangehörigkeit des Entsendestaates entgegen. Artikel 16 Die Konsuln haben das Recht, in den Konsulaten, in ihren Wohnungen oder in den Wohnungen der Staatsangehörigen des Entsendestaates sowie an Bord der die Flagge oder das Hoheitszeichen dieses Staates führenden Schiffe oder Luftfahrzeuge folgende Handlungen durchzuführen, sofern diese Handlungen nach den Gesetzen des Empfangsstaates nicht verboten sind: 1. Erklärungen von Staatsangehörigen des Entsendestaates aufzunehmen oder zu beglaubigen; 2. letztwillige Verfügungen oder einseitige Rechtsgeschäfte der Staatsangehörigen des Entsendestaates aufzunehmen und zu beglaubigen; 3. Rechtsgeschäfte zwischen Staatsangehörigen des Entsendestaates aufzunehmen oder zu beglaubigen; ausgenommen sind Rechtsgeschäfte über die Begründung oder Übertragung von Rechten an im Empfangsstaat gelegenen Gebäuden und Grundstücken; 4. Rechtsgeschäfte zwischen Staatsangehörigen des Entsendestaates und solchen des Empfangsstaates aufzunehmen oder zu beglaubigen, wenn diese Rechtsgeschäfte ausschließlich Interessen auf dem Gebiet des Entsendestaates betreffen oder auf dem Gebiet dieses Staates erfüllt werden müssen; 5. Unterschriften von Staatsangehörigen des Entsendestaates auf jeder Art von Schriftstücken zu beglaubigen, Schriftstücke, die von den Organen oder Amtspersonen des Entsendestaates oder des Empfangsstaates ausgehen, zu legalisieren sowie' Abschriften und Auszüge dieser Schriftstücke zu beglaubigen; 6. Übersetzungen von Schriftstücken, die von Organen und Amtspersonen des Entsendestaates oder des Empfangsstaates ausgehen, zu beglaubigen; 7. Vermögen und Schriftstücke von Staatsangehörigen des Entsendestaates oder für diese in Verwahrung zu nehmen; 8. andere Handlungen, die ihnen vom Entsendestaat übertragen werden. saHe npofl-BJUKaBa, AOKaTO npeACTaBjiHBaHHTe He ch Ha3HanaT n'bJiHOMomHHijH hjih ho noeiviaT caMH 3aum-TaTa Ha CBOPiTe npaBa m HHTepecn. HjieH 13 Ha KOHcyjiHTe ce AaBa npaBO Aa perMCTpnpaT rpaxc-aaHH Ha M3npamamaTa CTpaHa, kohto ce HaMwpaT no-CTOHHHO HJIH BpeMeHHO B KOHCyJICKHH HM OKp'bT. HjieH 14 1. KoHcyjiHTe hmbt npaBO Aa H3AaBaT nacnopTH hjih Apyrn aoKyMeHTw 3a caMOJiHHHOCT Ha rpajKflaHiiTe Ha M3npamamaTa CTpaHa. 2. KoHcyjiHTe H3AaBaT Heo6xoAHMHTe bh3h 3a bjih-3aHe hjih 3anymaHe Ha H3npamamaTa CTpaHa. HjieH 15 KoHcyjiHTe npneMaT moji6h ot HyjKzm rpajKAaHH hjih Jinua 6e3 rpaxcsaHCTBO 3a AaBaHe rpaxmaHCTBO Ha n3npamamaTa CTpaHa. HjieH /16 KoHcyjiHTe HMaT npaßo Aa H3B,bpmBaT b KOHcyjicT-BaTa, jKHJiwmaTa ch mjih jKHJiMmaTa Ha rpajKAaHHTe Ha H3npaiuamaTa CTpaHa, KaKTo h Ha 6op.ua Ha njiaBa-TejiHH c-BAOBe hjih jieTaTejiHH ManiHHH, HBTyBamH noA HeMHO 3HaMe hjih flTjpjKaBeH repö, cjieflHHTe AencT-bhh, aokojikoto Te He ca 3a6paHeHH ot 3aK0HHTe Ha npneMamaTa CTpaHa: 1. Ra rrpneMaT hjih 3aBepHBaT aeKjiapauHH Ha rpaxmaHH Ha H3npamamaTa CTpaHa; 2. na CBCTaBHT h 3aBepnBaT 3aBemaHHH hjih Apyrn eAHOCTpaHHH aKTOBe Ha rpaxmaHH Ha H3npamamaTa CTpana; 3. Aa npnewaT hjih 3aBepnBaT npaBHH cacjikh we?K-Ay rpajKAaHH Ha M3npamamaTa CTpaHa; H3KjnouBaT ce npaBHH cacjikh 3a ynpeAHBaHe hjih npexBtpjiHHe npaBa BBpxy HaMHpaiuM ce b npneMamaTa CTpaHa crpaAH h 3eMJieHH ynacrBim; 4. Aa npneMaT hjih 3aBepnBaT npaBHH cacjikh MejK-Ay rpaxAaHM Ha H3npamamaTa CTpaHa h TaKHBa Ha npneMamaTa CTpana, axo Te3H npaBHH cacjikh 3acnraT H3KJIK)HHTeJIH0 HHTepecHTe Ha TepMTOpHHTa Ha M3npa-mamaTa CTpaHa hjih TpHÖBa Aa ce H3nBAHHBaT Ha Heü-Ha TepMTopHH; 5. Aa 3aBepHBaT noAnncn na rpaxAaHH Ha H3npa-mamaTa CTpaHa B'bpxy BCHKaKTB bha AOKyMeHTH, Aa jierajiM3HpaT, xaKTO m Aa 3aBepHBaT npenncn h H3BJie-46HHH ot AOKyMeHTM, M3X02KAamn ot opraHH HJIH CJiy-jxeÖHH Jinua Ha H3npamamaTa CTpaHa hjih Ha npneMa-maTa CTpaHa; 6. Aa 3aßepHBaT npesoAH Ha AOKyMeHTH, kohto H3-xosKAaT ot opraHH hjih cjiyjKeÖHH Jinqa Ha H3npama-maTa CTpaHa hjih Ha npneMamaTa CTpaHa; 7. Aa CTsXpaHHBaT HMymCCTBa M AOKyMOHTH Ha rpajKAaHH hjih 3a rpajKAaHH Ha H3npamamaTa CTpaHa; 8. Aa H3BtpiIIBaT H ApyrH agüctbhh, c kohto me tu HaTOBapn H3npamamaTa CTpaHa.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen. Die Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte zur Bearbeitung Operativer Vorgänge. Die zielstrebige Bearbeitung Operativer Vorgänge erfordert im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit formgebundenen dienstlichen Bestimmungen, wie Befehlen, Dienstanweisungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen. Wir müssen dabei konsequenter als bisher von dem Grundsatz ausgehen, nur die Aufgaben der politisch-operätiven Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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