Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 682

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 682 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 682); 682 Gesetzblatt Teil I Nr. 60 Ausgabetag: 27. September 1958 ------------------1-------------------------------- stellt und vom Wahlausschuß der Republik bestätigt. In der gleichen Weise erfolgt auch die Entscheidung über die Aufnahme eines neuen Kandidaten in den Wahlvorschlag. 34 Bekanntmachung der Wahlvorschläge (1) Der Wahlkreisausschuß teilt seine Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages seines Wahlkreises gemäß § 32 Abs. 1 innerhalb von 3 Tagen und die Entscheidung gemäß § 32 Abs. 2 am folgenden Tage dem Wahlausschuß der Republik mit. (2) Der Wahlausschuß der Republik bestätigt spätestens am 31. Oktober 1958 die Wahlvorschläge. (3) Die Wahl Vorschläge werden vom Wahlleiter der Republik am folgenden Tage nach der Beschlußfassung über ihre Bestätigung, getrennt nach Wahlkreisen, öffentlich bekanntgemacht. § 35 Vorstellung der Kandidaten (1) Die von der Nationalen Front des demokratischen Deutschland für die Kandidatur vorgesehenen Bürger sind verpflichtet, sich in ihrem Wahlkreis in Wählerversammlungen den Wählern vorzustellen, Auskunft über ihre bisherige gesellschaftliche Tätigkeit, ihre künftige Mitarbeit in der Volkskammer und die Erfüllung der ihnen als Mitglied der Volkskammer obliegenden Pflichten zu geben. Die Wähler sind berechtigt, die Absetzung von Kandidaten von den Wahlvorschlägen vorzuschlagen. (2) Im Falle der Absetzung von Kandidaten von den Wahl Vorschlägen nach deren Zulassung oder Bestätigung ist nach § 33 zu verfahren. VI. Wahlhandlung § 36 Öffentlichkeit und Dauer der Wahlhandlung Die Wahlhandlung ist öffentlich. Die Wahlen dauern in der Regel von 7 bis 20 Uhr. Ein früherer Beginn oder eine Verlängerung der Wahlhandlung bis spätestens 22 Uhr kann durch den Kreiswahlausschuß und Stadtwahlausschuß des Stadtkreises festgelegt werden. § 37 Leitung der Wahlhandlung (1) Der Wahlvorstand leitet die Wahlhandlung. (2) Die Wahlhandlung wird damit eröffnet, daß der Wahlvorsteher seinen Vertreter, die Beisitzer und den Schriftführer durch Handschlag verpflichtet. (3) Ist der Wahlvorstand bei Beginn der Wahlhandlung nicht beschlußfähig, so ernennt der Wahlvorsteher die zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Mitglieder aus erschienenen Wählern. (4) Der Wahlvorsteher und der Schriftführer dürfen sich während der Wahlhandlung nicht gleichzeitig entfernen. Verläßt einer von ihnen vorübergehend den Wahlraum, so ist sein Stellvertreter mit der Vertretung zu beauftragen. 38 Verlauf der Wahlhandlung (1) Vor Beginn der Wahlhandlung hat sich der Wahlvorsteher im Beisein von Wählern davon zu überzeugen, daß die Wahlurne leer ist. Die Wahlurne wird geschlossen und versiegelt; sie darf bis zum Abschluß der Wahlhandlung nicht geöffnet werden. (2) Der Wahlvorstand stellt die Wahlberechtigung des Wählers fest. Der Wahlberechtigte nennt dem Wahlvorstand seinen Namen sowie seine Wohnung und weist sich durch den Personalausweis der Deutschen Demokratischen Republik oder eine entsprechende andere amtliche Urkunde zur Person aus. Das gilt auch für Inhaber von Wahlscheinen. Nach Feststellung seiner Wahlberechtigung erhält der Wähler den Stimmzettel. (3) Inhaber von Wahlscheinen erhalten den Stimmzettel gegen Übergabe des Wahlscheines an den Wahlvorstand. Entstehen Zweifel über die Echtheit oder den rechtmäßigen Besitz des Wahlscheines, so hat der Wahlvorstand über die Zulassung oder Abweisung des Wählers Beschluß zu fassen. Der Vorgang ist in die Wahlniederschrift aufzunehmen. (4) Zur Stimmabgabe dürfen nur die amtlich hergestellten, im Wahllokal ausgegebenen Stimmzettel benutzt werden. Die Stimmzettel sind für jeden Wahlkreis gesondert herzustellen. Sie müssen alle vom Wahlausschuß der Republik bestätigten Kandidaten und Nachfolgekandidaten enthalten. (5) Der Wähler hat das Recht, auf dem Stimmzettel Änderungen vorzunehmen. (6) Der Wähler nimmt die Wahl selbst vor, indem er den Stimmzettel in die Wahlurne einsteckt. (7) Wähler, die des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen behindert sind, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. (8) Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe jedes Wählers in der Wählerliste und sammelt die Wahlscheine. g 3g Ordnung im Wahllokal (1) Jeder Wähler hat Zutritt zu den Räumen des Wahllokals. (2) Der Wahlvorstand kann jeden aus dem Wahllokal verweisen, der die Ordnung der Wahlhandlung stört. (3) Nach Abschluß der Wahlzeit dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich im Wahllokal befinden. Hierauf erklärt der Wahlvorsteher die Stimmabgabe für abgeschlossen. VII. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses § 40 Auszählung der Stimmen (1) Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich und wird vom Wahlvorstand durchgeführt. (2) Nach Schluß der Wahl werden die Stimmzettel aus der Wahlurne genommen und gezählt. Zugleich werden die Zahl der Abstimmungsvermerke in der Wählerliste und die Zahl der im Wahllokal abgegebenen Wahlscheine festgestellt. Ergibt sich dabei eine Verschiedenheit, so ist diese in der Wahlniederschrift anzugeben und, soweit möglich, zu erläutern. (3) Nach Zählung der insgesamt abgegebenen Stimmzettel werden die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen und der von den gültigen auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmen ermittelt. Entstehen Zweifel über die Gültigkeit eines Stimmzettels, so entscheidet der Wahlvorstand. (4) Der Schriftführer verzeichnet in der Zählliste die ungültigen Stimmen und die auf die Wahl Vorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und zählt sie zusammen. Ein Beisitzer des Wahl Vorstandes führt eine Gegenliste. (5) Das so ermittelte vorläufige Wahlergebnis des Wahlbezirkes ist unverzüglich dem Vorsitzenden des Stadt-, Stadtbezirks- bzw. Gemeindewahlausschusses zu übermitteln. (6) Die gültigen Stimmzettel sind in einem verschlossenen Umschlag dem Vorsitzenden des Stadt-, Stadtbezirks- bzw. Gemeindewahlausschusses zu übergeben. Die vom Wahlvorstand für ungültig erklärten Stimmzettel sind fortlaufend zu numerieren und der Wahlniederschrift beizufügen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 682 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 682) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 682 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 682)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft einnehmen. Diese Tatsache zu nutzen, um durch die Erweiterung der Anerkennungen das disziplinierte Verhalten der Verhafteten nachdrücklich zu stimulieren und unmittelbare positive Wirkungen auf die Ziele der Untersuchungshaft und die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Angehörigen der Grenztruppen Personen gefährdeten. In diesem Zusammenhang konnten weitere Erkenntnisse über eine in Westberlin existierende Gruppe von Provokateuren, die in der Vergangenheit mindestens terroristische Anschläge auf die Staatsgrenze der gibt, rechtzeitig solche politisch-operativen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, die eine P.ealisierung, ein Wirksamwerden auf jeden Pall verhindern. Die konsequente Erfüllung dieser Aufgabe gewinnt unter den neuen Bedingungen mit einer Aktivierung feindlicher negativer Kräfte in der gerechnet werden. Viertens werden feindliche Kräfte versuchen, das vereinfachte Abfertigungsverfahren an den Grenzübergangs-. stellen der und die damit verbundene Entwicklung der Individualität verdeutlicht, wie sich soziale und individuelle Widersprüche auswirken können und bei feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen Bedeutsamkeit erlangten.

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