Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 574

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 574 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 574); 574 Gesetzblatt Teil I Nr. 50 Ausgabetag: 19. Juli 1958 Berufsgrupps Tarif Gefahrenklasse für die Berechnung der Unfallumlage Tapezierer 5 2 Thermometerbläser (auch Meßgerätejustierer) 6 3 Tierausstopfer und Präparator 6 2 Tischler 5 5 Töpfer (Kachel- oder Scheiben-töpfer) 6 2 Uhrgehäusemacher 3 2 Uhrmacher 3 2 Vergolder 5 2 Vulkaniseur 5 4 Waagenbauer 4 5 Wäscheschneider 12 3 Webebiattbinder 7 2 Weber (nur Handweber) 12 2 Werkzeugmacher 4 4 Xylograph 4 3 Zahntechniker 2 2 Zentralheizungsbauer 4 5 Zimmerer (auch Alleinmeister) 8 5 Zinngießer 7 2 Ziseleur 4 2 Dreizehnte Durchführungsbestimmung* zur Anordnung über die Regelung und Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln. Vom 14. Juni 1958 Auf Grund des § 8 der Anordnung vom 5. Oktober 1949 über die Regelung und Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln (ZVOB1. I S. 780) wird in Durchführung des § 5 folgendes bestimmt: § i (1) Den Arzneimitteln werden die Verbandmittel für medizinische und hygienische Zwecke und die Erzeugnisse für zahnmedizinische und zahntechnische Zwecke gleichgestellt. (2) Verbandmittel für medizinische und hygienische Zwecke gemäß Abs. 1 sind zweckbestimmte Erzeugnisse für die medizinische Behandlung sowie für die Körperhygiene. Verbandmittel sind nach ihrer Beschaffenheit: a) Gewebe, Gewirke, Gestricke und Vliese aus natürlich oder künstlich gewonnenen Fasern sowie aus einem Gemisch von beiden mit medikamentösen Zusätzen und ohne medikamentöse Zusätze; b) Pflaster, einschließlich flüssige Pflaster und Verbandfixiermittel. 12. DB (GBl. I S. 393) Dazu rechnet auch sogenanntes loses oder verarbeitetes Material oder das in zusammengesetzten Behältnissen (z. 8. Verbandkästen, Wochenbettpackungen) verwendete Material. (3) Erzeugnisse für zahnmedizinische und zahntechnische Zwecke gemäß Abs. I sind: Metalle, Legierungen, Zemente, Keramikmassen, Mineral- und Kunststoffzähne, Abdruckmaterialien sowie andere Materialien aus natürlichen oder synthetischen Stoffen, die zum dauernden oder zeitweiligen Verbleib in Zähnen oder in der Mundhöhle bestimmt sind. Mittel, die überwiegend der Pflege oder Reinigung der Zähne, der Mundhöhle oder von Prothesen dienen, sind ausgenommen. § 2 (1) Auf Erzeugnisse gemäß § 1 finden die Bestimmungen der Anordnung vom 5. Oktober 1949 Anwendung, soweit nicht nach Maßnahme der §8 3 bis 5 besondere Bestimmungen gelten. (2) Die Begrenzung der Anwendung dieser Durchführungsbestimmung auf bestimmte Erzeugnisse erfolgt durdi das Ministerium für Gesundheitswesen. § 3 (1) Die Herstellung von Erzeugnissen gemäß § 1 und der Großhandel mit diesen Erzeugnissen bedarf der Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheitswesen. Bei den Entscheidungen ist zu prüfen, ob das volkswirtschaftliche Bedürfnis und die fachlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind. (2) Die Inhaber bzw. Leiter der Herstellerbetriebe und Großhandelsbetriebe haben innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung die Herstellung von Erzeugnissen gemäß § 1 bzw. den Großhandel mit diesen Erzeugnissen schriftlich über den Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen und Sozialwesen, dem Ministerium für Gesundheitswesen zur Genehmigung anzumelden. § 4 (1) Durch das Ministerjurn für Gesundheitswesen wird besonders geregelt: a) die notwendige Beschaffenheit und Qualität, die einwandfreie Herstellung und sonstige Behandlung des Materials; b) die Abgabe der Erzeugnisse; c) die Führung von Nachweisen über Zugang, Bestand und Abgang der Materialmengen. (2) Das Ministerium für Gesundheitswesen und, im Rahmen der erteilten Vollmachten, die von ihm beauftragten Prüfstellen prüfen die betrieblichen und wirtschaftlichen Einrichtungen und Verhältnisse, soweit es die medizinische Kontrolle und Sicherstellung der Versorgung erfordert. Die Überprüfung erstreckt sich insbesondere auf Art der Herstellung, Herkunft, Mengen, Beschaffenheit, Qualität, Preis, Lagerung, Verpackung, Versand und sonstige Behandlung des Materials (Rohstoffe, Halbfertigwaren und Fertigwaren) sowie kostenlose Entnahme angemessener Proben zum Zwecke der Untersuchung. (3) Die Herstellung und der Großhandel unterliegen einer ständigen Kontrolle des Ministeriums für Gesundheitswesen bzw., im Rahmen der erteilten Vollmachten, der von ihm beauftragten Prüfstellen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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