Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 199

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 199 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 199); Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 8. März 1958 199 b) Begründung nach den Merkmalen gemäß § 2 Buchstaben a bis f; c) Angaben über die weitere antifaschistische Haltung und Unterstützung der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik. § 6 (1) $ie Verleihung der Medaille erfolgt durch den Ministerpräsidenten. (2) Der Ministerpräsident kann die Vorsitzenden der Räte der Bezirke bzw. Kreise mit der Verleihung beauftragen. (3) Die Urkunden für die Verleihung tragen die Unterschrift des Ministerpräsidenten. (4) Mit der Verleihung der Medaille kann bei einem Nettoeinkommen oder einer Grundrente von monatlich bis 500 DM eine jährliche Geldzuwendung von 500 DM verbunden werden. § 7 (1) Die Medaille ist rund. Sie ist versilbert und hat einen Durchmesser von 32 mm. Auf der Vorderseite sind die Bildnisse Ernst Thälmanns und Rudolf Breit-scheids im Profil dargestellt. Am Rande der Medaille befinden sich die Worte „Kämpfer gegen Faschismus“. Auf der Rückseite befindet sich das Emblem der Deutschen Demokratischen Republik; die Randbeschriftung lautdt: „Vorwärts und nicht vergessen 1933 1945“, (2) Die Medaille wird an einer rechteckigen Spange getragen. Sie ist mit rotem Band bezogen, das in der Mitte mit schwarzrotgoldenen Querstreifen durchzogen ist. (3) Die Interimsspange entspricht der Meüaillen-spange. (4) Mit der Verleihung der Medaille ist eine Urkunde verbunden. (5) Die Medaille wird auf der linken Brusthälfte getragen. § 8 Im übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes vom 21. April 1954 über die Würdigung hervorragender Leistungen durch Verleihung staatlicher Auszeichnungen (GBl. S. 445). Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Stiftung der „Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918 1923“. Vom 22. Februar 1958 Zur Änderung der Verordnung vom 15. August 1957 über die Stiftung der „Medaille für Teilnahme-an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918 1923“ (GBl. I S, 461) wird folgendes verordnet: § 1 Der § 2 des Statutes der „Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918 1923“ (Anlage zur Verordnung vom 15. August 1957) wird durch folgenden Satz ergänzt: „Die Medaille kann ferner verliehen werden an alle Kämpfer gegen den ersten Weltkrieg 1914 1918,“ § 2 Der § 5 Abs. 2 Buchst, b des Statutes wird wie folgt ergänzt: „bzw. gegen den ersten Weltkrieg 1914 1918“, § 3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Februar 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Fürsorge in den staatlichen Feierabend- und Pflegeheimen. Vom 21. Januar 1958 Zur Durchführung der Verordnung vom 19. Dezember 1957 zur Änderung der Verordnung über die Fürsorge in den staatlichen Feierabend- und Pflegeheimen (GBl. I 1958 S. 3) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und nach Anhören des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: §1 Als weiteres Leiden im Sinne des § 2 der Verordnung gilt ein solches Leiden, das unabhängig von der Blindheit oie Arbeitsfähigkeit des Heimbewohners um mindestens zwei Drittel einschränkt. §2 Die Anrechnung der Arbeitsbelohnung, oder des Arbeitseinkommens erfolgt bei den in § 2 der Verordnung genannten Personen entsprechend den Bestimmungen des § 14 Abs. 1 oder 2 der Verordnung vom 23. Februar 1956 über die Fürsorge in den staatlichen Feierabend- und Pflegeheimen (GBl. I S. 240), soweit die Berechnung entsprechend Abs. 3 nicht günstiger für sie ist. §3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 9. Januar 1958 in Kraft. Berlin, den 21. Januar 1958 Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung Macher Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues. Vom 22. Januar 1958 Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Gesetzes vom 9. Januar 1958 über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues (GBl. I S. 69) wird folgendes bestimmt: Zu § 1 des Gesetzes §1 Ist aus Gründen der Leitung und Finanzierung der örtlichen Wohnungsverwaltung die Bildung eines VEB Kommunale Wohnungsverwaltung für eine einzelne Gemeinde nicht zweckmäßig, so wird der Volksvertretung einer solchen Gemeinde empfohlen zu beschließen, daß die Ausgabe der Obligationen durch Vertrag einem anderen VEB Kommunale Wohnungsverwaltung über-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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