Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 1

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 1 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 1); * GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I x ' 1958 Berlin, den 9. Januar 1958 Nr. 1 Tag Inhalt Seite 14.11 57 Verordnung über Melde- und Entschädigungspflicht bei Berufskrankheiten 1 19. 12. 57 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Fürsorge in den staatlichen Feierabend- und Pflegeheimen 3 19. 12.57 Verordnung zur Änderung der Verordnung über staatliche Leistungen der Sozialfürsorge für hilfsbedürftige Bewohner nichtstaatlicher Einrichtungen 4 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demo- 4 Verordnung über Melde- und Entschädigungspflicht bei Berufskrankheiten. Vom 14. November 1957 § 1 Ministeriums für Gesundheitswesen enthält, an die für den Arbeitsort des Betriebes zuständige Arbeitssanitätsinspektion beim Rat des Bezirkes in zweifacher Ausfertigung zu erfolgen. Die Meldung des Betriebes bedarf der Gegenzeichnung eines Vertreters des Rates der Sozialversicherung bzw. der Kommission für Sozialversicherung. Berufskrankheiten im Sinne dieser Verordnung sind die in der Anlage (Spalte II) festgelegten Krankheiten, wenn sie durch berufliche Beschäftigung in einem in der Anlage (Spalte III) bezeichneten Betrieb oder wenn sie durch eine in der Anlage (Spalte III) bezeichnete berufliche Tätigkeit verursacht worden sind. Bei einer Berufskrankheit wird dann eine Entschädigung entsprechend den geltenden Bestimmungen geleistet, wenn sie durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit verursacht worden ist. § 2 Als Beginn einer Berufskrankheit gilt der Zeitpunkt, an dem auf Grund des ärztlichen Befundes objektiv Heilbehandlungsbedürftigkeit vorlag oder Arbeitsplatzwechsel erforderlich wurde oder nachweisbare Erwerbsminderung als Folge der Berufskrankheit eingetreten ist. § 3 (1) Ein Arzt, der eine Berufskrankheit oder Krankheitserscheinungen feststellt, die den Verdach* einer Berufskrankheit rechtfertigten, hat darüber unverzüglich Meldung mit allen ihm bereits vorliegenden Unterlagen an die für den Arbeitsort des Betriebes zuständige Arbeitssanitätsinspektion beim Rat des Bezirkes zu erstatten. (4) Die Standesämter haben jeden Sterbefall umgehend dem für den Sterbeort zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Gesundheitswesen, zu melden, wenn im Totenschein eine Berufekrankheit als Todesursache oder als Begleitkrankheit aufgeführt ist. (5) Die Arbeitssanitätsinspektion führt einen fortlaufenden Nachweis über gemeldete Berufskrankheiten. § 4 (1) Die Arbeitssanitätsinspektion nimmt auf Grund der Unterlagen und etwa notwendiger Gutachten zum Vorliegen einer Berufskrankheit Stellung. (2) Die Entscheidungen der zuständigen Organe der Sozialversicherung über die Entschädigungspflicht infolge Berufskrankheit sind auf der Grundlage der der Sozialversicherung zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und der Stellungnahme der Arbeitssanitätsinspektion zu treffen. (3) Die Arbeitssanitätsinspektion gibt ihre Stellungnahme dem für den Arbeitsort zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Gesundheitswesen, sowie dem Arzt und dem Leiter oder Inhaber des Betriebes, die die Meldung erstattet haben, zur Kenntnis. (2) Die Meldepflicht der Betriebsleiter oder Betriebsinhaber über Berufskrankheiten, Verdachts- oder Todesfälle richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Arbeitskraft. (3) Die Meldung gemäß Absätzen 1 und 2 hat auf einem Vordruck, der den Genehmigungsvermerk des § 5 (1) Liegt nach dem Urteil der Arbeitssanitätsinspektion für einen Versicherten die Gefahr vor, daß bei einer Weiterbeschäftigung unter den gegebenen Arbeitsbedingungen eine Berufskrankheit entstehen, wiederentstehen oder sich verschlimmern kann, so hat die l;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Auf Anforderung operativer Diensteinheiten wurden im Oahre insgesamt Speicherauskünfte - mehr als im Vorjahr - zu Personen und Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Kontrolle und Beaufsichtigung Inhaf- tierter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvolizuges Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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