Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 147

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 147 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 147); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 23. Februar 1957 147 § 31 (1) Der Satz der Dienstleistungsabgab& beträgt für die folgenden Dienstleistungen Null vom Hundert des Entgelts: 1. der Verkauf von Werkküchenessen an Belegschaftsmitglieder und Gäste oder an andere Betriebe oder Betriebsteile ohne eigene Werkküche; 2. die Leistungen durch die Ferienheime des Zahlungspflichtigen in Form der Verpflegung, Gewährung von Unterkunft und Betreuung, soweit die Leistungen durch einen Pauschalbetrag für den Ferienplatz abgegolten sind; 3. die Leistungen der Kindergärten, Kinderhorte, Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindererholungsheime und Kinderferienlager in Form der Verpflegung, Gewährung von Unterkunft und Betreuung; 4. die Überlassung von Grundmitteln des Zahlungspflichtigen gegen Uberlassungsgebühr; 5. die Vermietung von Werkswohnungen; 6. die Durchführung von betrieblichen Veranstaltungen (z. B. Kulturveranstaltungen) durch den Zahlungspflichtigen; 7. die zeitweilige Überlassung von Arbeitskräften, wenn der Zahlungspflichtige nur die nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässigen Kosten als Entgelt fordert; 8. die Beförderung von Belegschaftsmitgliedern von und zur Arbeitsstätte durch eigene Kraftfahrzeuge des Zahlungspflichtigen oder durch Kraftfahrzeuge, die der Zahlungspflichtige gemietet hat; 9. die Beförderungsleistungen, die mit betriebseigenen Fahrzeugen des Zahlungspflichtigen für Sportgemeinschaften oder im Rahmen von Patenschaftsverträgen mit landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Maschinen-Traktoren-Stationen und volkseigenen Gütern ausgeführt werden; 10. die Übernahme des Betriebsschutzes anderer volkseigener Betriebe; 11. die Tätigkeit der Leitbüros für das Erfindungswesen; 12. die Tätigkeit der Leitbüros der Justitiare; 13. die vorübergehende Übernahme von Buchungs- und Abschlußarbeiten anderer volkseigener Betriebe; 14. die Erstattung der Kosten für Lehrlingswohnheime und Betriebsberufsschulen durch den Staatshaushalt; 15. die Ausbildung von Lehrlingen anderer volkseigener Betriebe; 16. die Gestattung der Mitbenutzung der Fernschreibund Fernsprechanlagen des Zahlungspflichtigen durch andere Betriebe. (2) Der Satz der Dienstleistungsabgabe von Null vom Hundert des Entgelts ist für die im Abs. 1 Ziffern 9 bis 16 bezeichneten Dienstleistungen nur anzuwenden, wenn das vom Zahlungspflichtigen geforderte Entgelt für diese Dienstleistungen 1. die mit den Beförderungsleistungen (Abs. 1 Ziff. 9) zusammenhängenden direkt nachweisbaren Kosten, 2. die tatsächlich entstehenden Kosten für die übrigen Dienstleistungen (Abs. 1 Ziffern 10 bis 16) nicht übersteigt. Direkt nachweisbare Kosten im Sinne der Ziff. 1 sind nur die Lohn- und Brennstoffkosten. § 32 (1) Wenn ein Zahlungspflichtiger der volkseigenen Industrie oder der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft Dienstleistungen ausführt, für die verschiedene Sätze der Dienstleistungsabgabe festgesetzt sind, kann der Zahlungspflichtige für diese Dienstleistungen an Stelle der verschiedenen Sätze der Dienstleistungsabgabe einen einheitlichen Satz von 3 vom Hundert des Entgelts im Einvernehmen mit dem für ihn zuständigen Rat des Stadtkreises oder Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, anwenden. (2) Die im § 31 bezeichneten Dienstleistungen, für die der Satz der Dienstleistungsabgabe Null vom Hundert des Entgelts beträgt, fallen nicht unter die im Abs. 1 getroffene Regelung über die Anwendung des einheitlichen Satzes der Dienstleistungsabgabe von' 3 vom Hundert des Entgelts. Für diese Dienstleistungen gilt der Satz Null vom Hundert des Entgelts. Zu § 20 der Verordnung: § 33 Abweichend von den Bestimmungen des § 15 dieser Durchführungsbestimmung gilt für die volkseigenen Lichtspielbetriebe als Entstehungszeitraum der Kalendermonat. § 34 Abweichend von den Bestimmungen des § 16 dieser Durchführungsbestimmung ist die Dienstleistungsabgabe spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Entstehungszeitraumes bei solchen Dienstleistungsbetrieben fällig, bei denen von der geplanten Dienstleistungsabgabe mehr als 50 vom Hundert auf Dienstleistungen entfällt, für die eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung nicht besteht und für die nach § 26 Abs. 2 dieser Durchführungsbestimmung als Zeitpunkt der Beendigung der Dienstleistungen der Tag der Vereinnahmung des Entgelts gilt (z. B. bei der Personenbeförderung). § 35 Hat ein Zahlungspflichtiger sowohl die Produktionsabgabe als auch die Dienstleistungsabgabe zu entrichten, so ist die Abrechnung rach § 18 dieser Durchführungsbestimmung nicht getrennt nach Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe vorzunehmen. Die im § 18 Ziffern 3 bis 10 genannten Angaben sind jeweils in einer Summe für die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe zu machen, und es ist die Bezeichnung Produktionsabgabe um die Worte „und Dienstleistungsabgabe“ zu ergänzen. § 36 Hat der Zahlungspflichtige nachweisbar Entgelte für Dienstleistungen zurückgewährt, für die er Dienstleistungsabgabe entrichtet hat, so kann er den auf die Entgelte entfallenden Betrag der Dienstleistungsabgabe in der Abrechnung für den am Schluß eines Entstehungszeitraumes endenden Abrecbnungszeitraum.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verbunden sind. Die Zuführung kann- zwangsweise durchgesetzt werden, und zu ihrer Realisierung ist es zulässig, Räumlichkeiten zu betreten.

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