Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 452

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 452 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 452); 452 Gesetzblatt Teil I Nr. 51 Ausgabetag: 8. Juni 1956 (2) Bei der Ablieferung von losem Bienenhonig erhält der Imker von der Abnahmestelle eine Annahmequittung. Nach der vorgenommenen Gütebestimmung in der Erfassungsstelle des Erfassungsorgans wird die Ablief e ru ngsbes ch einig ung a usgestell t. (3) Die Erlöse aus dem Umtausch und dem Aufkauf von Bienenhonig sind auf Wunsch der Imker in bar auszuzahlen. (Vgl. § 9 der Anordnung vom 31. März 1956 [GBl. I S. 338].) Abschnitt it Aufkauf von Schlachtvieh, Milch, Eiern, Geflügel und Bienenhonig nach § 49 der Verordnung § 75 Verkauf und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Die freie Verfügung des Erzeugers über die. nach Erfüllung des Ablieferungssolls verbleibenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse besteht in der Berechtigung, die Überschüsse a) an das Erfassungsorgan oder an die zum Aufkauf gemäß § 76 zugelassenen volkseigenen, genossenschaftlichen oder anderen Organe zu verkaufen; b) anderen Erzeugern zur Erfüllung ihrer Pflichtablieferung im Rahmen der gegenseitigen Hilfe zur Verfügung zu stellen; c) gegen andere landwirtschaftliche Erzeugnisse bei anderen Erzeugern zu tauschen (z. B. gegen Futtermittel); d) in seiner eigenen Wirtschaft zu verwenden, für die eigene Wirtschaft zu verbrauchen oder verarbeiten zu lassen; e) auf Bauernmärkten, das heißt, zu frei sich bildenden Preisen zu verkaufen. § 76 Berechtigung zum Aufkauf (1) Zum Aufkauf von Schlachtvieh, Milch, Eiern, Geflügel, Kaninchen und Bienenhonig sind zugelassen: a) die volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse (VEAB). Die VEAB sind berechtigt, mit volkseigenen, genossenschaftlichen und anderen Organen sowie mit Einzelpersonen Verträge über die Durchführung des Aufkaufs abzuschließen. Das Muster der Verträge wird einheitlich vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf herausgegeben; b) die Konsumgenossenschaften zum Aufkauf von Schlachtvieh, Eiern, Geflügel und Kaninchen. Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf kann die Zulassung beschränken oder ganz aufheben. (2) Den zugelassenen Aufkauforganen kommen bei der Durchführung des Aufkaufs die gleichen Pflichten und Rechte zu, die nach den Bestimmungen dieser Anordnung für die Erfassungsorgane festgelegt sind, sofern nicht in gesonderten Anweisungen etwas anderes bestimmt wird. § 77 Voraussetzungen für den Verkauf (1) Die Voraussetzungen für den Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch die Erzeuger sind folgende: a) bei dem Verkauf von Schlachtvieh: die Erfüllung des Ablieferungssolls von Schlachtvieh für die abgelaufene Zeit und das laufende Quartal; b) bei dem Verkauf von Eiern: die Erfüllung des Ablieferungssolls für die abgelaufene Zeit und den laufenden Monat; c) bei dem Verkauf von Milch: die Erfüllung des Ablieferungssolls für die abgelaufene Zeit und den laufenden Monat; d) bei dem Verkauf von Geflügel: die Erfüllung des Ablieferungssolls im Zeitraum vom I. bis III. Quartal mit 30 °/o des Jahressolls und mit Beginn des IV. Quartals die volle Erfüllung des Jahressolls. Backhähnchen und Tauben können unberücksichtigt der Erfüllung des Ablieferungssolls in Geflügel verkauft werden. (2) Der Verkauf von Lebendvieh ohne Schwein oder Schweinen, ist nur dann zulässig, wenn das Ablieferungssoll sowohl in Lebendvieh ohne Schwein als auch in Schwein fristgemäß (vgl. Abs. 1 Buchst, a) erfüllt ist. (3) Der Verkauf von Schlachtvieh setzt auch voraus, daß die fälligen Lieferungen aus Mastverträgen realisiert wurden. (4) Ist nach den Anordnungen des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf der Erzeuger berechtigt, im Austausch für andere Erzeugnisse die im Abs. 1 genannten landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu liefern, so ist der Verkauf nur bei Einhaltung der in den betreffenden Anordnungen festgelegten Bedingungen zulässig. (5) Wird für die Erfüllung der Pflichtablieferung in Schwein Rind geliefert, so ist der Verkauf von Schweinen unzulässig. § 78 Ausstellung der Verkaufsberechtigung (1) Für die gebührenfreie Ausstellung der Verkaufsberechtigung ist nach § 50 Abs. 2 der Verordnung das vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf herausgegebene Muster zu verwenden. (2) Verweigert der Rat der Gemeinde die Ausstellung einer Verkaufsberechtigung, so ist gegen seine Entscheidung Einspruch beim Rat des Kreises, Abteilung Erfassung und Aufkauf, zulässig. Das Verfahren regelt sich nach § 35 der Verordnung. . (3) Die Verkaufsberechtigung für Schlachtvieh ist dem Erzeuger vom Beauftragten des Aufkauforgans abzunehmen und den Abrechnungsunterlagen beizufügen. Sie ist vom Aufkaufbetrieb zwei Jahre aufzubewahren. § 79 Nachweis der Verkaufsberechtigung bei Milch, Eiern und Geflügel (1) Beim Verkauf von Milch tritt an Stelle der Verkaufsberechtigung die Vorlage der letzten monatlichen Milchabrechnung und 'als Nachweis für die täglichen Lieferungen die Milchkarte oder Milchannahmeliste. (2) Beim Verkauf von Eiern wird der Stand der Erfüllung der Pflichtablieferung durch die Eierkontrollkarte nachgewiesen. (3) Beim Verkauf von Geflügel wird der Stand der Erfüllung des Ablieferungssolls durch die Kontrollkarte über die Pflichtablieferung von Geflügel nach-gewiesen*;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 452 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 452) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 452 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 452)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurdea im Jahre gegen insgesamt Personen einen Rückgang von Ermittlungsverfahren um, dar. Unter diesen befinden sich Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik, Kontakttätigkeit und Stützpunkttätigkeit, des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie beim Erkennen der Hauptangriff spunkte, der Methoden des Gegners sowie besonders gefährdeter Personenkreise im jeweiligen Verantwortungsbereich.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X