Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 347

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 347 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 347); Gesetzblatt Teil I Nr. 42 Ausgabetag: 4. Mai 1956 347 5. Die Anwendung von Holzkonstruktionen und Holzbauelementen bei Industriebauten ist untersagt. 6. Für ländliche Bauten, insbesondere bei Inneneinrichtungen der Stallbauten, Buchtentrennwänden und dergleichen, sind nach Möglichkeit Stahlbetonfertigteile zu verwenden. Im übrigen ist geschältes Rundholz einzubauen. Scheunen sind in massiver Bauweise auszuführen. Ausgenommen sind Feldscheunen. 7. Bei Fußböden sind an Stelle von Weichholz Anhydrit, Steinholz, Pyramit, Leuna, Igelit und andere holzfreie Fußbodenbeläge zu verwenden. Fußböden aus anfallenden Holzkürzungen sind zulässig. 8. Verkleidungen, insbesondere Wand-, Decken- und Heizkörperverkleidungen, aus Weichholz sind nicht gestattet. 9. Treppenläufe und Podeste für mehr als ein Geschoß sind massiv auszubilden. Balkonbrüstungen aus Holz sind untersagt. Treppengeländer, Schutzgitter und dergleichen sind nach Möglichkeit unter Einsparung von Weichholz auszuführen. 10. Boden- und Kellerverschläge aus Holz sind mit Ausnahme der Rahmenkonstruktion nicht zulässig. Für die Verschalung sind Austauschstoffe zu wählen. 11. Für Klopf Stangen, Pergolen, Einrichtung von Kinderspielplätzen ist die Verwendung von Schnittholz unzulässig. 12. Die Herstellung von Zäunen aus Schnittholz ist verboten. Die Verwendung von Nutzreiserholz ist zulässig. 13. Holzwolle-Leichtbauplatten dürfen nur zum Zwecke der Wärme- und Schalldämmung eingebaut werden. 14. Die Herstellung von Gesimsen aus Holz ist verboten. 15. Die Verschalung von Außenwänden aus Holz ist untersagt. 16. Dachaufbauten sind unter sparsamster Verwendung von Holz auszuführen. Laufbohlen für Schornsteine sind nach Möglichkeit aus Gitterrosten auszuführen. 17. Kellerfenster sind vorwiegend nach der Werknorm 10 von 1956/57 in Beton anzufertigen. ‘ 18. Der Einbau hölzerner Sohlbänke und Lateibretter ist untersagt. § 2 Zur Einsparung von Vorhalteholz sind folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Die Entwurfsbearbeitung eines Objektes hat bereits unter dem Gesichtspunkt zu erfolgen, daß bei der Bauausführung mit möglichst geringen Mengen an Vorhalteholz auszukommen ist. Einsparungen von Vorhalteholz lassen sich erzielen bei Anwendung der Großblockbauweise und Verwendung von Fertigbauteilen, einheitlichen Abmessungen gleichartiger Kon-struktionsteile in Längs- und Querschnitt (Unifizierung der Bauelemente), Stahlbetonsäulen und -balken durch Festlegung von Typenquerschnitten. Beim Entwurf von Silos, Behältern und ähnlichen Bauwerken aus Stahlbeton sind grundsätzlich Gleit- und Kletterschalungen vorzusehen. 2. Beim Transport, besonders beim Auf- und Abladen, ist das Holz pfleglich zu behandeln, um Beschädigungen zu vermeiden. Vorhalteholz darf' nicht abgekippt werden. 3. Beim Abrüsten darf Holz in keinem Fall abgeworfen werden. Ausgebaute Hölzer sind sofort von Schmutz und anhaftenden Betonteilen zu reinigen, zu entnageln und ordnungsgemäß zu stapeln. 4. Der Stapelplatz des Vorhalteholzes ist vom Unkraut freizuhalten und zu entwässern. Als Unterbau der Holzstapel ist die Verwendung von Schwellenholz * unzulässig. Bei kreuzweiser Lagerung der Hölzer und Stapelung der Rundhölzer mit mehr als 18 cm mittlerem Durchmesser kann auf Zwischenlagen verzichtet werden. 5. Bohlen und Karrdielen sind an der Stirnfläche mit Welleisen zu versehen oder in anderer Weise gegen Aufsplittern zu sichern. 6. Abgebaute Gerüste, Schalungselemente, Baracken und Budenteile, Bauplanken, entrindete Zaunfelder sowie Gleis- und Baggerschwellen sind mit geeigneten Schutzmitteln zu imprägnieren (siehe Erste Durchführungsbestimmung vom 9. Februar 1956 zur Verordnung über die Imprägnierung des im Freien zur Verwendung gelangenden Holzes [GBl. I S. 174]). * 7. Bedingt die Örtlichkeit der Baustelle die Anlage besonderer Zufahrts- und Fahrwege auf dem Baugelände, so sind sie den Verkehrsbedürfnissen entsprechend wie Wirtschaftswege und Landstraßen zu befestigen. Holzschwellenwege sind verboten. Karrdielen dürfen nur auf kurzen Entfernungen verwendet werden. 8. Für festliegende Fördergleise 75er und 90er Spur sind an Stelle von Holzschwellen bei längerer Bauzeit Stahlbetonschwellen zu verwenden. 9. Die Widerlager bei Feldbahnbrücken sind aus Beton oder Mauerwerk herzustellen. 10. Die Fundamente bei Fördergerüsten sind massiv auszubilden. 11. Die Verwendung von Schwellenstapeln als dauernder Unterbau ist untersagt. Hochzustellende Behälter, Kessel, Maschinen usw. sind zu untermauern. Materialbunker sowie die Unterbauten von Silos, Aufbereitungs- und Mischanlagen sind massiv auszuführen. 12. Rampen von Bahnhöfen, an Schuppen und dergleichen sind massiv oder als Erdschüttung herzustellen. Holzkonstruktionen und Bohlenverzug dürfen nicht ausgeführt werden. 13. Die Verwendung von Holzschwellen oder Holzpfählen bei der Aufstellung von Holzbuden ist nicht zulässig. Die Fundamente sind zu mauern oder zu betonieren. 14. Die Einfriedigung von Baustellen ist nur mit fertigen Feldern aus Waldlatten oder Stengelholz zwischen Beton- oder Mauerwerkssäulen durchzu-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen Gewaltentwicklungen betrachtet werden, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Gewaltbezuges nachweisbar ist. Die Suche nach Merkmalen der Entstehung und Entwicklung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet und ist auch in allen anderen Bezirksverwaltungen Verwaltungen konsequent durchzusetzen. In diesem Zusammenhang einige weitere Bemerkungen zur Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zur rechtzeitigen Aufdeckung der durch imperialistische Geheimdienste und anderen feindlichen, insbesondere terroristischen und anderer extremistischer Zentren, Organisationen, Gruppen und Kräfte gegen die und andere sozialistische Staaten. wird zum Nachteil der Interessen der für eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder für ausländische Organisationen sowie deren Helfer geheimzuhaltende Nachrichten und Gegenstände zur Verwendung für weitergehende, vielfältige subversive Machenschaften, aber auch für anderweitige, beispielsweise ökonomische Interessen der Konzerne sammeln, verraten oder ausliefern.

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