Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1338

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1338 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1338); 1338 Gesetzblatt Teil I Nr. 111 Ausgabetag: 20. Dezember 1956 (2) Bei schweren, gefährlichen und gesundheitsschädlichen Arbeiten sind Erschwerniszulagen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. (3) Die Bewertung der Arbeitsleistung jedes Jugendlichen hat durch den Ausbilder oder Facharbeiter bzw. Leiter der jeweiligen Werkstatt zu erfolgen. (4) Für die Unterrichtsstunden ist den Jugendlichen die Durchschnittsvergütung der letzten Woche zu zahlen. (5) Im Falle eines vorsätzlichen Schulversäumnisses oder vorsätzlichen passiven Verhaltens beim Unterricht sind die Unterrichtsstunden nicht zu vergüten. § 11 (1) Jugendliche, die in den Produktionswerkstätten, in Wirtschaftseinrichtungen des Jugendwerkhofes bzw. in anderen Betrieben und Verwaltungen arbeiten, unterliegen bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten der Versieherungs- und Beitragspflicht nach den dafür geltenden Bestimmungen. (2) Die Beiträge zur Sozialversicherung betragen 20 e/o der auf der Grundlage des Jugendwerkhof-Tarifs gezahlten Vergütung. Die Beiträge sind zu gleichen Teilen vom Jugendlichen und vom Jugend werkhof aufzubringen. Für die Entrichtung der Beiträge und der Unfallumlage ist der Jugend werkhof verantwortlich. (3) Die Erfüllung der sich aus der Versieh erungs- und Beitragspflicht ergebenden Verpflichtungen (z. B. Meldung der Arbeitsbefreiung, Ausstellung und Führung des Versicherungsausweises, Leistungsgewährung) ist sowohl für die Jugendlichen als auch für den Jugend-werkhof verbindlich. V. Persönliche Gelder der Jugendlichen § 12 (1) Für die persönlichen Gelder ist dem Jugendlichen ein Sparkonto einzurichten. Die Auszahlung von Ersparnissen darf nur mit Zustimmung des Leiters des Jugendwerkhofes oder dessen Beauftragten vorgenommen werden. Die Ersparnisse dürfen nur in einer solchen Höhe ausgehändigt werden, daß dem Jugendlichen ein Sparbetrag von 50, DM verbleibt. (2) Von dem im Arbeitsverhältnis stehenden Jugendlichen ist für die Verpflegung und Unterkunft monatlich ein Unkostenbeitrag von 45, DM an den Jugendwerkhof zu bezahlen. (3) Dem Jugendlichen kann von seinem Nettoverdienst wöchentlich bis 4, DM Taschengeld ausgehändigt werden. (4) Für die Anschaffung von Bekleidung hat der Jugendliche weitgehend selbst zu sorgen. Bei der Heimeinweisung kann dem Jugendlichen vorübergehend Heimbekleidung zur Verfügung gestellt werden. Die einheitliche Heimbekleidung ist nur zu besonderen Anlässen zu tragen. VI. Schlußbestimmungen § 13 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1956 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt der § 5 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 27. November 1951 zur Verordnung über Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen (GBl. S. 1104) außer Kraft. Berlin, den 11. Dezember 1956 , Der Minister für Volksbildung F. Lange Anordnung über das dritte Verzeichnis der Arzneifertigwaren. Vom 9. November 1956 Auf’ Grund des § 2 der Anordnung vom 5. Oktober 1949 über die Regelung und Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln (ZVOB1.1 S. 766) wird folgendes angeordnet: § 1 Das dritte Verzeichnis der Arzneifertigwaren erscheint als Sonderdruck Nr. 223 des Gesetzblattes*. § 2 Galenische Zubereitungen in abgabefertigen Packungen, die den Vorschriften des Deutschen Arzneibuches, 6. Ausgabe, entsprechen und die dort angegebenen Bezeichnungen führen, unterliegen gemäß § 1 Abs. 1 der Anordnung vom 5. Oktober 1949 nicht der Eintragungspflicht in das Verzeichnis der Arzneifertigwaren. Sie dürfen nur von den zur Herstellung von Arzneifertigwaren zugelassenen Herstellerfirmen in den Verkehr gebracht werden. § 3 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. / (2) Gleichzeitig treten die Bekanntmachung vom 7. April 1953 über das zweite Verzeichnis der Arzneifertigwaren (ZB1. S. 156) und der Sonderdruck Nr. 5 des Gesetzblattes außer Kraft. Berlin, den 9. November 1956 Der Minister für Gesundheitswesen S t e i d 1 e Zu beziehen ab 20. Dezember 1956 über den örtlichen Buch- handel oder über das Buchhaus Leipzig, Leipzig C1, Postfach 91. Berichtigung Der § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 30. August 1956 über den Transport von Sprengmitteln Sprengmitteltransportverordnung (GBl. I S. 716) ist wie folgt zu berichtigen: „ gelten nur die Bestimmungen der §§ 1 bis 3, des § 4 Absätze 4 und 5, des § 5, des § 9 Abs. 3, des § 15 Abs. 13 und der §§ 17 bis 20 dieser Verordnung.** Hinweis auf Veröffentlichungen von Sonderdrucken des Gesetzblattes Sonderdruck Nr. 186 Preisanordnung Nr. 694 Anordnung über die Entgelte für Rollfuhrleistungen . Zu beziehen ab 29. Dezember 1956 über den örtlichen Buchhandel oder über das Buchhaus Leipzig, Leipzig C 1, Postfach 91. Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin C 2. Klosterstraße 47 Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag. Berlin O 17. Michaelkirchstraße 17. Anruf 67 64 ll Verkauf: Berlin C 2. Roßstraße 6 Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis Vierteljährlich Teil 1 3. DM. Teil ll 2.10 DM Einzelausgabe* Bis zum Umfang von 16 9eiten 0.25 DM bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar; Preis für die nicht im Abonnement gelieferte Ausgabe 95/56 des GBl. Teil I 10, DM (nur vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen) Druck: (140) Neues Deutschland, Berlin Ag 134/56/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen über zunehmende feindliche Aktivitäten auf diesem Gebiet unterstrichen. Das bezieht sich auf die Einschleusung entsprechender feindlicher Kräfte und ihre Spezialausbildung, die hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der Offizialisierung im Abschnitt, der Arbeit behandelt., Aufgaben in Vorbereitung der Entscheidung zur Durchführung strafprozessualer Verdachtshinweisprüfungen bei vorliegendem operativen Material. Die Diensteinheiten der Linie bereiten gemeinsam mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Verordnung, wie im einzelnen aus den Bestimmungen der sowie eindeutig hervorgoht, die Bevölkerungsbefragung als spezielle Form der Berichterstattung erfaßt.

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