Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1322

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1322 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1322); 1322 Gesetzblatt Teil I Nr. 108 Ausgabetag: 5. Dezember 1956 zu erheben, so ist der höhere der sich nach diesen beiden Berechnungsarten ergebenden Beträge als Straf Zuschlag festzusetzen. (2) Wird der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr ermittelt, sind der festgestellten Jahressteuer bei dem Vergleich nach Abs. 1 Ziff. 2 auf Antrag des Steuerpflichtigen die Abschlagzahlungen gegenüberzustellen, die nach den Vierteljahresgewinnen des Wirtschaftsjahres berechnet und erklärt worden sind. (3) Der festgesetzte Strafzuschlag wird entsprechend geändert, wenn die der Festsetzung zugrunde liegende Jahressteuer durch Betriebsprüfungen, Entscheidungen im Nachprüfungsverfahren usw. geändert wird. (4) Bei Erhebung von Strafzuschlägen dürfen Einkommensteuer, Strafzuschläge zur Einkommensteuer und Vermögensteuer zusammen 95 % des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht übersteigen. Es ist jedoch mindestens die Vermögensteuer zu entrichten. Diese Begrenzung gilt nicht für die Körperschaftsteuer. § 14 Strafzuschläge bei der Entrichtung fester Abschlagzahlungen (1) Bleibt bei Steuerpflichtigen, die ihre Abschlagzahlungen auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer in festen Beträgen entrichten, der Gesamtbetrag der für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Abschlagzahlungen um mehr als ein Fünftel hinter der festgestellten Jahressteuer zurück, so ist eine zusätzliche Steuer von 15 °/o des endgültig zuwenig entrich- ; teten Betrages zu erheben, wenn dieser Strafzuschlag mindestens 100, DM beträgt. (2) Die Erhebung von Strafzuschlägen bei Saison- betrieben, die von der Abgabe von Vierteljahreserklä- rungen befreit wurden, richtet sich nach § 13 Abs. 1 Z)ff. 2. (3) Bei der Festsetzung der Straf Zuschläge ist nach § 13 Absätze 3 und 4 zu verfahren. (4) Bei Handwerkern, die nach den Bestimmungen der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 30. Oktober 1951 zum Gesetz über die Steuer des Handwerks (GBL S. 994) Einkommensteuerabschlagzahlungen zu entrichten haben, sowie bei Beziehern von Arbeitseinkommen, die außerdem noch nichtbegünstigte Einkünfte erzielen, ist ein Strafzuschlag nicht zu erheben. B. Abschlagzahlungen au! die Gewerbesteuer § 15 Fälligkeit der Gewerbesteuerabschlagzahlungen Die Abschlagzahlungen auf die Gewerbesteuer sind bis zum 10. Februar, 10. Mai, 10 August und 10. November zu entrichten. § 16 Berechnung und Festsetzung der Gewerbesteuerabschlagzahlungen (1) Die Abschlagzahlungen auf die Gewerbesteuer sind in festgesetzten Beträgen zu entrichten. (2) Jede Abschlagzahlung auf die Gewerbesteuer beträgt ein Viertel der zuletzt veranlagten Gewerbesteuer, wenn die Entwicklung det- Gewerbeertrages und des Gewerbekapitals nicht eine andere Festsetzung bedingt. Die Herabsetzung der Gewerbesteuerabschlagzahlungen wird nur auf Grund von Betriebsprüfungen oder besonderen Anträgen der Steuerpflichtigen vorgenommen. (3) Übersteigt die nach der letzten Jahressteuererklärung sich ergebende Gewerbesteuer die der Fest- setzung der Abschlagzahlungen zugrunde liegende Jahressteuer, so haben die Steuerpflichtigen selbständig höhere Gewerbesteuerabschlagzahlungen zu entrichten. Die für die Abschlagzahlung per 10. Februar sich ergebende Nachzahlung ist spätestens am Fälligkeitszeitpunkt der Nachzahlungen laut Jahressteuererklärung (27. März) zu entrichten. (4) Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen des Abs. 3 sind für die Differenzbeträge Verzugszuschläge nach § 7 der Dritten Durchführungsbestimmung vom 15. April 1955 zum Abgabengesetz (GBL I S. 293) zu erheben. C. Sozialversicherungspflichtbeiträge der DVA § 17 Die Bestimmungen dieser Durchführungsbestimmung (außer §§12 bis 16) gelten auch für die Berechnung und Entrichtung der Abschlagzahlungen auf die Sozialversicherungspflichtbeiträge der Deutschen Versicherungs-Anstalt. D. Schlußbestimmungen , § 18 Übergangsbestimmungen Die in § 3 auf geführten Steuerpflichtigen haben zur Vermeidung von Strafzuschlägen bei der Leistung der Abschlagzahlungen per 10. Dezember 1956 zu berücksichtigen, daß infolge der Umstellung der Berechnungsgrundlage die Abschlagzahlung per 10. März 1957 nach dem Gewinn des I. Kalendervier-.eljahres 1957 entrichtet wird. Bei einer Erhöhung des Gewinnes im IV. Kalendervierteljahr 1956 gegenüber dem III. Kalendervierteljahr ist die Berichtigung der Abschlagzahlung per 10. Dezember 1956 entsprechend § 6 Abs. 2 und § 9 Abs. 1 bis zum 15. Februar 1957 vorzunehmen. § 19 Inkrafttreten (1) Es treten in Kraft: a) die Bestimmungen über die Herabsetzung des Straf Zuschlages von 25 °/o auf 15 % der zuwenig entrichteten Einkommensteuer (§ 13 Abs. 1 und § 14 Abs. 1) sowie die Begrenzung der Einkommensteuer und Vermögensteuer bei Erhebung von Strafzuschlägen auf 95 °/o des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 13 Abs. 4 und § 14 Abs. 3) ab Veranlagungszeitraum 1956; b) die übrigen Bestimmungen ab 1. Januar 1957. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Erste Durchführungsbestimmung vom 18. März 1952 zur Verordnung über die Selbstberechnung und über die Fälligkeit von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (GBl S. 279); b) die Dritte Durchführungsbestimmung vom 30. Dezember 1952 zur Verordnung über die Selbstberechnung und über die Fälligkeit von Steuern und Sozial Versicherungsbeiträgen (GB1. 1953 S. 324); c) der § 9 der Neunten Durchführungsbestimmung vom 18. Januar 1954 zur Verordnung zur Änderung der Besteuerung und zur Senkung des Einkommensteuertarifs (GB1. S. 105); d) Abschnitt II der Anweisung vom 7. November 1953 über die Entrichtung der Abschlagzahlungen auf die Einkommensteuer/Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer (ZB1. S. 542). Berlin, den 19. November 1956 Der Minister der Finanzen I. V.: M. S c h mid t Erster Stellvertreter des Ministers Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag. Berlin O 17. Michaelkirchstraße 17, Anruf 67 64 11 Verkauf: Berlin C 2, Roßstraße 6 ■ Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil l 3, DM. Teil II 2.10 DM Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar; Preis für die nicht im Abonnement gelieferte Ausgabe 95/56 des GBl, Teil I 10, DM (nur vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen) ** Druck: (140) Neues Deutschland, Berlin Ag 134/56/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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