Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1312

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1312 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1312); 1312 Gesetzblatt Teil I Nr. 107 Ausgabetag: 5. Dezember 1956 Abschnitt II Register- und Aktenführung § 14 Allgemeines (1) Das Schriftwerk des Staatlichen Notariats ist zu registrieren und zu verwahren. Es muß gewährleistet sein, daß es jederzeit schnell aufgefunden werden kann. (2) Grundsätzlich wird das Schriftwerk entsprechend der territorialen Geschäftsverteilung für jeden Notar getrennt gebildet und verwahrt. Von diesem Prinzip kann abgewichen werden, wenn es die örtlichen Verhältnisse erfordern. § 15 Register (1) Bei dem Staatlichen Notariat werden folgende Register geführt: / / 1. Notariatsregister (NR), in dem die Urkundsangelegenheiten (UR) in sich gesondert numeriert werden (s. Anlage 1); 2. Beglaubigungsregister (BR) s. Anlage 2 f (2) Ferner werden geführt: / / 1. Verwahrungsbuch über verwahrte und hinterlegte Gelder und Wertgegenstände (s. Anlage 3); 2j Massekartei über verwahrte und hinterlegte Gelder und Wertgegenstände (s. Anlage 4). (3) Die Register werden in Form eines Buches jahrgangsweise geführt. Mehrere Jahrgänge können zu einem Band vereinigt werden. (4 Die in den Registern vorzunehmenden Eintragungen ergeben sich aus den beigefügten Mustern und Anmerkungen. § 16 Bildung der Akten (1) Schriftstücke, die die gleiche Angelegenheit betreffen, sind nach dem Tage des Einganges geordnet zu Akten zu vereinigen. (2) Schriftstücke, die nicht ständig bei den Akten verbleiben sollen, sind in einem fest mit den Akten zu verbindenden Umschlag aufzubewahren. § 17 Aktenführung (1) Die Akten werden grundsätzlich als Bände in einem Aktendeckel geführt. Die Verbindung des Schriftwerkes kann in der Form des Sehnellheftens erfolgen. (2) Sind in einer Angelegenheit wenig Eingänge zu erwarten, so können die Akten mittels Heftmaschine und Heftklammer zusammengehalten und in einer Aktenhülle verwahrt werden. (3) Die in Aktendeckeln oder Aktenhüllen vereinigten Schriftstücke sind nach der Reihenfolge ihres Einganges mit durchlaufenden Blattzahlen zu versehen. (4) Auf den Aktendeckeln und Aktenhüllen sind das Staatliche Notariat, die Bezeichnung der Angelegenheit (z. B. Abwesenheitsp'ilegschaft Kurt Müller), das Akten- zeichen und die Aufbewahrungsfrist zu vermerken. Auf weitere Akten, die mit einer Sache in enger Verbindung stehen, ist hinzuweisen. § 18 Aktenzeichen (1) Jede Akte und die dazugehörigen Schriftstücke erhalten ein Aktenzeichen. (2) Das Aktenzeichen setzt sich zusammen aus: 1. der Ziffer, die auf Grund der territorialen Geschäftsverteilung jedem Notar für sein Gebiet gegeben worden ist (1, 2 oder 3 usw.); # 2. der Kurzbezeichnung des Registers (UR, NR, BR); 3. der laufenden Nummer des Registers und der Jahreszahl (z. B. 2 NR 399/56 oder 3 UR 80/56). (3) Die in besondere Verwahrung zu nehmenden Verfügungen von Todes wegen erhalten neben dem Aktenzeichen eine Verwahrungsnummer, die sich aus dem Notariatsregister ergibt. § 19 Aktenablage zum Notariatsregister (1) Die Akten werden nach der Nummernfolge des Registers in Fächern abgelegt. Die Aktenfächer sind nach der Geschäftsverteilungsnummer, der Nummer des Registers und dem Jahrgang der darin befindlichen Akten deutlich zu kennzeichnen. (2) Die Akten sind bis auf die in Arbeit befindlichen stets in die hierfür vorgesehenen Fächer einzusortieren. (3) Wenn zu Angelegenheiten nur allgemeines Schriftgut anfällt (Nachricht an Beteiligte, daß das Staatliche Notariat nicht zuständig ist und Antrag an zuständige Stelle weitergeleitet hat), kann es in einer Blattsammlung zum NR abgelegt werden. Im Register ist ein entsprechender Vermerk anzubringen. § 20 Aktenführung und Ablage zum Urkundsund Beglaubigungsregister (1) Die Urkunden und die mit den Urkunden zu verbindenden Anlagen (wie Kostenrechnung und Kostenmarken) sind in einer getrennt von dem übrigen Schriftgut anzulegenden Urkundensammlung nach der laufenden Nummer der Urkunde jahrgangsweise abzuheften und aufzubewahren. Das übrige Schriftgut ist in einer Blattsammlung zum UR abzuheften. (2) Soweit bei der Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften Schriftgut anfallen sollte, ist es in einer Blattsammlung zum Beglaubigungsregister abzuheften. § 21 Aktenführung lind Ablage in Angelegenheiten betreffend den Kirchenaustritt (1) Kirchenaustrittserklärungen werden nicht im Register vermerkt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat auf der Grundlage des Gesetzes zu erfolgen. Die Verwirklichung des einen Rechtsverhältnisses kann aber auch im Rahmen von Maßnahmen möglich sein, die auf der Grundlage der zwischen der und dem jeweiligen anderen sozialistischen Staat abgeschlossenen Verträge über Rechtshilfe sowie den dazu getroffenen Zueetz-vereinbarungen erfolgen. Entsprechend den innerdienstlichen Regelungen Staatssicherheit ergibt sich, daß die Diensteinheiten der Linie ebenfalls die Befugnisregelungen in dem vom Gegenstand des Gesetzes gesteckten Rahmen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Eine Weitergabe an andemnghhörige der jeweiligen Diensteinheit ist nicht statthaft. Über die EinsichtnahmifMn exakter Nachweis zu führen.

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