Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1283

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1283 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1283); 1283 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1956 Berlin, den 24. November 1956 Nr. 105 Tag Inhalt Seite 16.11.56 Gesetz über das Personenstandswesen (Personenstandsgesetz) 1283 16.11.56 Gesetz über das Verfahren des Staatlichen Notariats Notariatsverfahrensordnung 1288 16.11. 56 Anordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher und notarieller Urkunden ■ 1299 15.11.56 Beschluß über die Zahlung von Weihnachtszuwendungen für das Jahr 1956 1300 15.11.56 Erste Durchführungsbestimmung zum Beschluß über die Zahlung von Weihnachts- zuwendungen für das Jahr 1956 1300 Hinweis auf Veröffentlichungen von Sonderdrucken des Gesetzblattes 1301 Gesetz über das Personenstandswesen (Personenstandsgesetz) Vom 16. November 1956 Das Personenstandswesen in der Deutschen Demokratischen Republik hat den Personenstand der Bürger durch eine gesetzlich richtige Beurkundung der Geburt, der Eheschließung und des Todes sowie aller Veränderungen des Personenstandes zu schützen. Deshalb wird folgendes Gesetz beschlossen: I. Aufgaben des Personenstandswesens § 1 Der Personenstand einer Person wird gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes von den Organen des Personenstandswesens festgestellt, soweit nicht die Entscheidung über den Personenstand durch gesetzliche Bestimmungen den Gerichten oder anderen Organen der staatlichen Verwaltung übertragen ist. Die Beurkundung des Personenstandes erfolgt ausschließlich von den Organen des Personenstandswesens. § 2 (1) Die Organe des Personenstandswesens haben zur Feststellung und Beurkundung des wahren Personenstandes ihnen übermittelte Angaben nachzuprüfen. Ergeben sich Zweifel an deren Richtigkeit, so können die Organe des Personenstandswesens von anderen Dienststellen der staatlichen Verwaltung und von den Gerichten Urkunden und Auskünfte anfordern sowie die Beteiligten und Zeugen vernehmen oder andere zuständige Organe der staatlichen Verwaltung um deren Vernehmung ersuchen. (2) Alle Organe der staatlichen Verwaltung und die Gerichte sind verpflichtet, den Organen des Personenstandswesens die erforderlichen Urkunden oder beglaubigte Abschriften zu überlassen, Auskünfte zu erteilen und Mitteilungen zu machen. II. Allgemeine Bestimmungen § 3 Beurkundung des Personenstandes (1) Die Beurkundung des Personenstandes erfolgt durch Eintragung in die Personenstandsbücher. Zu diesem Zwecke werden ein Geburtenbuch, ein Ehebuch und ein Sterbebuch geführt. (2) Zu jedem der Personenstandsbücher ist ein Zweitbuch zu führen. Beweiskraft der Personenstandsbücher und Personenstandsurkunden § 4 (1) Die Eintragungen in den Personenstandsbüchern beweisen Geburt, Eheschließung und Tod sowie die näheren Angaben hierüber. (2) Eine Berichtigung ist dann vorzunehmen, wenn der Nachweis der Unrichtigkeit gegenüber den Organen des Personenstandswesens erbracht wird. § 5 (1) Von den Eintragungen in den Personenstandsbüchern können beglaubigte Abschriften gefertigt und Urkunden ausgestellt werden. Sie haben die gleiche Beweiskraft wie die Eintragungen in den Personenstandsbüchern.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der gesetzmäßigen Entwicklung des Sozialismus systematisch zurückzudrän-gen und zu zersetzen. Die wissenschaftliche Planung und Leitung des Prozesses der Vorbeuf gung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; der sozialistische Staat leitet und organisiert auf der Grundlage des sozialistischen Rechts im gesamtgesellschaffliehen und gesamtstaatlichen Maßstab den Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung; mittels der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie muß und wird dieser Prozeß den Charakter einer Massenbewegung annehmen. Die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen entstehen in allen wesentlichen Entwicklungsprozessen der sozialistischen Gesellschaft immer günstigere Bedingungen und Möglichkeiten. Die sozialistische Gesellschaft verfügt damit über die grundlegenden Voraussetzungen, daß die Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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