Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1235

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1235 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1235); Gesetzblatt Teil I Nr. 102 Ausgabetag: 19. November 1956 1235 (2) Sofern Unstimmigkeiten der juristischen Klärung bedürfen, hat das auf dem entsprechenden Verfahrenswege zu erfolgen. Die Erfassung der betreffenden Forderung oder Verbindlichkeit in der berechneten Höhe bleibt davon bis zur Rechtskraft des Schiedsspruches unberührt. (3) Forderungen und Verbindlichkeiten aus Vertragsstrafen (nicht jedoch Verspätungszinsen) und Schadensersatzansprüche aus Vertragsverhältnissen sind bis zu ihrer Anerkennung auf einem besonderen Abrechnungskonto auszuweisen. (4) Forderungen und Verbindlichkeiten dürfen in der Bilanz nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Zustimmung des Ministers der Finanzen. § 82 (1) Uneinbringliche oder verjährte Forderungen und verjährte Verbindlichkeiten sind gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auszubuchen. (2) Ausbuchen einer Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bedeutet nicht den Verzicht auf diese Forderung. Bei Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit innerhalb der Verjährungsfrist ist die Forderung einzutreiben. Zu diesem Zwecke müssen die ausgebuchten Forderungen bis zum Ablauf det* Verjährungsfrist listenmäßig aufgeführt und in einer Summe unter dem Bilanzstrich ausgewiesen werden. § 83 Als Ausgaben für künftige Abrechnungszeiträume sind solche Ausgaben zu erfassen und zu bilanzieren, die in späteren Abrechnungszeiträumen in die Kosten eingehen. § 84 (1) Rückstellungen dürfen in keinem ff all gebildet werden. Falls Verbindlichkeiten ihrem Grund und ihrer Fälligkeit nach feststehen, ihre Höhe aber nicht bekannt ist, sind sie als Verbindlichkeiten unbestimmter Höhe nachzuweisen. (2) Der Wertbestimmung der Verbindlichkeiten unbestimmter Höhe müssen sorgfältige Schätzungen zugrunde gelegt werden. (3) Sobald die endgültige Höhe der entsprechenden Verbindlichkeiten feststeht, ist die Differenz zwischen geschätzter und tatsächlicher Höhe zu buchen. § 85 Im Abrechnungszeitraum emofangene Einnahmen, die sich auf die wirtschaftliche Tätigkeit späterer Zeiträume beziehen, sind als Einnahmen für künftige Abrechnungszeiträume nachzuweisen Sie dürfen nicht in das Ergebnis des laufenden Abrechnungszeitraumes ein bezogen werden. § 86 (1) Zur Aufstellung der Jahresbilanz sind die Angaben der Kontenführung über die Vorräte an materiellen und finanziellen Mitteln und über die Verbindlichkeiten durch eine Inventur nachzuweisen. (2) Die Inventur muß für die materiellen Mittel durch eine körperliche Aufnahme, für die finanziellen Mittel und Verbindlichkeiten durch eine rechnerische, aufzählende Spezifizierung über ihre genaue Zusammensetzung erfolgen. Für die Inventur der Forderungen sind Saldenbestätigungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einzuholen. (3) Auf die körperliche Aufnahme der Grundmittel kann bis zu einem Zeitraum von höchstens zwei Jahren mit Zustimmung der übergeordneten Dienststelle verzichtet werden. (4) Im übrigen gelten für die Durchführung der Inventur die erlassenen gesetzlichen Bestimmungen. § 87 (1) Die körperliche Aufnahme der Bestände an Handelsware, Grund- und Hilfsmaterial kann in Form einer permanenten Inventur oder als Stichtagsinventur erfolgen. Die permanente Inventur ist zu bevorzugen. (2) Die permanente Inventur kann sich sowohl auf einzelne Artikel oder Artikelgruppen als auch auf bestimmte Betriebsteile erstrecken. (3) Als permanente Inventur wird die mindestens einmalige Aufnahme der Bestände innerhalb eines Planjahres anerkannt. (4) Falls keine permanente Inventur durchgeführt wird, hat eine Stichtagsinventur innerhalb des IV. Quartals jeden Jahres zu erfolgen. Bei Saisonbetrieben darf die Durchführung der Inventur zum Zeitpunkt der niedrigsten Bestände erfolgen. § 88 (1) Die Bestandskanten sind um die bei der Inventur festgestellten Differenzen sofort zu berichtigen. (2) Wenn infolge nachgewiesenen schuldhaften Verhaltens Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schuldigen geltend zu machen sind, sind diese als Forderung auszuweisen. Viertes Kapitel Der Umfang und die Einreichung der buchhalterischen Berichterstattung Erster Abschnitt Der Umfang und die Berichtszeiträume für die buchhalterische Berichterstattung § 89 (1) Jeder volkseigene Handelsbetrieb ist zum Nachweis über den Verlauf der Planerfüllung verpflichtet. Der Nachweis erfolgt u. a. durch die aus der Buchführung entwickelte buchhalterische Berichterstattung (im nachfolgenden als Berichterstattung bezeichnet). (2) Die Berichterstattung des Betriebes umfaßt den Nachweis über die Erfüllung der staatlichen Aufgaben von der finanziellen Seite her, insbesondere über den Bestand an materiellen und finanziellen Mitteln, deren Zusammensetzung, Zweckbestimmung und Quellen sowie die finanziellen Beziehungen zu anderen Gliedern der Volkswirtschaft. Sie erfolgt in Form des Kontroll-berichtes und der sonstigen Finanzberichte. Sie ist die Grundlage für die systematische Kontrolle der Betriebe durch die übergeordneten Verwaltungen, Bankinstitute und das Ministerium der Finanzen. Damit dient sie gleichzeitig der Leitung und Entwicklung der Wirtschaft. § 90 Den Umfang der Berichterstattung legen der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik, der Minister der Finanzen, die Leiter der Bankinstitute und die zuständigen Minister bzw. Staatssekretäre m. e. G. jeweils für ihren Verantwortungsbereich fest. Der Minister der Finanzen erteilt Anweisungen über die notwendigen Berichtskennziffern, über die Formblätter der Berichterstattung und die Art und Weise, wie sie auszufüllen und einzureichen sind. Diese Anweisungen können von den zuständigen Ministem speziell für ihren Bereich ergänzt werden. Jede über den festgelegten Umfang hinausgehende finanzielle Berichterstattung in Form von Erhebungen ist ungesetzlich und von den Betrieben abzulehnen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1235 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1235) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1235 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1235)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X