Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1204

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1204 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1204); 1204 Gesetzblatt Teil I Nr. 99 Ausgabetag: 12. November 1956 (2) Zädost o prüvoz se podävä a projednävä jako zädost o vydäni. (3) Strany nejsou povinny povolit prüvoz, jestlize se nejednä o extradicni trestny öin. Clänek 74. Sd&leni vysledku trestniho rizeni. Dozadujici Strana oznämi Strane dozädane vysledek trestniho rizeni proti vydane osobö. Bylo-li proti vydane osobe vyneseno pravomocne soudni rozhodnuti, zasle se tez jeho opis. To plati i pro pfipady, uvedene v clänku 70. Clänek 75. Docasne dodän! osob ve vazb£. (1) Jsou-li obeslani svedci na üzemi dozädane Strany ve vazbe, müze ministr spravedlnosti nebo generälni prokurätor teto Strany nafidit jejich dopraveni na üzemi Strany dozadujici s vyhradou, ze budou drzeni ve vazbe a po vyslechu co nejdnve vräceni. (2) Maji-li byt osoby, ktere jsou ve vazbe ve tretim state vyslechnuty ürady dozadujici Strany, povoli ministr spravedlnosti nebo generälni prokurätor dozädane Strany prüvoz tarn a spät üzemim sveho stätu, jsou-li däny zäruky podle clänku 8. Clänek 76. Vydäni väci. (1) Strany se zavazuji, ze si navzäjepi vydaji: a) väci, ktere byly ziskäny extradicnim trestnym einem, jakoz i protihodnotu, za nä ziskanou, b) väci, souvisici s extradicnim trestnym einem, c) väci, kterä mohou mit vyznam jako dükazni prostfedky v trestnim rizeni, a to i v pripade, ze k vydäni pachatele nedojde pro jeho smrt, ütek nebo z jinäho düvodu. (2) Potrebuje-li dozädanä Strana veci, o jejichz vydäni se 2ädä, jako dükazni prostredek v trestnim rizeni, müze jejich vydäni byt odlozeno a2 do doby, kdy fizeni skonci. (3) Präva tretich osob k tämto vecem züstävaji nedotöena. Po ukonceni trestniho fizeni musi byt oprävnenämu bezplatnä vräceny; nemüze-li byt oprävnenä osoba bezpecnä zjistena, musi . byt väci vräceny bezplatnä dozädane Stranä. (2) Das Ersuchen auf Durchleitung ist wie ein Auslieferungsersuchen zu stellen und zu behandeln. (3) Die Partner sind nicht verpflichtet, die Durch-leitung zu bewilligen, wenn es sich nicht um eine Auslieferungsstraftat handelt. Artikel 74 Bekanntgabe des Ergebnisses des Strafverfahrens Der ersuchende Partner hat dem ersuchten Partner das Ergebnis der Strafverfolgung gegen die ausgelieferte Person bekanntzugeben. Ist gegen die ausgelieferte Person eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ergangen, so ist auch davon eine Abschrift zu übersenden. Dies gilt auch für die in Artikel 70 genannten Fälle. Artikel 75 Vorübergehende Überführung verhafteter Personen (1) Werden Zeugen vorgeladen, die sich auf dem Gebiet des ersuchten Partners in Haft befinden, so kann der Minister der Justiz oder der Generalstaatsanwalt dieses Partners ihre Überführung in das Gebiet des ersuchenden Partners mit der Maßgabe anordnen, daß sie in Haft gehalten und nach ihrer Vernehmung baldmöglichst zurückgeführt werden. (2) Sollen Personen, die sich in einem dritten Staat in Haft befinden, von den Organen des ersuchenden Partners vernommen werden, so genehmigt der Minister der Justiz oder der Generalstaatsanwalt des ersuchten Partners den Hin- und Rücktransport durch das Gebiet seines Staates, wenn die Garantien nach Artikel 8 gegeben sind. Artikel 76 Herausgabe von Gegenständen (1) Die Partner verpflichten sich, einander herauszugeben : a) Gegenstände, die durch die Auslieferungsstraftat erlangt worden sind, sowie den dafür erzielten Erlös; b) Gegenstände, die mit der Auslieferungsstraftat Zusammenhängen; c) Gegenstände, die als Beweismittel in einem Strafverfahren von Bedeutung sein könnten, und zwar auch in dem Falle, daß die Auslieferung des Täters wegen seines Todes, seiner Flucht oder aus anderen Gründen nicht erfolgt. (2) Werden die Gegenstände, um deren Herausgabe ersucht wird, von dem ersuchten Partner in einem Strafverfahren als' Beweismittel benötigt, so kann ihre Herausgabe bis zur Beendigung dieses Verfahrens aufgeschoben werden, (3) Die Rechte dritter Personen an diesen Gegenständen bleiben unberührt. Nach Beendigung des Strafverfahrens müssen sie den Berechtigten kostenlos zurüdegegeben werden. Läßt sich die berechtigte Person nicht mit Sicherheit feststellen, müssen die Gegenstände kostenlos dem ersuchten Partner zurüdegegeben werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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