Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1190

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1190 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1190); 1190 Gesetzblatt Teil I Nr. 99 Ausgabetag: 12. November 1956 pnslusnost na tomto üzeml trestne stihän ani vzat do vazby pro trestny ein, ktery spächal pred pfekrocenim hranic. Pro takovy trestny ein nelze take na svedku nebo znalci vykonat trest na üzemi dozadujici Strany. (2) Täto vysady vsak svedek nebo znalec pozbude, neopustl-li, ackoliv tak mohl ucinit, üzemi dozadujici Strany do tydne po te, kdy mu vyslychajlcl ürad sdelil, ze ji2 jeho prltomnosti nenl treba. Clänek 9. Zädost o doruceni. (1) Dozädany' justiönl ürad zafldi doruceni podle pfedpisü, platnych pro dorucovänl tuzemskyeh plsem-nosti, jestlize dorucovanä pisemnost je sepsäna v jazyku dozädaneho justicnlho üfadu nebo je k ni pfipojen oväreny pfeklad do fohoto jazyka. Jinak odevzda dozädany justicni ürad pisemnost adresätu, pokud je ochoten ji dobrovolne pfijmout. (2) Pfeklad pisemnosti do jazyka Strany dozädane bude overen prlseznym nebo ustanovenym tlumocnikem nebo dozadujiclm üradem nebo diplomatickym nebo konsulämim zästupeem Strany dozadujici nebo dozädane. (3) Neni-li mozno zarldit doruceni na adresu, kterä je udäna v dozädänl, dozädany justicni ürad ucinl z üredni povinnosti opatreni potrebnä ke zjistäni adresy. Neni-li zjistänl adresy dozädanm justiönlm üradem mozne, uvädoml o torn dozadujici ürad vräcenim pisemnosti, jez se mely dorucit. Clänek 10. Doklad o dorudeni. Doklad o doruceni se pofidi podle pfedpisü o doru-coväni tuzemskyeh pisemnosti. Clänek 11. Doruceni vlastnim stätnim prislusniküm. (1) Strany jsou oprävneny provest doruceni vlastnim stätnim pfislusniküm svymi diplomatickymi nebo kon-sulämimi üfady. (2) Pfi dorucoväni tohoto druhu nelze pouzit donuco-vacich prostfedkü. Clänek 12. Ovefoväni listin. (1) Listiny, kterä byly na üzemi jedne Strany zrizeny nebo overeny stätnim orgänem nebo osobou, kterä je nadäna vefejnou virou v oboru püsobnosti ji prikäzanem v pfedepsane forme a byly opatfeny üfedni peceti, nepotfebuji k uziti na üzemi druhe Strany zäd-neho dalsiho ovefeni nebo legalisace. Totez plati o podpisech oväfenych podle pfedpisü jedne ze Stran. (2) Listiny, ktere na üzemi jednü Strany plati za listiny vefejnä, pozivaji take na üzemi druhe Strany dükazni moci listin vefejnych. verfolgt noch in Haft genommen werden wegen einer strafbaren Handlung, die er vor dem Grenzübertritt begangen hat. Auch darf wegen einer solchen strafbaren Handlung gegen den Zeugen oder Sachverständigen auf dem Gebiete des ersuchenden Partners keine Strafe vollstreckt werden. (2) Dieses Privileg verliert der Zeuge oder Sachverständige jedoch, wenn er eine Woche nach dem Tag, an dem ihm das vernehmende Organ bekanntgegeben hat, daß seine Anwesenheit nicht mehr erforderlich ist, das Gebiet des ersuchenden Partners nicht verlassen hat, obwohl ihm das möglich war. Artikel 9 Das Zustellungsersuchen (1) Das ersuchte Justizorgan veranlaßt die Zustellung nach den für die Zustellung inländischer Schriftstücke geltenden Vorschriften, sofern das zuzustellende Schriftstück in der Sprache des ersuchten Justizorgans verfaßt ist oder eine beglaubigte Übersetzung in dieser Sprache beigefügt ist. Andernfalls übergibt das ersuchte Justizorgan das Schriftstück dem Empfänger, soweit dieser bereit ist, es freiwillig anzunehmen. (2) Die Übersetzung des Schriftstückes in die Sprache des ersuchten Partners wird durch einen vereidigten oder staatlich bestellten Dolmetscher oder durch das ersuchende Organ oder einen diplomatischen oder konsularischen Vertreter des ersuchenden oder des ersuchten Partners beglaubigt. (3) Kann die Zustellung an die Anschrift, die im Ersuchen angegeben ist, nicht bewirkt werden, so hat das ersuchte Justizorgan von Amts wegen die notwendigen Maßnahmen zur Feststellung der Anschrift zu treffen. Ist die Feststellung der Anschrift durch das ersuchte Justizorgan nicht möglich, so ist das ersuchende Organ durch Rückgabe des zuzustellenden Schriftstückes hiervon zu benachrichtigen. Artikel 10 Zustellungsnacliweis Der Nachweis der Zustellung erfolgt nach den Vorschriften über die Zustellung inländischer Schriftstücke. Artikel 11 Zustellung an eigene Staatsangehörige (1) Die Partner sind berechtigt, Zustellungen an ihre eigenen Staatsangehörigen durch ihre diplomatischen oder konsularischen Vertretungen zu bewirken. (2) Bei Zustellungen dieser Art können keine Zwangsmittel Anwendung finden. Artikel 12 Beglaubigung von Urkunden (1) Urkunden, die auf dem Gebiete des einen Partners von einem Staatsorgan oder von einer Person, die mit öffentlichem Glauben ausgestattet ist, im Rahmen ihrer Zuständigkeit in der vorgeschriebenen Form aufgenommen oder beglaubigt und mit einem amtlichen Siegel versehen worden sind, bedürfen zu einer Verwendung im Gebiete des anderen Partners keiner weiteren Beglaubigung oder Legalisation. Das gleiche gilt für Unterschriften, die nach den Vorschriften des einen Partners beglaubigt sind. (2) Urkunden, die auf dem Gebiete des einen Partners als öffentliche Urkunden gelten, genießen audi auf dem Gebiete des anderen Partners die Beweiskraft von öffentlichen Urkunden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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